Ende Dezember 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP veröffentlicht. Darin wurde angekündigt, der Belästigung Schwangerer vor Beratungsstellen, Kliniken und Praxen durch Abtreibungsgegner*innen wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Bis Ende dieses Jahres kündigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus nun eine Vorlage für eine neue Gesetzesregelung an, welche die sogenannte Gehsteigbelästigung zur Ordnungswidrigkeit machen soll.
Am Samstag drehte sich im Berliner Regierungsviertel wieder alles um das Spannungsfeld zwischen sexueller Selbstbestimmung und angeblichem Lebensschutz. Wie immer Mitte September hatten Abtreibungsgegner zum "Marsch für das Leben" aufgerufen, während zwei Bündnisse sich für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzten.
Unter dem Motto "Ich entscheide selbst – sexuelle Selbstbestimmung
ist ein Menschenrecht" beginnt morgen um 12 Uhr der jährlich stattfindende Aktionstag des Bündnisses am Pariser Platz in Berlin. Mit dem Aktionstag macht das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung auf die Kriminalisierung von Personen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, aufmerksam und fordert reproduktive Rechte für alle Menschen.
Immer wieder versuchen konservative Interessengruppen, Selbstbestimmungsrechte zu beschneiden – besonders, wenn es um Fragen des Lebens geht, sowohl zu Beginn als auch am Ende. Jüngstes Beispiel ist Ungarn, das nun von ungewollt Schwangeren verlangt, sich die Herztöne des Ungeborenen anzuhören, bevor eine Abtreibung möglich ist.
Nachdem der Oberste US-Gerichtshof Ende Juni das Roe-v.-Wade-Urteil, welches das Recht auf den legalen Schwangerschaftsabbruch festlegte, gekippt hatte, fiel den Bundesstaaten eine Entscheidung über neue Regeln und Verbote zu. Am Dienstag entschieden sich die Menschen im Bundesstaat Kansas bei einem Referendum für den Schutz der legalen Abtreibung: Nach dem vorläufigen Auszählungsergebnis stimmten 58,8 Prozent der Wähler*innen gegen einen massiven Eingriff in reproduktive Rechte.
Noch nicht einmal mehr vergewaltigte Frauen und Mädchen können in den USA auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch hoffen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat seine aus der Trump-Ära stammende konservative Mehrheit genutzt, um die Möglichkeiten zur Abtreibung massiv einzuschränken.
Am 24. Juni 2022 kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika das "Roe v Wade"-Gerichtsurteil, welches seit seiner Entscheidung 1973 Schwangeren das Recht auf Abtreibung sicherte. Die religiöse Rechte feiert, während unzählige Menschen gegen die Beschneidung reproduktiver Rechte protestieren. Ein Blick in Länder mit Abtreibungsverboten zeigt, wie die Situation in den USA in Zukunft aussehen könnte. Hinzu kommt, dass ein Verbot der Abtreibung nur ein erster Punkt sein könnte, dem die Beschneidung weiterer Rechte folgen könnte.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien spricht sich dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr zu kriminalisieren. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) forderte der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, nach der Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen auch ein Ende der "Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen".
Morgen soll es so weit sein: Paragraf 219a StGB wird abgeschafft. Die bekannte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, wird im Bundestag als Zuschauerin dabei sein. In einer heute verschickten Pressemitteilung bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es der Bundestag Frauen zukünftig ermöglicht, einen freien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.
Auch in Spanien stehen sie vor den Abtreibungskliniken, halten Menschen Schilder mit Bildern die nichts mit Schwangerschaftsabbrüchen zu tun haben in die Höhe, rufen Parolen und versuchen Personen, die die Kliniken betreten zu belästigen und unter Druck zu setzen. Damit soll nun Schluss sein.
Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch geht in die nächste Runde: Übermorgen veranstalten die Säkularen Humanisten – gbs Rhein-Neckar e.V. unterstützt von der Vereinigung Kritische Mediziner*innen Heidelberg-Mannheim eine Podiumsdiskussion zum Thema "Rückkehr der Engelmacher? Zur medizinischen Grundversorgung hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen und sexueller Selbstbestimmung".
In vielen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche mit massiven Gefahren für Frauen verbunden. Komplikationen enden aufgrund restriktiver Gesetzgebungen nicht selten sogar tödlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb zum Schutz von Frauen einen neuen Leitfaden erstellt.
Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.
Neuseelands Parlament hat mit einer großen Mehrheit ein Verbot von "Therapien" beschlossen, die die sexuelle Orientierung oder die sexuelle Identität verändern sollen. Wer unter 18-Jährige mit solchen Behandlungen traktiert oder bei Volljährigen schwere Schäden durch sie anrichtet, riskiert nun eine Haftstrafe.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.