ZDF-Fernsehbeirat

Konfessionsfreie sind auch Beitragszahler

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Sendezentrum 1 des ZDFs in Mainz
Sendezentrum 1 des ZDFs in Mainz

BERLIN. (hpd) Der Humanistische Verband Deutschlands fordert, dass der ZDF-Staatsvertrag eine Parität zwischen nichtreligiösen und religiösen Weltanschauungen in Deutschland festschreiben muss. Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sowie der Verein "Ständige Publikumskonferenz" kritisieren, dass Teile der Gesellschaft weiterhin aus dem ZDF-Fernsehbeirat ausgeschlossen sind.

Der Novellierungsentwurf für den neuen ZDF-Staatsvertrag darf in seiner derzeitigen Fassung nicht durch die Länder verabschiedet werden. Darauf hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, am Montag die Vertreter der Fraktionen in den 16 Landesparlamenten hingewiesen. Den Anlass bilden aktuelle Stellungnahmen des Vereins Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien sowie des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) in der vergangenen Woche zum Novellierungsentwurf. "Der jetzige Entwurf entspricht nicht den Vorgaben, welche die Richter im Urteil zur Verfassungswidrigkeit des aktuellen ZDF-Staatsvertrages vom 25. März 2014 formuliert haben", sagte Frieder Otto Wolf dazu.

Die im Dezember 2014 von den Landesregierungen vorgelegte Novellierung sieht unter anderem einen von 77 auf 60 Sitze verkleinerten ZDF-Fernsehbeirat vor. Um der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Verringerung des Einflusses der Politik auf die Programmgestaltung der Sendeanstalt zu entsprechen, wurden die bisherigen zwölf Sitze für die Vertreter der "Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, die von ihrem Parteivorstand entsandt werden", gestrichen. Ferner soll es statt wie bisher "drei Vertretern des Bundes, die von der Bundesregierung entsandt werden", künftig nur noch zwei Sitze für Vertreter des Bundes geben. Je zwei Sitze für die Vertreter der Katholischen Kirche und Evangelischen Kirche in Deutschland sowie einen Sitz für einen Vertreter des Zentralrates der Juden in Deutschland soll es weiterhin geben. Außerdem sieht der Novellierungsentwurf vor, dass das Land Niedersachsen einen Vertreter "aus dem Bereich Muslime" in den Fernsehbeirat entsenden soll.

LSVD und Ständige Publikumskonferenz kritisierten die Novelle mit deutlichen Worten. So erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Henry Engels, es sei "für uns unfassbar, dass der gesellschaftliche Bereich LSBTI auch im Jahr 2015 weiter aus den Gremien des ZDF ausgeschlossen bleiben soll". Die historische Verdrängung von LSBTI aus dem öffentlichen Leben und ihre gesellschaftliche Benachteiligung werde "in unerträglicher Weise fortgeschrieben", hieß es weiter. Die Stellungnahme der Ständigen Publikumskonferenz stellt zudem fest, dass es in Deutschland "mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten" gibt, jedoch logische Erklärungen dafür fehlen, "aus welchem Grund die Kirchen und deren Verbände stärker in den Gremien vertreten sind, als die Konfessionsfreien". Die Stellungnahme der Publikumskonferenz weist auch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht keine Reduzierung der Zahl der Sitze verlangt hat und spricht sich unter anderem für ZDF-Fernsehratssitze für einen Vertreter des LSVD, für einen Vertreter von Menschenrechtsorganisationen sowie einem Vertreter der Konfessionsfreien aus.

Frieder Otto Wolf sagte dazu am Montag in Berlin, dass der Humanistische Verband Deutschlands die Forderungen nach der Einbeziehung von LSBTI sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Gruppen und Institutionen entschieden unterstützt. "Das zivilgesellschaftliche Spektrum muss im ZDF-Fernsehbeirat adäquat abgebildet werden. Der Novellierungsentwurf verfehlt dieses Ziel sehr deutlich", sagte Wolf. Er verwies auf die Begründung des Urteils vom 25. März 2014, in der es hieß: "Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen." Und weiter: "Neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden müssen untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne weiteres Medienzugang haben, und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden."

Wolf betonte außerdem, dass die Zahl der Sitze für Vertreter des konfessionsfreien und nichtreligiösen Teils der deutschen Bevölkerung gleich der Zahl der Vertreter der Kirchen sein muss. "Angesichts der heutigen und künftigen konfessionellen Zusammensetzung der Bevölkerung sollte es mindestens vier Vertreter der konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen in Deutschland im ZDF-Fernsehbeirat geben", so Frieder Otto Wolf. Eine geringere Zahl an Sitzen widerspräche der Gleichbehandlung zwischen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen sowie der existierenden weltanschaulichen Pluralität innerhalb der Gruppe der Konfessionsfreien, erklärte er. Zudem müssten auch weitere Vertreter von Minderheitenkonfessionen einbezogen werden, um der religiösen Pluralität in der Bundesrepublik angemessen Rechnung zu tragen. "Es gibt nicht nur Christen, Juden und Muslime in Deutschland", sagte Frieder Otto Wolf dazu.

Die Länderparlamente müssten jede Novellierung ablehnen, die keine Parität zwischen den nichtreligiösen und religiösen Weltanschauungen im ZDF-Fernsehbeirat vorsieht, sofern sie das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot ernst nehmen. "Konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen sind nicht nur ebenso Wähler sondern ebenso Gebührenzahler wie die Angehörigen der Religionen und haben dementsprechend das gleiche Recht, sich in den entsprechenden Kollegialorganen und Programmen des ZDF repräsentiert zu sehen. Diese Tatsache gehört zur Botschaft des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr und muss durch den künftigen ZDF-Staatsvertrag respektiert werden", so Wolf.

 

Weiterführende Informationen
Stellungnahme des LSVD
Stellungnahme der Ständigen Publikumskonferenz
Siebzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

 


Pressemitteilung des HVD vom 2. März 2015