Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Hilfe zur Selbsttötung bestätigt, welches in der Praxis auch zu gewährleisten sein müsse. Ohne entsprechende Regelungen stoßen bei der möglichen Inanspruchnahme von assistiertem Suizid allerdings viele verzweifelt Hilfesuchende weiterhin auf schier unüberwindliche Hürden. Um verfassungskonforme Initiativen politisch auf den Weg zu bringen, hat der Humanistische Verband Deutschlands - Bundesverband ein "Suizidhilfekonflikt-Gesetz" vorgeschlagen.
Die Bundesjustizministerin drängt auf ein neues Gesetz zur Suizidhilfe. Dafür hat das oberste deutsche Gericht Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Um der Einengung durch Lebensschützer*innen zuvorzukommen, präsentierten auf einer Veranstaltung in Berlin die FDP ein Eckpunkte-Papier und der Humanistischen Verband einen Gesetzentwurf mit Freiräumen für Ärzt*innen und Sterbehilfevereinen. Beide Ansätze sehen wertneutrale Stellen zur ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung vor.
Nur wenige Tage nach dem Urteilsspruch hatte die Humanistische Union eine Podiumsdiskussion in Berlin geplant, die den Urteilsspruch und dessen Folgen behandeln sollte. Es war bei der Planung noch nicht abzusehen, dass das Urteil weit über das hinausgeht, was sich Humanistische Union (HU) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vorstellen konnten.
Portugal will als erstes katholisch geprägtes Land die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) zulassen, die europaweit nur in den Benelux-Ländern erlaubt ist. Das hat die linke Mehrheit im Parlament Ende Februar beschlossen.
Der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßt das Sterbehilfe-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Auch der HVÖ verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, dass das Selbstbestimmungsrecht auf den eigenen Tod respektiert wird.
Gestern hatten Dignitas und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in die Bundespressekonferenz eingeladen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche, das Paragraf 217 gekippt hatte, aus ihrer Sicht zu analysieren und neue Möglichkeiten und Wege der beiden Organisationen zu präsentieren.
Vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot in Deutschland beendet. Ein Kommentar von Rolf Schwanitz, Bundessprecher der Säkularen Sozialdemokrat_innen und Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Die Verkündung der Entscheidung zu § 217 StGB war im Bundesverfassungsgericht noch nicht ganz verklungen, da meldeten sich bereits die Sterbehilfegegner lautstark in den Medien zu Wort. Der hpd dokumentiert hier einige der kritischen Stimmen.
Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten.
Mehr als sechs Jahre hat die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihren Kooperationspartnern für das "Recht auf Letzte Hilfe" gekämpft. Mit dem am Mittwoch erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den umstrittenen § 217 StGB für verfassungswidrig erklärte, ist nun ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ein schöner Anlass, um einen Blick zurück auf die Entwicklung der Kampagne zu werfen.
Wird Herr Spahn jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauso ignorieren wie das des Bundesverwaltungsgerichts? Währenddessen melden sich auch die Sterbehilfe-Gegner zu Wort.
Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.
Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Schwerstkranken wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heute, am 26. Februar 2020, entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ein Bericht aus Karlsruhe von Michael Schmidt-Salomon.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.