Nach dem Finanzausschuss hat nun wenig überraschend auch der Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Staatsleistungen abgelehnt. Die Linksfraktion im Bundestag hatte gefordert, dass eine Expertenkommission beim Finanzministerium "den Umfang der enteigneten Kircheneigentümer und der bisher geleisteten Entschädigungszahlungen evaluiert und prüft". Allein in diesem Jahr belaufen sich die bedingungslosen Subventionszahlungen an die Kirchen auf fast 524 Millionen Euro. Jeder Bürger unterstützt die Kirchen damit in diesem Jahr mit 6,38 Euro, ganz egal, ob er (oder sie) will oder nicht.
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Am 9. März 2017 steht die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Er entscheidet über einen vor zwei Jahren eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/4842 vom 6. Mai 2015), beim Bundesfinanzministerium eine Kommission zur Evaluierung dieser Staatsleistungen einzurichten. Bisher ist nicht bekannt, welche Beschlussempfehlungen die Ausschüsse für Finanzen sowie Innen und Recht aussprechen werden; sie treffen ihre Entscheidungen erst am Vortag der Plenarsitzung.
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Anlässlich der Haushaltsberatungen im Niedersächsischen Landtag hatte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) die Landtagsfraktionen in einem Schreiben von Anfang Dezember 2016 aufgefordert, bei der Bewilligung der sogenannten "Staatsleistungen" an die Kirchen die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zu beachten.
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Vor kurzem wurde mal wieder beim MDR über die seit mehr als zweihundert Jahren gezahlten und nach Grundgesetz eigentlich abzulösenden Staatsleistungen an die beiden christlichen Kirchen gestritten. Ein CDU-Landtagsabgeordneter stellte die Behauptung auf, die Kirchen seien zur Ablösung dieser Leistungen bereit. Dem musste widersprochen und festgestellt werden, dass das eigene Verhalten, beispielsweise bei den Baulasten in Thüringen, klar zeigt, dass die Kirchen weder bereit sind auf alte noch auf neue Privilegien zu verzichten.
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Die Grünen in Nordrhein-Westfalen fordern ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen. Der Landesvorsitzende Sven Lehmann fordert die Bundesregierung auf, eine Expertenkommission einsetzen, die ein Ablösegrundsätzegesetz vorlegt. "Aber auch die Bundesländer und die Vertreter der Kirchen tun gut daran, Gespräche über das Ende dieser Zahlungen führen."
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OBERWESEL. (gbs) Nach den Haushaltsplänen der Bundesländer werden die beiden christlichen Großkirchen im laufenden Jahr erstmals mehr als eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen erhalten. "Verrechnet man dies mit den Zahlungen, die seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 an die Kirchen geflossen sind, kommt man auf die stolze Summe von 16,8 Milliarden Euro an Staatsleistungen – und dies, obwohl die deutsche Verfassung schon seit 1919 die Ablösung dieser Leistungen verlangt”.
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Die LINKE will die Staatsleistungen an die Kirchen erneut auf die Tagesordnung des Bundestags bringen.
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Die Wahl in Thüringen ist zwar abgeschlossen. Trotzdem soll auf die Antworten der Parteien zu den Staatsleistungen verwiesen werden.
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Die Ruhrnachrichten starten eine Serie zum Thema Kirche. Begonnen wird mit Informationen zu den Staatsleistungen.
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Muss das Verhältnis zwischen Staat und Kirche überdacht werden?
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Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Erklärung der Bundesregierung, keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche zu sehen.
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Der Bund will keine Änderung bei Staatsleistungen für Kirchen.
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BERLIN. (hpd/hu) Die Humanistische Union legt die aktuellen Zahlen zu den jährlichen Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche vor und erinnert an den seit 94 Jahren uneingelösten Verfassungsauftrag. Informationen, die in der Sommerpause beinahe verloren gegangen sind.
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BERLIN. (hpd/hu) Die Humanistische Union (HU) fordert den Bundestag anlässlich eines Gesetzesentwurfs der Fraktion Die Linke auf, die Staatsleistungen an die Kirchen endlich einzustellen. Am heutigen Donnerstag findet im Bundestag die zweite Lesung statt; gemäß der Beschlussempfehlung des Innenausschusses rechnet die Bürgerrechtsorganisation mit einer Ablehnung im Plenum.
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BERLIN. (hpd) Im Bundestag wurde am vergangenen Donnerstag der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in erster Lesung behandelt. Ein facettenreiches Armutszeugnis für den Parlamentarismus in Deutschland, dessen Protokolle nun schriftlich vorliegen.
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