Am 7. November 1980 gründete sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Das ist Anlass für einen Rückblick und für Gedanken über die programmatische und strategische Ausrichtung der DGHS in den nächsten Jahren.
Kurz vor der mit Spannung erwarteten Behandlung des Themas durch den österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat sich der ORF in seiner Kirchenfunk-Sendung "Orientierung" mit der assistierten Sterbehilfe befasst und einen rund acht Minuten langen Bericht gesendet, in dem auch Befürworter des assistierten Suizids zu Wort kamen. Ein Kommentar.
Morgen findet am Verfassungsgerichtshof in Wien eine Verhandlung über die im Auftrag des Vereins "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" durch die Wiener Anwaltskanzlei "Ethos.legal" eingereichte Verfassungsklage gegen das Suizidhilfe-Verbot in Österreich statt. Die Verhandlung soll der weiteren Klärung der Rechtslage und der Erörterung diverser Fragen dienen. DIGNITAS wird der Verhandlung beiwohnen.
Heute hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Er umfasst die Aufnahme je eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Letzterem soll es außerdem diverse Ergänzungen beziehungsweise Modifizierungen bestehender Vorschriften geben.
"Kirchenrepublik Deutschland" geht auch andersrum: Als ein Landesbischof Zugeständnisse an das Recht auf Letzte Hilfe macht, wird er von einem Unionsabgeordneten getadelt. Dabei hat sich die Kirche schon immer angepasst, wenn ihre Positionen gesellschaftlich nicht mehr haltbar waren. Ist die CDU etwa christlicher als die Kirche selbst? Und wie passt das zu einem säkularen Staat? Ein Kommentar.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) behauptet, dass die Bergpredigt Jesu als Kompass für politisches Handeln angesehen werden könne und eine Richtschnur für ein friedliches Zusammenleben in der Welt sei. "Der Mensch soll die Erde gestalten, aber er soll nicht selbst Gott spielen", so der Regierungschef. Aus dem christlichen Menschenbild folge, dass das Leben in jeder Phase geschützt werden müsse.
Der pensionierte Lehrer Peter Puppe bietet seit 2005 Unterstützung zum "sanften Sterben ohne Arzt" an – anfangs als reinen Liebesdienst, schließlich gegen Vorkasse. Nun wird gegen ihn ermittelt. Laien-Suizidhelfern den Garaus zu machen, ist erklärtes Ziel zweier Vorschläge – zum einen aus ärztlich-medizinischer und zum anderen aus konservativ-christlicher Sicht.
Die Säkularen Sozis haben in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung verurteilt, dass Gesundheitsminister Spahn zu den Beratungen für eine Neufassung des Sterbehilfe-Gesetzes nur Gegner des selbstbestimmten Sterbens eingeladen hat.
Für suizidwillige Patient*innen hat sich in Bezug auf ihre Ärzt*innen zunächst so gut wie nichts getan. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) präsentierte einen Gesetzentwurf mit konkreten Neuregelungen, welche die Patientenautonomie hervorheben und in der Praxis durchsetzen sollen.
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.
Erstmals fand die seit Monaten wieder legale Suizidhilfe durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe in einer Senioreneinrichtung statt – mit Duldung der Leitung. Das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen von Pflegeheimen scheinen einige Marktführer unter den Betreiberkonzernen respektieren zu wollen. Sterbehilfe-Gegner*innen formieren sich inzwischen jedoch für einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch.
"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.
Nach der Klatsche aus Karlsruhe wird die Eintracht innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und damit auch das ökumenische Anti-Sterbehilfebündnis mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) stark belastet.
Am 9. Juni 2020 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme beim Bundesministerium der Gesundheit (BMG) zu den ministeriellen Plänen der Neuregelung der Sterbehilfe eingereicht. Die Verfasser Eric Hilgendorf und Jacqueline Neumann stellen darin fest, dass eine erneute Änderung des Strafrechts derzeit nicht erforderlich sei. Gefahrenlagen, wie sie der Gesetzgeber im Jahr 2015 angeführt hat, seien nicht belegt.
Die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) kritisiert die Auswahl der Experten, die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um ihre Expertise zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten wurden.