Die beiden christlichen Amtskirchen wollen mit sofortiger Wirkung auf die Staatsleistungen verzichten, das gaben Heinrich Bedford-Strohm und Kardinal Reinhard Marx in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. Damit kommen sie den deutschen Gesetzgebern zuvor. Doch damit nicht genug: Sie wollen sogar etwas zurückbezahlen.
"Wem gehört die Stadt?" lautet das Motto der diesjährigen Berliner Stiftungswoche – "Wem gehört der Staat?" fragt im Rahmen der Stiftungswoche ein hochkarätig besetztes Podium am 6. April im Meistersaal am Potsdamer Platz.
Über eine halbe Milliarde Euro Staatsleistungen pro Jahr überweisen die Bundesländer derzeit an die Kirchen – zusätzlich zu all jenen Geldern, mit denen der Staat kirchliche Sozialeinrichtungen finanziert. Vor 100 Jahren wurde die Abschaffung dieser Staatsleistungen in der Weimarer Verfassung festgeschrieben.
Einhundert Jahre nachdem die Ablösung der Staatsleistungen beschlossen wurde, wird es mehr als Zeit, dies auch umzusetzen. Am 14. August dieses Jahres jährt sich der 100. Jahrestag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung und damit leider auch der 100. Jahrestag des Verfassungsbruchs.
Es kommt derzeit etwas Bewegung in die Diskussion um die Ablösung der Staatsleistungen. Wie zu lesen war, will die FDP "eine entsprechende politische Initiative entwickeln", die AfD fordert ebenso die Einstellung der Zahlungen an die Kirchen, bei Linken und Grünen scheint ein intensiveres Nachdenken einzusetzen.
Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow (Die Linke), sieht sich nicht in der Verantwortung, den Verfassungsauftrag zur Beendigung der Dauerzahlungen an die Kirchen umzusetzen.
Heute vor 99 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Mit dem 99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates beginnt allerdings auch das "100. Jahr des Verfassungsbruchs", denn bis zum heutigen Tag wurde nicht umgesetzt, was die Weimarer Verfassung gefordert hatte, nämlich die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.
Im Juni sorgte der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz für Schlagzeilen, als er die Landesregierung aufforderte, mit den Kirchen endlich eine Ablöse-Regelung für die Staatskirchenleistungen auszuhandeln. Auf Nachfrage des hpd bestätigten die meisten BdSt-Vereine in anderen Bundesländern, ebenfalls für eine Ablösung der Staatskirchenleistungen einzutreten.
Laut einer neuen Erhebung erhalten die Kirchen in diesem Jahr eine Rekordzahlung von 538 Millionen Euro. Kritiker fordern ein Ende dieser Staatsleistungen.
Staatsleistungen: In dubio pro ecclesia, so gefällt es offensichtlich der deutschen Politik, den deutschen Kirchen ohnehin. Gefällt es aber tatsächlich auch dem deutschen Steuerzahler? Eine erste Antwort müsste das offensichtlich bejahen, denn gegen die horrenden Staatsleistungen an die Kirchen, die von der gesamten steuerzahlenden Öffentlichkeit entrichtet werden, regt sich nur verhaltendes Murren, von Widerstand mag da nicht zu reden sein.
Seit fast 100 Jahren existiert der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Ebenso lange wird dieser Auftrag ignoriert. Jüngste Äußerungen des Hessischen Kultusministers Ralph Alexander Lorz (CDU) zeigen, dass die Landesregierung dies auch weiterhin tun will.
Der Islam gehört nicht zu Deutschland ... Deutschland ist durch das Christentum geprägt, so tönt der neue Bundesinnenminister Seehofer landauf, landab durch die Medien. Angesichts dessen ist zu fragen: Von welchem Deutschland spricht er? Meint er den Staat Bundesrepublik Deutschland, die Nation, die sich auf verschlungenen Wegen bildete? Sind nur die Deutschen gemeint, die auch den deutschen Reisepaß besitzen? Von welchem Christentum redet er? Dem evangelikalen, dem orthodoxen, dem der Zeugen Jehovas, dem katholischen?
Im Jahr 2019 steht das unrühmliche 100-jährige Jubiläum der Missachtung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an – wenn der neu gewählte Bundestag und die 14 betroffenen Länder nicht geeignete Schritte in die Wege leiten.
Wie schwer sich die deutschen Parteien mit dem Verhältnis von Staat und Kirchen tun, führte die LINKE auf ihrem Parteitag am vergangenen Wochenende wie im Glashaus vor. Die Delegierten hatten Samstagnacht mit knapper Mehrheit für einen Antrag gestimmt, der deutlich über den Leitantrag des Parteivorstands hinausging. Der Antrag aus Hamburg sah ein Aufkündigen der Staatsverträge mit den Kirchen vor. Er verlangte darüber hinaus, staatliche Finanzierungen, darunter die der kirchlichen Militärseelsorge sowie der Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen, abzuschaffen.
Der Humanistischer Verband sieht Neuordnungen bei den finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirchen als unvermeidbar. Auch die Herstellung von Transparenz ist eine staatliche Aufgabe.