Sterbehilfe

Das Ding muss weg!

Ein(e) künftige Minister(in) für Gesundheit sollte den "Spahn-Erlass" an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Herausgabe des Sterbemedikaments Natriumpentobarbital (NaP) an Suizidwillige zu blockieren, sofort aufheben.

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

"Jederzeit muss jeder Mensch gehen können, wenn er es für notwendig und für angebracht hält"

Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.

An die Gesetzgeber: Bitte respektiert die Lebensende-Entscheidungen eurer Bürgerinnen und Bürger besser!

Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht.

Debatte um Freitodhilfe auch in Österreich

Sowohl die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) als auch der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßen den aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf zur Regelung der Freitodhilfe. Auch der geplante Ausbau palliativmedizinischer Einrichtungen trifft bei beiden Organisationen auf positiven Widerhall.

Ein Recht, aber kein Anspruch

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können. Werner Lehr, Mitglied des DGHS-Präsidiums, weist in einem Beitrag für die Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" auf die Herausforderungen für Freitodbegleiter hin (S. 9).

Recht auf selbstbestimmtes Lebensende auch in Frankreich

Der international tätige Schweizer Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hält das in Frankreich geltende Verschreibungsverbot des Medikaments Natrium-Pentobarbital zur selbstbestimmten Lebensbeendigung für verfassungswidrig. Er beantragt beim Conseil d’État (Staatsrat) die Aufhebung dieses Verbots, damit in Frankreich lebende Personen künftig das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende in ihrem eigenen Land in Anspruch nehmen können.

Referendum für legale Sterbehilfe hat bereits über 750.000 Stimmen

Bereits im Jahr 2018 hatte das italienische Verfassungsgericht festgestellt, dass Sterbehilfe in manchen Fällen straffrei bleiben sollte und das Parlament Regeln festlegen solle. Bisher ist das noch nicht geschehen. Eine Petition mit bereits über 750.000 Stimmen soll daher zu einem Referendum zur Novellierung der Artikel im italienischen Strafgesetzbuch führen, welche bisher Sterbehilfe kriminalisierten. Die katholische Kirche zeigt sich besorgt und warnt vor einer neuen Eugenik.

Suizidhilfe hat suizidpräventive Wirkung

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Abraten davon erklärt, Suizidhilfe im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 neuerlich zu einem strafrechtlichen Gegenstand zu machen. Bundestagsabgeordneten rät sie zu Nachbesserungen ihrer Regulierungsüberlegungen. Sie weist auf die suizidpräventive Wirkung von Suizidhilfe hin. Allerdings übersieht sie Gefahren, die von Pflichtberatungen ausgehen.

Notausgang

DIGNITAS-Deutschland kritisiert Leopoldina

Mit Redaktionsschluss vom Juli 2021 hat die Leopoldina einen Debattenbeitrag zu dem veröffentlicht, was sie eine "Neuregelung des assistierten Suizids" nennt. Empirische Daten, die eine verengende Regulierung der Selbstbestimmung nahelegen, geschweige denn rechtfertigen könnten, präsentiert sie darin keine. Dass sie sich mit Personenkreisen ausgetauscht hätte, die praktische Erfahrung mit Suizidhilfe haben, ist nicht ersichtlich. Eine Einschätzung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland).