Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.
Am 18. März hat sich im spanischen Kongress eine Mehrheit von 202 Abgeordneten gegen 141 durchgesetzt und die Legalisierung der Sterbehilfe auf den Weg gebracht. Gegen den Widerstand der katholischen Kirche und konservativer Parteien soll das neue, von der sozialistischen Arbeiterpartei und weiteren kleinen Parteien unterstützte Gesetz in einigen Monaten in Kraft treten.
Es ist – das sei vorausgeschickt – kein schlechter Witz: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert "Schutzräume vor geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe". Haben die Verfasser der entsprechenden Erklärung zu viele schlechte Filme gesehen?
Sterbehilfe ist in Peru verboten. Nun jedoch hat das peruanische Verfassungsgericht entschieden, dass der Wunsch nach einem Sterben in Würde zu respektieren sei und sich das Gesundheitsministerium und die Sozialversicherung zu fügen haben.
Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig fest, dass es zum Persönlichkeitsrecht des Menschen gehört, über das eigene Leben zu verfügen und dafür auch Hilfe anzunehmen, sofern sie angeboten wird.
Seit einiger Zeit wird immer konkreter diskutiert, wie die Suizidhilfe geregelt werden kann. Jens Spahn ist bei diesem Thema ein Meister der Verzögerungstaktik, Missachtung von Gerichtsurteilen und Hinterzimmerpolitik. Eine aktuelle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt nun, dass der Gesundheitsminister klammheimlich bereits einen hausinternen Entwurf erarbeitet hat.
Unlängst schienen die Kirchenrepräsentanten Reiner Anselm, Isolde Karle, und Ulrich Lilie sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für eine Öffnung kirchlicher Einrichtungen gegenüber Suizidassistenz auszusprechen. Das wäre erfreulich gewesen. Wenn sie sich am Ende nicht in einen Widerspruch begeben hätten: Den Entzug der Grundlage geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe anzumahnen, gleich nachdem sie doch zuvor gerade für die geschäftsmäßige Organisierung selbiger durch kirchennahe Organisationen plädiert hatten. Das passt nicht zusammen. Eine Analyse.
Beide in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe von Gruppenanträgen zu einem Bundesgesetz zur Regulierung von Suizidhilfe werden vom Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland)" in Hannover abgelehnt. Sie verletzen das Grundgesetz und können vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Ende Januar wurden von den Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) beziehungsweise von Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Letzterer versteht sich nur als Diskussionsgrundlage für die spätere Erstellung eines Gesetzes. Beide Vorschläge haben eine für Gesetze untypische Länge und werfen die Frage auf: Warum will man für Deutschland das Rad neu erfinden?
Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz Paragraph 217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag, 22. Januar, auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen.
Funktionäre der Palliativmedizin sind mit ihrem Widerstand gegen die verfassungsrechtliche Freigabe der Suizidhilfe zu weit gegangen. Sie forderten in einer Stellungnahme an Jens Spahn extrem hohe Hürden. Gleichzeitig verweigert der Vatikan nunmehr Schwerstleidenden mit "Euthanasie"-Wunsch sogar Beichtgespräche. Eine Minderheit evangelischer Theologen schlägt demgegenüber in Diakonie-Einrichtungen eine Begleitung von Suizidwilligen vor. Interne Kritiker*innen auf allen Seiten erschüttern festgefügte Identitäten.
Seit 2016 sind in Kanada sowohl der ärztlich assistierte Suizid als auch die Tötung auf Verlangen erlaubt. Ein jüngst vom Unterhaus verabschiedeter Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch Menschen ohne Krankheiten, die vorhersehbar zum Tode führen, Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Der Gesetzentwurf sorgt bei Kirchen und anderen Sterbehilfegegnern für Empörung.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gratuliert dem südlichen Nachbarland zur jüngsten wegweisenden Gerichtsentscheidung und hofft nun auf eine europaweite Liberalisierung der Sterbehilfe.