Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

Heft 2/2015 der HLHS erschienen

BERLIN. (hpd) Eine Karikatur von Gerhard Haderer ziert das Titelblatt der aktuellen Zeitschrift der DGHS. Das Bild zeigt, wie sich Gesundheitsminister Gröhe und andere Politiker die Zukunft des assistierten Suizids vorstellen.

Die aktuelle Sterbehilfe-Debatte steht selbstverständlich im Fokus des aktuellen Heftes. Bereits im Editorial weist die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Elke Baezner, darauf hin, dass "zahlreiche Abgeordnete der CDU/CSU … Haftstrafen für geschäftsmäßigen Suizid im Strafrecht" einführen wollen, "obwohl ein juristische nachgewiesener Straftatbestand bereits jetzt geahndet wird." Es braucht definitiv kein neues Gesetz, um eine bereits bestehende Rechtsnorm noch einmal festzusetzen.
Denn mit einem solchen Gesetz "würden nicht nur Vereine und Einzelpersonen, sondern auch Ärzte, die mehrmals solche Sterbehilfe durchführen, mit Gefängnis bestraft." Damit würde Laien zwar erlaubt werden, dilettantisch Angehörigen beim Sterben Hilfe zu leisten; aber jegliche fachlich fundierte Hilfe unmöglich gemacht werden.
In vielen Debattenbeiträgen hört man, dass die Palliativmedizin und die Hospitz-Bewegung gestärkt werden sollen. Das ist an sich ein mehr als lobenswertes Unterfangen; allein für die Zukunft nicht mehr als ein Versprechen. "Die Reduktion auf das alleinige Angebot palliativer Begleitung und Schmerzbehandlung kurz vor dem Tod zeigt jedoch von einer unangemessenen, unzulässigen Bevormundung entscheidungsfähiger, erwachsener, lebenserfahrener Menschen, die ohne Schuldzuweisungen durch den Staat, die Religionen oder die Bundesärztekammer ihren Leidens- und Sterbeprozess eigenverantwortlich und guten Gewissens abzukürzen wünschen. Sie daran zu hindern stellt in unserer Demokratie mit klarer Trennung von Kirche und Staat einen unzulässigen Eingriff in das Freiheitsrecht des nicht nur vor den Wahlen ‘mündigen Bürgers’ dar."

Die Frage, ob der Gesetzgeber überhaupt in der Lage ist, Rechtssicherheit für Ärzte zu geben, die Sterbenden helfen wollen, stellt Wega Wetzel in einem Artikel, der die bislang vorliegenden Positionspapiere zum geplanten Gesetz vorstellt.

Über die Podiumsdiskussion "Lebenshilfe durch Sterbehilfe" in Berlin Anfang Februar wird ausführlich berichtet. Ebenso wie im hpd-Artikel wird darauf hingewiesen, dass allein das Positionspapier von Renate Künast (B90/Die Grünen) und Petra Sitte (LINKE) Positionen beinhaltet, die mit denen der Kampagne "Mein Ende gehört mir" übereinstimmen. Die Vorsitzende im Rechtsausschuss des Bundestages betonte, dass die bestehende Rechtslage nicht verändert werden sollte. Im Gegenteil soll versucht werden, den Ärzten, die beim Suizid helfen wollen, Rechtssicherheit zu geben. Das ist das genaue Gegenteil von dem, was der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministers vorsieht.

Dr. iur. Oliver Kautz berichtet über eine bahnbrechende Entscheidung des kanadischen Supreme Court, der am 6. Februar dieses Jahres entschied, dass die Strafbarkeit des ärztlich begleiteten Suizids verfassungswidrig sei. "Der Gesetzgeber muss daher binnen zwölf Monaten eine Regelung schaffen, die für bestimmte Fälle die Abgabe von Medikamenten an Sterbewillige vorsieht" entschied das Oberste Gericht Kanadas.

Die Orientierungsdebatte des Bundestages hat Dr. Manfred von Lewinski beobachtet. In seinem Artikel berichtet er von seinem Eindruck, dass viele der (uninformierten) Bundestagsabgeordneten nur vorgefasste Meinungen zum Besten gaben; sich aber mit den ethischen, juristischen und medizinischen Fragen hinter der Debatte kaum befasst haben.
"Wer, wie der Autor, versucht hat, die an der Orientierungsdebatte beteiligten Abgeordneten - und zwar jeden einzelnen persönlich - auf … Widersprüche und Ungereimtheiten aufmerksam zu machen und demgegenüber konstruktive Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen, muss feststellen, dass die meisten von ihnen darauf überhaupt nicht reagieren. Ein kleinerer Teil bedankt sich immerhin höflich, ohne sich aber erkennbar inhaltlich damit auseinander zu setzen."
Die Bundestagsabgeordneten haben das Recht, sich bei der Entscheidung auf ihr Gewissen zu berufen; aber - so von Lewinski - sie sind auch dem Volk verpflichtet, dass sich in deutlicher Mehrheit für die Möglichkeit eines assistierten Suizids ausspricht. "Die Abgeordneten befinden sich damit zweifellos in einer problematischen Situation. Man darf gespannt sein, wie sehr sie sich dessen bewusst sein werden, und wie ihnen dann der für sie schwierige 'Spagat' gelingt."

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