In vielen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche mit massiven Gefahren für Frauen verbunden. Komplikationen enden aufgrund restriktiver Gesetzgebungen nicht selten sogar tödlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb zum Schutz von Frauen einen neuen Leitfaden erstellt.
Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.
Neuseelands Parlament hat mit einer großen Mehrheit ein Verbot von "Therapien" beschlossen, die die sexuelle Orientierung oder die sexuelle Identität verändern sollen. Wer unter 18-Jährige mit solchen Behandlungen traktiert oder bei Volljährigen schwere Schäden durch sie anrichtet, riskiert nun eine Haftstrafe.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.
Mit 73 zu 84 Stimmen haben die Abgeordneten in El Salvador einen von Frauenrechtsorganisationen eingebrachten Antrag zur Reform des Paragraphen 133 des Strafgesetzbuches und somit die Entkriminalisierung von Abtreibung abgelehnt. Erst im Juni diesen Jahres hatte die Konsequenz des strikten Abtreibungsverbotes für weltweite Empörung gesorgt.
Der als 1000-Kreuze-Marsch bekannte Gebetszug christlicher Abtreibungsgegnerinnen und -gegner fand am vergangen Samstag erneut im westfälischen Münster statt. Rund 70 Personen nahmen an dem Marsch teil. Etwa 700 protestierten dagegen mit einer Demonstration und einer Kundgebung, zu denen das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster" aufgerufen hatte.
Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.
Der International Safe Abortion Day am 28. September ist ein jährlich wiederkehrender internationaler Aktionstag für einen sicheren, straffreien und kostenfreien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. 2021 steht der Aktionstag in Deutschland unter dem Motto: "150 Jahre Widerstand gegen § 218 – es reicht!" In 50 deutschen Städten wurde heute ein Zeichen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gesetzt.
Alle Jahre wieder: Am vergangenen Wochenende war Berlin einmal mehr Schauplatz der Demonstrationen von Menschen, die für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung eintreten und jenen, die dieses unter dem Argument des Lebensschutzes ablehnen.
Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.
Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau hat eine Petition gestartet, die sich an den Oberbürgermeister der Stadt richtet. Es will erreichen, dass am städtischen Klinikum Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Bislang ist dies per Stadtratsbeschluss untersagt.
Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt werden. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.
Stehen Wahlen an, heißt es im Gespräch zu bleiben und zu versuchen, Mehrheiten hinter sich zu bringen. Für 2022 sind in Ungarn Parlamentswahlen angesetzt. Der amtierenden rechten Fidesz-Partei steht diesmal ein Bündnis aus acht Oppositionsparteien gegenüber. Ministerpräsident Victor Orbán versucht, bei Rechten und Konservativen Stimmen einzufangen, indem LGBTQIA+-Rechte weiter eingeschränkt werden. So soll unter anderem in Schulen und Medien, die sich an Jugendliche richten, nur mehr heterosexuelle Sexualität vorkommen. Für Menschenrechtsorganisationen eine Katastrophe.
Immer wieder steht Kamerun wegen seiner fragwürdigen Menschenrechtslage international in der Kritik. Vor kurzem kam es im Justizsystem erneut zu einem kuriosen Fall: Zwei Transfrauen wurden zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt – wegen "versuchter homosexueller Handlungen".