Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.
Das 70-jährige Bestehen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ist ein Anlass, Bilanz zu ziehen: Sind die Menschenrechte, wie sie die Deklaration fordert, umgesetzt – weltweit oder zumindest in den Staaten, die die Deklaration 1948 unterschrieben haben? Das ist längst nicht der Fall, auch in Deutschland nicht, betont Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Am vergangenen Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung.
Sterbehilfe und Hilfe zur Selbsttötung für Patient*innen, die Qualen leiden und ihren Todeswunsch nachhaltig geäußert haben, wird in Spanien seit 1995 nicht mehr als Totschlag gewertet. Unterstützende Ärzt*innen werden nicht mehr mit Gefängnisstrafen bedroht. Doch nun, etwas über 20 Jahre später, ist die Zeit reif für den nächsten Schritt. Gesetzesentwürfe zu Euthanasie und zum Sterben in Würde sind vorbereitet. Während die restlichen Parteien das neue Euthanasie-Gesetz unterstützen, wird es von der christdemokratischen Partei Partido Polpular (PP) abgelehnt, die Ciudadanos-Partei knüpft ihre Zustimmung an Bedingungen.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat am gestrigen Tage einen Offenen Brief an die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley, verschickt. Hintergrund ist die Weigerung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowie des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine höchstrichterliche Entscheidung umzusetzen.
Entscheidungen der Gerichte sind zu akzeptieren, hat die Kanzlerin gerade zum umstrittenen Abschiebefall Sami A. gesagt. Die Bundesjustizministerin ließ ähnliches verlauten. Aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eigene Vorstellungen vom Rechtsstaat.
Im Juni diskutierten in Berlin zwei Ärzte und ein Vertreter von "Sterbehilfe Deutschland" über Strafandrohungen bei der Suizidhilfe und noch verbleibende Hilfsmöglichkeiten. Der Deutschlandfunk präsentiert einen Podcast mit einigen Wortbeiträgen der Ärzte.
Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch vertritt schwerkranke Menschen, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolglos einen Antrag auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) gestellt haben. Der hpd sprach mit dem Anwalt.
Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 29. Juni das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, Mittel für einen Suizid auch in extremen Notfällen tödlich erkrankten Patienten zu verweigern. Alle der inzwischen über 100 eingegangenen Anträge auf Überlassung von Natrium-Pentobarbital, welches eine sichere und sanfte Selbsttötung ermöglicht, sollen pauschal abgelehnt werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu aufgefordert, einen höchstrichterlichen Beschluss zu ignorieren.
Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hat sich vertieft mit den Richtlinien zum "Umgang mit Sterben und Tod" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinandergesetzt. Dignitas stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion in den Medien Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt werden, die teilweise in Irrtümern und Unwissen wurzeln. Ein zusammenfassender Überblick ist angezeigt.
Am heutigen Donnerstag (17. Mai 2018) feiert der gemeinnützig tätige Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den zwanzigsten Jahrestag seiner Gründung. In den zwanzig Jahren seines Bestehens verzeichnete der Verein bedeutende Erfolge im Hinblick auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende.
Fast nirgendwo gibt es eine so große Rechtsunsicherheit darüber, was am Lebensende wann wem erlaubt oder verboten ist, wie in Deutschland. Das stellt Prof. Gian Domenico Borasio fest, ein renommierter Vertreter der Palliativmedizin.
Einhundertundzwei Menschen müssen in Deutschland qualvoll sterben. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland warten auf einen Tod, der sie von Schmerzen befreit. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verraten.
Rund zwanzig Jahre lang haben Aktivisten in Hawaii für die Möglichkeit des medizinisch assistierten Suizids gekämpft. Vergangene Woche fand ihr Kampf ein erfolgreiches Ende, als Gouverneur David Ige mit seiner Unterschrift ein Gesetz besiegelte, das medizinische Hilfe beim Suizid in Hawaii künftig legal macht.