Anlässlich des 100. Jubiläums der Weimarer Reichsverfassung erinnert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an das bislang unerfüllte Verfassungsgebot, die staatlichen Leistungen an die Kirchen abzulösen.
"Eine Beendigung der Zahlungen an die Kirchen ist überfällig", sagt René Hartmann, erster Vorsitzender des IBKA. "Diese Zahlungen sind als staatliche Subventionen an die Kirche zu betrachten, die auf Kosten aller Steuerzahler geleistet werden. Sie verstoßen gegen die Trennung von Staat und Religion. Selbst wenn man anerkennen wollte, dass es sich um Entschädigungen für den Einzug von Kirchengüter handelt, wären sie durch die über einen derartig langen Zeitraum erfolgten Zahlungen als abgegolten zu betrachten."
Der IBKA sieht die Politik gefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Einstellung der Zahlungen zu schaffen.
Nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der nach Artikel 140 Teil des Grundgesetzes ist, sind die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen.
Mehr Informationen auf den Webseiten des Bündnisses altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA).
Erstveröffentlichung auf der Webseite des IBKA.
6 Kommentare
Kommentare
Thomas B. Reichert am Permanenter Link
Es ist überfällig, dass ich endlich das Blutgeld meiner Ahnen zurückbekommen, welche man verdummte, belog, betrog, nötigte, arglistig täuschte, geistig und körperlich versklavte ...
Ich erinnere: Die beiden deutschen Kirchen besitzen aktuell ein Vermögen von etwa 450.000.000.000 Euro ...
Jürgen Roth am Permanenter Link
Im Bundestag ist die Bereitschaft für ein Ablösegesetz "überschaubar".
Halten die Kirchen starrsinnig an ihren Staatsleistungen fest, sollten sich Bund und Länder darauf verständigen, "freiwillige" (nicht durch Vertrag oder Gesetz verpflichtende) Zahlungen der Länder eben mit diesen Staatsleistungen zu "verrechnen". Will der Bund wirklich raus aus den Staatsleistungen, sollte er den Kirchen genau diese genannte Konsequenz klar machen. Die Kirchen werden es sich dann zweimal überlegen, ob sie an den auch für sie peinlichen Staatsleistungen festhalten, wenn am Ende des Jahres außer öffentlichem Ärger finanziell nicht dabei herauskommt. Ein solches Verfahren ist verfassungsrechtlich ohne rechtliche Risiko, dass wiederum bei einer Streichung der historischen Staatsleistungen gegen den Willen der Kirche beim Bundesverfassungsgericht nicht wirklich auszuschließen ist. Nötig ist aber ein heftiger öffentlicher Druck, bei dem BASTA bereits einiges erreicht hat - das ist aber noch nicht genug!
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Was haben wir in Deutschland seit 100 Jahren für verweichlichte Regierungen, die es nicht fertigbringen die 1919 festgelegte Verfassung umzusetzen, geschweige denn das seit 1949
Ist unser GG für alle verbindlich, oder ist es das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist? Die Nichteinhaltung dieser Gesetze durch unsere Regierungen öffnet eine riesige Lücke
zur Bekämpfung unserer freien Gesellschaft, mit derartig schwachen Regierungen kann ein
Faschistisch eingestellter Gegner machen was Ihm beliebt.
Dieter Bauer am Permanenter Link
Wie verhält es sich mit der Strafbarkeit und deren Durchsetzung, wenn Regierungen das Grundgesetz missachtend verfahren? "Klagt doch den Teufel bei seiner Großmutter an" lautet eine Volksweisheit.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Den Teufel bei seiner Großmutter anklagen wird ja wohl nichts nützen.
Auf Dauer muss sich Vernunft und Wahrheit durchsetzen, die Alternativen sind m. E. tödlich.
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Ja, und jetzt muss unser Bundestag nur noch das Ablösegesetz beschließen, in dem festgelegt wird, wie und auf welche Weise die Bundesländer ihre Zahlungen an die Kirchen einzustellen haben.