Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Vor 150 Jahren wurde Paragraph 218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Bis heute gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. In mehreren Städten findet aus diesem Grund morgen ein Aktionstag für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung statt.
Ein Bezirksgericht in der nordjapanischen Stadt Sapporo erklärte vergangenen Monat, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Eheschließungen nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Japan ist die letzte Nation der G7, die Homosexuelle nicht heiraten lässt. Das Urteil selbst ändert hieran nichts, ist jedoch ein unmissverständliches Signal in Richtung des Parlaments.
Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am 15. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.
Die Ärztin Kristina Hänel darf nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren – die Giordano-Bruno-Stiftung schon! Die gbs hat daher die Website "abtreibung-info.de" veröffentlicht, auf der die ursprünglichen Informationen von Hänels Homepage sowie weitere wichtige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch zu finden sind.
In einer "Richtlinie für die Familien- und Sexualerziehung" schreibt die bayerische Landesregierung den Schulen einen jährlichen "Aktionstag für das Leben" vor. Dem hpd erklärte das Kultusministerium, dass damit bei den Kindern die Verantwortung vor dem ungeborenen Leben geweckt werden solle. Den Vorwurf, eine staatliche Anti-Abtreibungskampagne zu betreiben, weist das Ministerium zurück.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt darf die Ärztin Kristina Hänel nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website informieren. Hänel wird nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Ein Ruck geht durch Argentinien, das Heimatland des amtierenden Papstes. Kurz vor dem Jahreswechsel bestätigte der argentinische Senat ein Gesetz, das Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt. Der Senat nickt damit einen von Präsident Alberto Fernández eingebrachten Vorschlag ab, nachdem ein ähnlicher Vorstoß seines Vorgängers im Jahr 2018 gescheitert war.
Die von der Bischofskonferenz gesteuerte Petition "Fakten Helfen" wird heute im parlamentarischen Ausschuss behandelt. Doch diese ignoriert die jahrzehntelang gesammelten Daten zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich und in anderen Ländern sowie die zahlreichen bereits vorhandenen Fachpublikationen in diesem Bereich.
Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.
Am vergangenen Samstag (19. September 2020) gingen einige hundert Menschen unter dem Motto "Leben und Lieben ohne Bevormundung" in Berlin auf die Straße. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzte auch in diesem Jahr mit ihren Mitgliedsorganisationen und Einzelaktivist*innen damit zum achten Mal ein deutliches Zeichen.
Am 19. September 2020 soll in Berlin erneut der sogenannte "Marsch für das Leben" stattfinden. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kontert mit einem "Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung".
Frauen auf der gesamten Welt sind durch die Disruptionen im Gesundheits- und Transportwesen nicht mehr zuverlässig in der Lage, elementare medizinische Dienste wahrzunehmen. Dies zeigt ein aktueller Bericht von Marie Stopes International. Frauen in Indien sind aufgrund chaotischer Ausgangs- und Straßensperren am schwersten betroffen.
Die Kontrolle der natürlichen Fruchtbarkeit mit der "Pille" ist eine der wichtigsten kulturellen Errungenschaften unserer Zeit. Die Einführung vor nunmehr 60 Jahren war ein Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht. Frauen sollten aber über die Anwendung im Langzyklus informiert werden. Dies würde die Wirksamkeit verbessern. "Pill scare", die Ablehnung der hormonellen Verhütung, führt zur Zunahme von ungewollten Schwangerschaften.
Die Gesetzgebung im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche ist ein hervorragender Lackmustest, um zu überprüfen, wie ernst es ein Land mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau meint. Während einige Staaten zumindest diese Minimalhürde bereits überwunden haben, kämpfen vornehmlich Frauen in einigen Regionen noch immer dafür, wenigstens über ihren eigenen Körper entscheiden zu dürfen. In Mexiko könnte sich die Lage in den nächsten Jahren womöglich verbessern – noch gibt es dort keine einheitliche Regelung zur Abtreibung.