Atheistenverband: Kein Gottesbezug in Landesverfassung

Die Werte des Zusammenlebens sind menschlich

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Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

KIEL. (hpd/ibka) Im Herbst 2014 gab es im schleswig-holsteinischen Landtag eine Abstimmung, ob Gott in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Für einen Gottesbezug gab es keine Mehrheit. Eine daraufhin gegründete Initiative – unterstützt von den Kirchen – sammelte Unterschriften, um zu erreichen, dass sich der Landtag erneut mit der Frage, ob ein Gottesbezug in der Landesverfassung stehen soll, befassen muss.

"Die immer noch anhaltende Diskussion über die erstmalige Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist ein Rückschritt in die Zeit der Einheit von Thron und Altar" sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

IBKA

"Die Werte unseres modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit fußen auf von Menschen geschlossenen Übereinkünften und sind gegen die Religionen erkämpft worden. Diese Errungenschaften nun einem außerweltlichen Wesen widmen zu wollen, ist nicht nur unredlich, sondern entmündigt die schleswig-holsteinischen Bürger in ihrer Verantwortung zum Erhalt eines föderalen Gemeinwesens, in dem Religion und Staat klar voneinander getrennt sein sollten."

Auch die nun diskutierte Kompromissformel, in welcher nicht-religiöse Menschen berücksichtigt werden sollen, sei nicht hinnehmbar: "Die persönliche Angehörigkeit zu einem Glauben oder einer Weltanschauung ist eine reine Privatsache – egal ob es sich um Abgeordnete oder Wähler handelt. Der Staat, seine Verfassung und seine Organe haben sich in weltanschaulich/religiösen Fragen neutral zu verhalten."

Pressemitteilung des Internationalen Bundes der Konfessionsfreien und Atheisten (IBKA)