Nachdem der Oberste US-Gerichtshof Ende Juni das Roe-v.-Wade-Urteil, welches das Recht auf den legalen Schwangerschaftsabbruch festlegte, gekippt hatte, fiel den Bundesstaaten eine Entscheidung über neue Regeln und Verbote zu. Am Dienstag entschieden sich die Menschen im Bundesstaat Kansas bei einem Referendum für den Schutz der legalen Abtreibung: Nach dem vorläufigen Auszählungsergebnis stimmten 58,8 Prozent der Wähler*innen gegen einen massiven Eingriff in reproduktive Rechte.
Noch nicht einmal mehr vergewaltigte Frauen und Mädchen können in den USA auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch hoffen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat seine aus der Trump-Ära stammende konservative Mehrheit genutzt, um die Möglichkeiten zur Abtreibung massiv einzuschränken.
Am 24. Juni 2022 kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika das "Roe v Wade"-Gerichtsurteil, welches seit seiner Entscheidung 1973 Schwangeren das Recht auf Abtreibung sicherte. Die religiöse Rechte feiert, während unzählige Menschen gegen die Beschneidung reproduktiver Rechte protestieren. Ein Blick in Länder mit Abtreibungsverboten zeigt, wie die Situation in den USA in Zukunft aussehen könnte. Hinzu kommt, dass ein Verbot der Abtreibung nur ein erster Punkt sein könnte, dem die Beschneidung weiterer Rechte folgen könnte.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien spricht sich dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr zu kriminalisieren. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) forderte der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, nach der Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen auch ein Ende der "Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen".
Morgen soll es so weit sein: Paragraf 219a StGB wird abgeschafft. Die bekannte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, wird im Bundestag als Zuschauerin dabei sein. In einer heute verschickten Pressemitteilung bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es der Bundestag Frauen zukünftig ermöglicht, einen freien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.
Auch in Spanien stehen sie vor den Abtreibungskliniken, halten Menschen Schilder mit Bildern die nichts mit Schwangerschaftsabbrüchen zu tun haben in die Höhe, rufen Parolen und versuchen Personen, die die Kliniken betreten zu belästigen und unter Druck zu setzen. Damit soll nun Schluss sein.
Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch geht in die nächste Runde: Übermorgen veranstalten die Säkularen Humanisten – gbs Rhein-Neckar e.V. unterstützt von der Vereinigung Kritische Mediziner*innen Heidelberg-Mannheim eine Podiumsdiskussion zum Thema "Rückkehr der Engelmacher? Zur medizinischen Grundversorgung hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen und sexueller Selbstbestimmung".
In vielen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche mit massiven Gefahren für Frauen verbunden. Komplikationen enden aufgrund restriktiver Gesetzgebungen nicht selten sogar tödlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb zum Schutz von Frauen einen neuen Leitfaden erstellt.
Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.
Neuseelands Parlament hat mit einer großen Mehrheit ein Verbot von "Therapien" beschlossen, die die sexuelle Orientierung oder die sexuelle Identität verändern sollen. Wer unter 18-Jährige mit solchen Behandlungen traktiert oder bei Volljährigen schwere Schäden durch sie anrichtet, riskiert nun eine Haftstrafe.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.
Mit 73 zu 84 Stimmen haben die Abgeordneten in El Salvador einen von Frauenrechtsorganisationen eingebrachten Antrag zur Reform des Paragraphen 133 des Strafgesetzbuches und somit die Entkriminalisierung von Abtreibung abgelehnt. Erst im Juni diesen Jahres hatte die Konsequenz des strikten Abtreibungsverbotes für weltweite Empörung gesorgt.
Der als 1000-Kreuze-Marsch bekannte Gebetszug christlicher Abtreibungsgegnerinnen und -gegner fand am vergangen Samstag erneut im westfälischen Münster statt. Rund 70 Personen nahmen an dem Marsch teil. Etwa 700 protestierten dagegen mit einer Demonstration und einer Kundgebung, zu denen das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster" aufgerufen hatte.
Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.
Der International Safe Abortion Day am 28. September ist ein jährlich wiederkehrender internationaler Aktionstag für einen sicheren, straffreien und kostenfreien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. 2021 steht der Aktionstag in Deutschland unter dem Motto: "150 Jahre Widerstand gegen § 218 – es reicht!" In 50 deutschen Städten wurde heute ein Zeichen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gesetzt.