Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) begrüßt, dass fast ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe aus der Mitte des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Bisher wird zur Suizidhilfe von Ärzt*innen in Deutschland nach wie vor ein nicht optimal geeigneter Arzneimittel-Cocktail benutzt oder es wird für eine vierstellige Summe ein Sterbehilfeverein in Anspruch genommen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz Paragraph 217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag, 22. Januar, auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen.
Funktionäre der Palliativmedizin sind mit ihrem Widerstand gegen die verfassungsrechtliche Freigabe der Suizidhilfe zu weit gegangen. Sie forderten in einer Stellungnahme an Jens Spahn extrem hohe Hürden. Gleichzeitig verweigert der Vatikan nunmehr Schwerstleidenden mit "Euthanasie"-Wunsch sogar Beichtgespräche. Eine Minderheit evangelischer Theologen schlägt demgegenüber in Diakonie-Einrichtungen eine Begleitung von Suizidwilligen vor. Interne Kritiker*innen auf allen Seiten erschüttern festgefügte Identitäten.
Seit 2016 sind in Kanada sowohl der ärztlich assistierte Suizid als auch die Tötung auf Verlangen erlaubt. Ein jüngst vom Unterhaus verabschiedeter Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch Menschen ohne Krankheiten, die vorhersehbar zum Tode führen, Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Der Gesetzentwurf sorgt bei Kirchen und anderen Sterbehilfegegnern für Empörung.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gratuliert dem südlichen Nachbarland zur jüngsten wegweisenden Gerichtsentscheidung und hofft nun auf eine europaweite Liberalisierung der Sterbehilfe.
Ist die Begleitung eines freiverantwortlichen Suizids nicht auch eine Form der barmherzigen, der guten Medizin, fragt Natalie Grams in ihrer neuen Kolumne. Ja, denn der Arztberuf ist ein Leben im Dienst der Menschlichkeit.
Nachdem bereits Deutschland im Februar dieses Jahres die Sterbehilfe (wieder) legalisiert hat, kippte nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich das bisherige Verbot. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH in Wien. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", teilten die Richter mit. Die neue Regelung soll zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten.
Der Klageweg auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) für die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens geht in die nächste Runde. Das Mittel ist bei Schweizer Sterbehilfegesellschaften üblich und gilt bei Experten als das sanfteste und sicherste Mittel, um eine Freitodbegleitung durchzuführen.
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kommentiert das Ergebnis des Zuschauer-Votings vom Montagabend mit den Worten: "Das ist wieder einmal ein absolut klares Signal aus der Bevölkerung für die Ermöglichung von Freitodbegleitungen." Die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer waren aufgerufen, während der Ausstrahlung des Fernsehfilms "Gott" über das Anliegen des fiktiven Protagonisten abzustimmen.
Ein gutes Dutzend von Vertreter*innen und teils hochrangigen Funktionären der Palliativmedizin, Psychiatrie und Suizidverhütung hatte sich mit einem offenen Protestbrief gegen den ARD-Film "GOTT" an die FAZ gewandt. Die Zeitung fasst in ihrer Ausgabe vom 21.11. unter der Allgemeingültigkeit suggerierenden Überschrift "Mediziner protestieren mit offenem Brief gegen Suizid-Film" deren Einwände kritiklos zusammen. Dagegen haben sich nun namhafte Medizinrechtler*innen und -ethiker*innen mit praktizierenden Palliativmediziner*innen zusammengefunden und richten sich in einer gemeinsamen Replik gegen dieses "Dokument der Peinlichkeit".
Bezugnehmend auf das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die katholische und evangelische Kirche in Baden-Württemberg eine neue Stellungnahme veröffentlicht. Darin warnen sie vor einer "Ökonomisierung des Sterbens", die durch eine liberale Regelung der Sterbehilfe drohe. Was ist davon zu halten?
Ferdinand von Schirachs Stück "Gott" am 23. November 2020 in der ARD griff ein wichtiges, in der Debatte über die Suizidbeihilfe aber oft zu kurz kommendes Thema auf: Wie soll man den Suizidwunsch eines gesunden Menschen, womöglich nicht einmal fortgeschrittenen Alters, bewerten?
Im Zuge der Parlamentswahl am 17. Oktober konnten die Neuseeländer*innen nicht nur die Zusammensetzung ihres 53. Parlaments wählen, sondern auch über Referenden zur Legalisierung von Cannabis und legaler Sterbehilfe abstimmen. Nach Auszählung der meisten Stimmen steht fest, dass sich der Status von Cannabis nicht ändert, aber die begleitete Sterbehilfe im November 2021 legal wird.
Vergangenen Donnerstag tagte der Deutsche Ethikrat in einer öffentlichen Plenarsitzung zum Thema "Recht auf Selbsttötung?". Die interessierte Öffentlichkeit konnte die Sitzung im Livestream verfolgen und kann sie auch im Nachhinein noch ansehen.
Vor einer Woche wurde vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien über das Verbot der Sterbehilfe verhandelt. Ein diesbezügliches Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu erwarten. Im Vorfeld gab es rege Debatten in den Medien. Auffallend war dabei das argumentative Niveau des Diskurses: Offenbar war den Konservativen jedes noch so fragwürdige Argument recht, wenn es nur der Verteidigung ihres weltanschaulichen Heimatbodens diente. Ein Versuch der Bewertung aus humanistischer Sicht.