Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat am gestrigen Tage einen Offenen Brief an die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley, verschickt. Hintergrund ist die Weigerung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowie des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine höchstrichterliche Entscheidung umzusetzen.
Entscheidungen der Gerichte sind zu akzeptieren, hat die Kanzlerin gerade zum umstrittenen Abschiebefall Sami A. gesagt. Die Bundesjustizministerin ließ ähnliches verlauten. Aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eigene Vorstellungen vom Rechtsstaat.
Im Juni diskutierten in Berlin zwei Ärzte und ein Vertreter von "Sterbehilfe Deutschland" über Strafandrohungen bei der Suizidhilfe und noch verbleibende Hilfsmöglichkeiten. Der Deutschlandfunk präsentiert einen Podcast mit einigen Wortbeiträgen der Ärzte.
Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch vertritt schwerkranke Menschen, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolglos einen Antrag auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) gestellt haben. Der hpd sprach mit dem Anwalt.
Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 29. Juni das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, Mittel für einen Suizid auch in extremen Notfällen tödlich erkrankten Patienten zu verweigern. Alle der inzwischen über 100 eingegangenen Anträge auf Überlassung von Natrium-Pentobarbital, welches eine sichere und sanfte Selbsttötung ermöglicht, sollen pauschal abgelehnt werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu aufgefordert, einen höchstrichterlichen Beschluss zu ignorieren.
Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hat sich vertieft mit den Richtlinien zum "Umgang mit Sterben und Tod" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinandergesetzt. Dignitas stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion in den Medien Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt werden, die teilweise in Irrtümern und Unwissen wurzeln. Ein zusammenfassender Überblick ist angezeigt.
Am heutigen Donnerstag (17. Mai 2018) feiert der gemeinnützig tätige Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den zwanzigsten Jahrestag seiner Gründung. In den zwanzig Jahren seines Bestehens verzeichnete der Verein bedeutende Erfolge im Hinblick auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende.
Fast nirgendwo gibt es eine so große Rechtsunsicherheit darüber, was am Lebensende wann wem erlaubt oder verboten ist, wie in Deutschland. Das stellt Prof. Gian Domenico Borasio fest, ein renommierter Vertreter der Palliativmedizin.
Einhundertundzwei Menschen müssen in Deutschland qualvoll sterben. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland warten auf einen Tod, der sie von Schmerzen befreit. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verraten.
Rund zwanzig Jahre lang haben Aktivisten in Hawaii für die Möglichkeit des medizinisch assistierten Suizids gekämpft. Vergangene Woche fand ihr Kampf ein erfolgreiches Ende, als Gouverneur David Ige mit seiner Unterschrift ein Gesetz besiegelte, das medizinische Hilfe beim Suizid in Hawaii künftig legal macht.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Verfassungsrichter Peter Müller entschieden wird.
Der spektakuläre Suizidhilfeprozess gegen den Berliner Hausarzt Dr. Turowski endete mit einem Freispruch. Bisher eher öffentlichkeitsscheu, erläutert der Arzt im sehr persönlichen Gespräch gegenüber dem hpd, warum er seinen Fall jetzt als Kampfansage gegen § 217 StGB versteht und wie leicht jeder human gesinnte Arzt völlig unschuldig in die Falle hoher Prozesskosten geraten kann.
Der Arzt und Suizidhelfer Dr. Spittler war im November 2017 aufgrund erwiesener Unschuld freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist nun in Revision gegangen – mit absurd anmutenden Manipulationsvorwürfen in Analogie zum sogenannten Enkeltrick.