BOCHUM. (hpd/RiR) Die Initiative "Religionsfrei im Revier" hat vor etlichen Wochen einen Bußgeldbescheid der Stadt Bochum in Höhe von 300 Euro erhalten, weil sie am Karfreitag letzten Jahres zum zweiten Mal an diesem Feiertag den Film "Das Leben des Brian" gezeigt hat.
Das Feiertagsgesetz NRW verbietet das Vorführen des Filmes. Hier zwingt ein Landesgesetz alle Menschen, sich einen Tag lang depressiv zu verhalten und nichts Fröhliches gemeinsam zu unternehmen, weil vor knapp 2000 Jahren der Religionsstifter der Mehrheitskonfessionen der Überlieferung nach an ein Kreuz genagelt wurde.
Die Initiative "Religionsfrei im Revier" ist der Ansicht, dass eine Strafandrohung gegen Menschen, die sich nicht an dieses Gesetz halten, gegen zentrale Grundrechte der Verfassung verstößt. Sie wird den Film in diesem Jahr erneut am Karfreitag zeigen.
Die Verantwortlichen der Initiative haben abgewartet, ob die Stadt ihren Bußgeldbescheid zurück zieht, weil RepräsentantInnen der Stadt sich angesichts internationaler Ereignisse sehr vehement für Religionsfreiheit ausgesprochen haben und es verurteilten, wenn Menschen gezwungen werden, sich staatlich verordneter religiöser Normen zu unterwerfen. Es gab einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass es eine zivilisatorische Errungenschaft ist, dass eine Mehrheit ihre religiösen Vorstellungen einer Minderheit nicht aufzwingen darf.
Der Transfer dieser Erkenntnisse auf die lokale Situation wurde von den EntscheidungsträgerInnen aber nicht geschafft. Der Bußgeldbescheid wurde nicht zurückgezogen. Die Initiative hat deshalb gegen den Bescheid einen Widerspruch eingelegt.
Für die Initiative "Religionsfrei im Revier" ist allerdings nicht die Stadt Bochum, sondern der Landesgesetzgeber der Adressat der Kritik. Sie ist enttäuscht, dass die Stadt im Gegensatz zum Vorjahr ihren Entscheidungsspielraum nicht genutzt hat, um von einem Bußgeld abzusehen und eine vorbildliche Tradition in Bochum zu begründen. Dies wäre leicht möglich, weil – wie aus der Bußgeldakte der Stadt ersichtlich – Bedienstete der Stadt die Veranstaltung besucht haben und berichteten, das niemand gestört wurde.
Auf der anderen Seite ist die Initiative nicht sonderlich traurig. Sie sieht nun die Chance, den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um das Feiertagsgesetz abzuschaffen.
Pressemitteilung der GBS-Regionalgruppe “Religionsfrei im Revier” vom 20. März 2015
23 Kommentare
Kommentare
Stefan am Permanenter Link
Ich frage mich jetzt ganz ehrlich, ob das Bußgeld nicht ganz bewusst nicht zurück gezogen wurde, um den Klageweg zu eröffnen.
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Walter Klein am Permanenter Link
Herzlichen Glückwunsch zur Religionsfreiheit, nicht mal religionsfrei darf man am Karfreitag sehen.
Alexander W. am Permanenter Link
Ich glaube, dass sogar Jesus über diesen Film lachen würde. Es ist göttlich schön, diesen Film zu sehen. Was gibt es denn schöneres als das Lachen?
Joe am Permanenter Link
Ich bin nicht für die Abschaffung des Feiertagsgesetzes, weil auf diese Weise religiösen Menschen vorgeschrieben wird, das sie zu arbeiten hätten an eben jenen Tagen. Das kann nicht Sinn der Freiheit sein.
Unechter Pole am Permanenter Link
Bedenken Sie bitte, dass es sehr vielen Menschen Gesetze und Arbeitsverträge die Freiheit einschränken, an verschiedenen Tagen zu Hause bleiben zu dürfen. Ich möchte z.B.
Klaus am Permanenter Link
Die Zeiten, wo ein "Feiertag" ein freier Tag "für alle" war sind lange vorbei.
Martin am Permanenter Link
Wie kann man die Aktion unterstützen?
Unechter Pole am Permanenter Link
Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts in solchen Fällen darf bekannt sein.
Reinhard Muth am Permanenter Link
Dann sollte die Initiative doch konsequent die Abschaffung aller religiösen Feiertage und der Sonntagsruhe fordern.
vader2 am Permanenter Link
Knapp vorbei ist auch daneben.
Es geht nicht um Abschaffung irgendwelcher Feiertage, sondern um die Vorschrift irgendener KIRCHE , die dann in Bussgeldbescheiden endet!
Jeder, auch anders- oder Nichtgläubige, wird damit unter Regeln EINER Religion gezwungen !
Stefan Herrmanns am Permanenter Link
denen geht es doch gar nicht darum, es geht einzig und allein darum, dass Filmvorführungen am Karfreitag verboten sind. egal was der Inhalt ist. Normen und Gesetze gehören nun mal zu einem Staatswesen.
Steven am Permanenter Link
Weiß jemand wo die den Film gezeigt haben. Auf der großen Leinwand mitten auf dem Markplatz, oder wie?
Rafa am Permanenter Link
Jeder der ein Problem mit dem Feiertagsgesetz hat und sich nicht von unserer Religion angesprochen fühlt, soll doch bitte auch an Weihnachten, Ostern und allen anderen religiösen Feiertagen arbeiten gehen, die Feste n
Olaf Radant am Permanenter Link
Nice try. Die Feiertage gab es schon vor dem Christentum und wurden auf Grund der Popularität adaptiert. Zweitens sind das gesetzliche Feiertage.
Dann kann ich der Religion des Spaghettimonsters oder einem der anderen tausenden der Geschichte huldigen wann ich es möchte :)
Peter am Permanenter Link
Rafa, ich würde das ja gerne - ich werde seit 2001 nach Arbeitstagen bezahlt. Da fühle ich mich im aktuellen Zustand quasi religiös ausgesperrt ;)
Martin Weinert am Permanenter Link
Das würden wir ja gerne tun. Aber genau das wird uns ja verboten. Selbst verkaufsoffene Sonntage werden ja durch die Kirchen nieder gemacht. Obwohl die ja überhaupt nichts damit zu tun haben.
Jay am Permanenter Link
Ein vorschreiben des Verhaltens an einem bestimmten Tag ist etwas völlig anderes als die vollständige Abschaffung eines Feiertages.
Angry not Bird am Permanenter Link
Was heißt hier bitte unsere Religion. Wir sollten bedenken, dass die Feiertage z.B.
Ps: Ich entschuldige mich für etwaige Verstöße gegen die gängige Orthographie denn ich bin gezwungen dies auf einem sehr kleinen Handy zu tippen.
Salomon am Permanenter Link
Ich verstehe nicht, dass es ein solches Landesgesetz gibt und das wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Unechter Pole am Permanenter Link
Die Aussage "Die Mehrheit der Menschen im Land sind Christlich" wird auch mancherorts schon bald nicht mehr stimmen, es sei denn die Landespolitik schafft Abhilfe, sei es durch Erhöhung des Bearbeitungsgebüh
Michael B. am Permanenter Link
Der Film ist Kult und ich finde es wird im Moment schon genug getrauert wieso also am Kafreitag nicht einen lustigen Film ansehen ist doch o.k.
emerson am Permanenter Link
Super, das kostet RKK wieder 5000 Mitglieder.
GP am Permanenter Link
Anscheinend verstehen diese "Christen" die Bedeutung ihres eigenen Feiertags nicht.