Sterbehilfe

Das Reichstagsgebäude von der Spree aus gesehen

Plant die Bundesregierung einen Rechtsbruch mit der Neuauflage des Paragrafen 217 StGB?

Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.

Frankreich will selbstbestimmtes Lebensende erlauben

Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das Jahr 2023 in Frankreich den Durchbruch für das selbstbestimmte Lebensende bringt. In diesen Wochen erarbeitet ein eigens einberufener Bürgerrat Empfehlungen für ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe. Laut Präsident Macron soll es bereits zum Jahresende umgesetzt sein.

Der Ort der Anhörung: Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

"Es ist entschieden!"

Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.

Neue Regelung von Suizidbeihilfe im Strafrecht – ein rechtssystematischer Irrweg?

Erstaunlicherweise blieben juristische und rechtssystematische Aspekte bei der Diskussion um das BVerfG-Urteil zum § 217 StGB seligen Angedenkens und eine Neuregelung zwar nicht unbeachtet, aber zumindest womöglich doch wenig mit Bedacht. Dabei ist es elementar für die rechtsstaatliche Gesetzgebung, dass sie sich auch "ungeschriebenen" Rechtsgrundsätzen verpflichtet fühlt, die Kernbestand einer Rechtsstaatlichkeit sind. Nicht umsonst spricht man ja von "Recht und Gesetz" – das wäre nicht erforderlich, gäbe es zwischen den beiden Begriffen keine Differenzierung.

Autonomie am Lebensende schützen!

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat den Rechtsausschuss aufgerufen, nur solche Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in den Bundestag einzubringen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 gerecht werden. Keiner der vorliegenden Entwürfe achte das Grundrecht auf Autonomie am Lebensende, so Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats.

Irreführende Verknüpfung in der Anhörung zur Suizidhilfe im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines  wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.

Demo des Arbeitskreises "Selbstbestimmtes Sterben" Oldenburg

Demo gegen die Wiedereinführung von Paragraf 217 StGB

Am 12. November demonstrierte der Arbeitskreis "Selbstbestimmtes Sterben" einmal mehr auf dem Oldenburger Schlossplatz, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: Die Wiedereinführung von Paragraf 217 zu verhindern, der den assistierten Suizid erneut kriminalisieren würde.