Sterbehilfe

Notausgang

DIGNITAS-Deutschland kritisiert Leopoldina

Mit Redaktionsschluss vom Juli 2021 hat die Leopoldina einen Debattenbeitrag zu dem veröffentlicht, was sie eine "Neuregelung des assistierten Suizids" nennt. Empirische Daten, die eine verengende Regulierung der Selbstbestimmung nahelegen, geschweige denn rechtfertigen könnten, präsentiert sie darin keine. Dass sie sich mit Personenkreisen ausgetauscht hätte, die praktische Erfahrung mit Suizidhilfe haben, ist nicht ersichtlich. Eine Einschätzung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland).

Leitplanken für eine mögliche künftige gesetzliche Regelung der Suizidassistenz

Am Donnerstag vergangener Woche hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Diskussionspapier zur Neuregelung des assistierten Suizids veröffentlicht. Prominente Autoren waren an der Erstellung des Dokuments beteiligt, etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Horst Dreier oder Prof. Dr. Reinhard Merkel, der bis letztes Jahr Mitglied im Deutschen Ethikrat war und dem Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) angehört. Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und selbst Mitglied der Leopoldina, hat sich den Debattenbeitrag für den hpd angesehen.

Sterbehilfe nicht in den Hinterhof drängen

Geht es nach kirchennahen ÖVP-Gruppierungen, soll nun ein Verfassungsgesetz verabschiedet werden, das die aktive Sterbehilfe unterbindet. Hier fürchtet die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), dass mit einem Verfassungsgesetz generell das Recht auf Sterbehilfe unterlaufen und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) pro Sterbehilfe durch die Hintertür ausgehebelt werden könnte.

England und Wales: Wird Sterbehilfe bald legalisiert?

Wer in England und Wales selbstbestimmt sterben möchte, muss aktuell noch in die Schweiz reisen. Doch das könnte sich in absehbarer Zeit ändern. Die meisten Menschen im Vereinigten Königreich begrüßen die Erlaubnis begleiteten Sterbens für unheilbar kranke und leidende Personen. Dies spiegelt sich auch in der Politik wieder. Am Mittwoch stellte Baroness Molly Meacher einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe im House of Lords vor.

Österreichisches Parlament

Eine "demokratiepolitische Katastrophe"

Von 40 Teilnehmern eines Dialogs über Sterbehilfe waren nur zwei deklarierte Vertreter der Pro-Sterbehilfe-Seite eingeladen worden: Der Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) Wolfgang Obermüller und ich als Vertreter der säkularen Humanisten vom Humanistischen Verband Österreich (HVÖ). Selbst der profilierte Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der das Urteil vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten hat, war nicht anwesend, ebenso wie profilierte Vertreter der Sterbehilfe-Befürworter aus dem Ausland, die wichtigsten Zeugen eines funktionierenden Sterbehilfesystems.

Rechtssicherheit für Ärzte

Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) in Hannover begrüßt den längst fälligen Entscheid des Ärztetages, in der Musterberufsordnung das Verbot der Mitwirkung von Ärzten am selbstbestimmten Sterben ihrer Patienten zu streichen. Er erwartet von den zuständigen Landesärztekammern, die das Suizidhilfeverbot seinerzeit übernommen hatten, dessen unverzügliche Beseitigung.

Sterbewillige brauchen Ansprechpartner

Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.