Das Recht auf Religionsfreiheit beinhalte umgekehrt nicht das Recht, über seine Religion nicht zum Nachdenken gebracht zu werden, so Rath. Religiöse Gemeinschaften, die die von ihnen als wahr erachteten Ansichten in die Öffentlichkeit tragen, könnten nicht erwarten, dass sie dies ungestört tun dürften. Ansonsten wäre es bereits unmöglich, beispielsweise katholischen Ansichten zum Thema Homosexualität oder Verhütung etwas entgegenzusetzen, ohne Gefahr zu laufen, für die Verletzung religiöser Gefühle verurteilt zu werden. Gerade nach dem Attentat auf die Redaktion von Charlie Hebdo müsse die Meinungsfreiheit einen höheren Wert haben, als religiöse Gefühle.
Das letzte Wort hatte wie üblich der Angeklagte. Albert Voß machte es kurz und zitierte George Orwell:
"Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen."
Die Urteilsverkündung zeigte, was sich bereits im Prozess angedeutet hatte: Richterin Schwefer, die während der gesamten Verhandlung sehr ungehalten wirkte, ließ kein einziges Argument der Verteidigung gelten. Sie schloss sich vollumfänglich der Haltung der Staatsanwaltschaft an und sprach Albert Voß wegen Verstoßes gegen §166 StGB schuldig.
Richterin Schwefer, die zugleich Direktorin des Amtsgerichts Lüdinghausen ist, sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus: 30 Tagessätze zu 100 €, ausgesetzt für ein Jahr auf Bewährung. Als Bewährungsauflage soll Voß eine Geldbuße von 500 € zahlen. Zu der in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft ebenfalls geforderten Einziehung des Tatmittels, sprich des Autos von Herrn Voß, sowie der Verhängung eines Fahrverbots kam es nicht, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf diese Forderungen in ihrem Plädoyer verzichtet hatte.
In der mündlichen Urteilsbegründung erläuterte die Richterin den Grund für ihre Entscheidung: "Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt", sagte Schwefer. Diese Grenzen sieht sie dort überschritten, wo religiöse Menschen sich in ihrem Wohlfühl-Empfinden gestört fühlen: "Christen haben das Recht, darauf zu vertrauen, dass ihr Glaube respektiert wird."
Die angeklagten Heckscheibensprüche betrachtet sie als besonders verletzende Beschimpfungen und Hetze.
Mit mahnenden Worten wies sie den Angeklagten darauf hin, dass sie die Hauptstrafe von 3000 € auf Bewährung ausgesetzt habe, "damit sowas nicht noch mal passiert".
Albert Voß war angesichts des Urteils zunächst schockiert. Er war felsenfest davon überzeugt, mit seinen Heckscheibensprüchen nichts Unrechtes getan zu haben. Doch bereits als er den Gerichtssaal verließ waren die ihm eigene Fröhlichkeit und Zuversicht zurückgekehrt. "Die Gesellschaft ist wahrscheinlich weiter als die Justiz", lautete sein Fazit.
Die Einschätzung der Richterin kann er jedenfalls nicht nachvollziehen: "Aufklärung ist Ärgernis, eine Art Magenverstimmung im Gehirn. Aber doch keine Hetze." Als Freund und Verfechter der Meinungsfreiheit nahm er der Richterin ihr Urteil trotzdem nicht übel: "Dass das Hetze ist, ist eben ihre Meinung. Die darf sie ja ruhig haben. Aber ich hab' eben meine."
Besonders ungerecht findet Voss, dass er verurteilt wurde, obwohl er, wie er sagt, Luther ja sogar noch recht mild wiedergegeben habe. "In Wahrheit sind die Dinge, die der gesagt hat, ja noch viel schlimmer."
Voß will auch weiterhin seine Sprüche auf die Heckscheibe seines Autos kleben und sie auf seiner Homepage spruchtaxi.de veröffentlichen. Zusammen mit seinem Anwalt kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Nächsthöhere Instanz ist das Landgericht Münster. Der Verhandlung sieht Voß mit Interesse entgegen: "Das wird noch 'ne spannende Geschichte!"
Spannend ist die Geschichte bereits jetzt.
Spannend zum einen, weil sie zeigt, wie stark die Auslegung des Gotteslästerungsparagraphen der Willkür des Gerichts und der geografischen Lage unterworfen ist. Während ein Richter in Berlin im Begriff "Kinderfickersekte" eine durchaus zulässige Bezeichnung für die katholische Kirche sieht, betrachtet eine Richterin im Münsterland "Papstsau" als Gotteslästerung.
Spannend zum anderen, weil die Geschichte deutlich macht, welchen Schutz "religiöse Gefühle" in diesem Staat genießen. Und das, obwohl sie rechtlich streng genommen gar nicht unter Schutz stehen. Gegenstand von §166 StGB ist die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse nämlich nur insoweit als diese Beschimpfung "geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören".
Mit dem Argument, dass die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens seit der Änderung von §166 StGB in der Strafrechtsreform von 1969 der zentrale Aspekt des Gestzes sei – und nicht mehr das religiöse Gefühl oder der Schutz von Religion und Weltanschauung als solche – hatte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erst im Dezember 2015 die von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon eingereichte Petition zur Streichung von §166 StGB abgelehnt. Die Petition hatte nämlich darauf hingewiesen, dass der deutsche Staat mit der Streichung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nachkäme, das erklärt hatte, dass "Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen" mit dem "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" inkompatibel seien.
Der Fall Voß zeigt jedoch recht eindrücklich, dass es dem Gericht nicht um die Klärung der Frage ging, ob die Sprüche auf seiner Heckscheibe geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Richterin Schwefer ging es, wie bereits erwähnt, darum dass Christen das Recht haben, "darauf zu vertrauen, dass ihr Glaube respektiert wird". Und so geht es bei der praktischen Anwendung des Gotteslästerungsparagraphen also nach wie vor um die berühmten religiösen Gefühle.
Wie sich ein Ungläubiger fühlen mag, wenn auf Kanzeln regelmäßig der Atheismus für das Übel der Welt verantwortlich gemacht wird oder im Fernsehen eine Serie mit dem Titel "Gottlos – Warum Menschen töten" läuft, ist der Justiz hingegen herzlich egal. Und so zeigt sich im feinen Unterschied der rechtlichen Behandlung von "Papstsäuen" und "Atheistenschweinen", dass es bei der Berücksichtigung der Interessen religiöser und nicht-religiöser Menschen in dieser Gesellschaft noch immer ein massives Ungleichgewicht gibt.
Auch hier ließe sich ein passendes Orwell-Zitat finden:
"Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher als die anderen."
58 Kommentare
Kommentare
David am Permanenter Link
wenn ich diese Seite auf Facebook teile, würde ich vielen Freunden vor den Kopf stoßen. so lass ich es lieber. Danke für das spruchtaxi für den Mut.
C. v. H.-Huene am Permanenter Link
Hallo David, bist Du sicher, daß Du die richtigen Freunde hast beziehungsweise daß Deine Freunde den richtigen, nämlich einen couragierten Freund haben? Wer schweigt, stimmt zu!
Dr Johann Povysil am Permanenter Link
Nicht jeder der schweigt stimmt zu, manchmal hat er auch keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
C. v. H.-Huene am Permanenter Link
Stimmt!
Lothar Irrgang am Permanenter Link
Manchmal muss man Menschen vor den Kopf stossen (oder wahlweise in den Arsch treten) um den Denkprozess einzuleiten.
Franz Wolf am Permanenter Link
Hallo Herr Irrgang,
Und wenn jemand Ihr Auto beschädigt, weil Sie vielleicht bildlich eine Bibel in den Müll werfen, dann erkennt man daran die grenzenlose Toleranz jener, die ihren Nächsten lieben sollten.
Grüße
F. Wolf
Havok am Permanenter Link
Sie werden überrascht sein wie viele Atheisten sich in ihrem Freundeskreis befinden, von denen sie aus genau diesem Grund nichts wissen.
Horst Herrmann am Permanenter Link
Blasphemie wird als Instrument konservativer Gruppen genutzt, um emanzipatorische Forderungen zu stigmatisieren.
Aber wir leben eben auch in einem von Kirchenfraktionen besetzten Land.
Wer ist denn nun blasphemisch, wer lästert Gott mit Wort und Tat? Diejenigen, die Gott als Hassprediger darstellen und verkündigen lassen? Oder diejenigen, die auf solche Tatsachen verweisen? Und wer stört den öffentlichen Frieden? Diejenigen, die Gott als einen Hetzer zum Völkermord predigen, wie das die Bibel tut, oder diejenigen, die solches für das heutige Bewusstsein von Ethik und Moral unerträglich finden und sich verpflichtet fühlen, es offen zu sagen?
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis auf die Tatsache, dass Lessing, Kant, Nietzsche weder Staatsanwälte noch Scheiterhaufen benötigten, um ihrem Denken Gehör zu verschaffen. Von daher gesehen, beweisen bestimmte Gottgläubige Schwäche: Wer nach der Polizei ruft, um seinen Gott zu schützen, zeigt sein Gesicht. Wer stört denn da den öffentlichen Frieden?
§ 48 der Stellungnahme des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen (2011) stellt fest, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag unvereinbar sind, außer in den bestimmten Umständen, wie sie in Art. 20, Absatz 2 des Vertrags vorausgesehen sind.“ Dieser Art. 20 Abs. 2 fordert Staaten dazu auf, Folgendes zu verbieten: Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet. Zugleich wird verlangt, dass keine Restriktion die Garantien des Abkommens auf Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion verletzen darf.
Burkhard Lenniger am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Herrmann,
mit Interesse hat der Unterzeichnende Ihr Posting gelesen. Gut, dass Sie auf internationale Vorschriften hinweisen, doch wir in der Bundesrepublik Deutschland haben da seit 67 Jahren das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm, der sich insbesondere die öffentliche Gewalt bedingungslos zu unterwerfen hat. Leider muss man bei nur näherem Hinsehen feststellen, dass sich die öffentliche Gewalt bis heute nicht den zwingenden Rechtsbefehlen des Bonner GG unterworfen hat, denn ansonsten hätte Herr Voß nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen, geschweige denn können.
Was sich in Deutschland bis heute Staatsanwalt nennt, ist lediglich bedienstet bei der Staatsanwaltschaft, denn seit 1962 mit der Einführung des Richtergesetzes leisten alle das Amt des Staatsanwalt anstrebenden Juristen so wie die Richter auf Probe den Richtereid "Ich schwöre, das Richteramt auszuüben und zu urteilen" anstelle des grundgesetzlich und beamtengesetzlich zwingend vorgeschriebenen Beamteneides mit der Folge, dass der sich Staatsanwalt nennende Beamte nur Kaffee holen darf aber nicht ermitteln, anklagen und Sitzungsvertreter spielen mit der weiteren Folge, dass seine Ermittlungen, seine Anklagen und seine Anträge vor Gericht rechtsunwirksam sind und bleiben.
Leider interessiert sich die bundesdeutsche Öffentlichkeit kaum bis gar nicht für die Inhalte und die Wirkweise des Bonner Grundgesetze trotz seiner erst 67 Jahre.
Weil nun eine Amtsanwältin die Anklage in der mündlichen Verhandlung am 25.02.2016 vertreten hat, wird die vom Nicht-Staatsanwalt geführten Ermittlungen und gefertigte Anklageschrift nicht automatisch rechtswirksam, denn der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter i.R.
Bundessprecher d.
Grundrechtepartei
Wolfgang am Permanenter Link
Öffentlicher Friede? Doch nur für Christen! Justiz im Namen des Volkes? Justiz im Namen von Christen, mittlerweile eine Minderheit, wenn man die Scheinchristen noch dazu nimmt.
mit dem christlichen Gott ein Urteil gefällt. Kreuzgefährlich.
Welt!
Bernd aus B. am Permanenter Link
Die Sache erscheint mir glasklar:
Es ging um die Verletzung der Gefühle der Richterin. Sie scheint mir selbst recht religiös (katholisch?) zu sein und in solchem Angriff auf ihre frühkindliche Prägung (anerzogene Religiosität durch die geliebten [vielleicht auch gefürchteten] Eltern) keinen Spaß zu verstehen.
Sie hat nicht Recht der Bundesrepublik Deutschland gesprochen, sondern ihr eigenes, religiös motiviertes.
Hoffen wir, dass die nächsthöhere Instanz die Befangenheit der Richterin feststellt.
Thomas am Permanenter Link
"Sie hat nicht Recht der Bundesrepublik Deutschland gesprochen, sondern ihr eigenes, religiös motiviertes."
...und "nebenbei" demonstriert sie, daß Religion eine ständige Gefahr für die Demokratie darstellt. Man muß sich nun mal entscheiden, ob man im Konfliktfall seinen religiösen Vorstellungen oder demokratisch legitimierten Gesetzen folgt.
hajac am Permanenter Link
Irrtum: Artikel 97.1 des Grundgesetzes:Richter sind unabhängig und nur DEM GESETZ UNTERWORFEN.
Thomas am Permanenter Link
"Richter sind unabhängig und nur DEM GESETZ UNTERWORFEN."
---
pikweller am Permanenter Link
Mir erscheint das nicht so klar wie Ihnen: Papstsau schlachten ist keine Äußerung, der ich - in der Wortwahl - zustimmen kann. Hier scheint mir ein unangenehmer Fanatismus am Werk.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Christen haben das Recht, darauf zu vertrauen, dass ihr Glaube respektiert wird."
Nein!
Nein!
Nein!
Wenn ein Glaube auf einer nicht tragfähigen Basis steht, dann muss er gesellschaftlich abgeschafft oder wenigstens runderneuert werden. Darauf haben Bürger dieses Landes einen Anspruch. Das politische System wurde 1945 auch gewechselt, nachdem sich das vorhergehende als falsch erwiesen hat.
Und wenn die Konfrontation der Gläubigen mit Inhalten ihres eigenen Glaubens den Rechtsfrieden stören kann, dann müssen die Inhalte weg und nicht die Aufklärer. Doch dieses Urteil beweist den religiös-gesellschaftlichen Filz, der noch immer Menschen in Geiselhaft nimmt, die mit dem Unsinn aus der Bronzezeit nichts mehr zu tun haben wollen.
Ich möchte auch nicht von Glockengeläut und zur Schau gestellten Kruzifixen belästigt werden, weil hierdurch meiner atheistischen Weltanschauung kein Respekt gezollt wird. Aber offenbar geht man in Justizkreisen davon aus, dass Atheisten den Rechtsfrieden nicht durch Randale stören, wenn ihre Weltanschauung nicht respektiert wird. Christen unterstellt man offenbar schon, dass sie komplett ausrasten und ihre Kreuzritterrüstung auspacken, wenn jemand ihnen ihren eigenen Unsinn vor Augen hält.
Ich bin gespannt, ob sich ein Mitglied der evangelischen Kirche beleidigt fühlt, wenn jetzt unser Lutherbuch (Von den Juden und ihren Lügen) erscheint. Darin haben wir ungeschönt den ganzen Wortmüll, den Luther über die Juden verschüttet hat, in verständliches Deutsch übertragen. Da ist eine "Papstsau" ein vergleichsweise völlig harmloser Ausdruck.
Das, was Luther schrieb und seinen Mitmenschen und der Obrigkeit riet, ist an Boshaftigkeit und dem drängenden Wunsch nach Beleidigung und Vernichtung Andersdenkender nicht zu überbieten. Vielleicht meldet sich ja ein Staatsanwalt, der Luther anklagen möchte. Die Heckscheibenaufkleber von Albert Voß sind jedenfalls lieb und harmlos, im Vergleich zu Luthers Originalzitaten.
Ich werde jedenfalls nicht mehr schweigen, wenn Religionen ihren unerträglichen Brei in die Gesellschaft ergießen und mittels Gerichten Respekt dafür einfordern. Diese Zeiten müssen überwunden werden, der 166 muss weg.
Ralf Jahn am Permanenter Link
hier wird immer vom Christentum gesprochen - stehen die anderen "Religionen" unter dem gleichen Schutz des Gesetzes ?
Hans-Detlev v. ... am Permanenter Link
Theoretisch dem Wortlaut des §166 zufolge ja. Wenn sich ein entsprechend der political correctness verpflichteter oder auch dem muslimischen Glauben angehöriger Staatsanwalt findet, so wird ggf.
Elke Metke-Dippel am Permanenter Link
Mach das Bernd ... Das Nicht Schweigen ist genau das Richtige, ich mache mit.
Dieser zitierte Satz des Rechts der Christen ist empörend. Nein, kein Respekt vor dem Glauben!
wolfgang am Permanenter Link
Das große Problem mit dem Christentum besteht darin, das die sogenannten Christen nicht wissen und nicht wissen wollen, was alles in ihrer Bibel drinsteht.
Dummheit schmerzt nicht und darum schreit ja auch kein Christ.
Religiöse Gefühle? Entschuldigung, die wissen ja noch nicht einmal was Religion eigentlich ist. Religion benötigt keinen persönlichen Gott und keinen ge(ver)nagelten Menschen an einem Kreuz.
Also diesen Glauben kann man nach menschlichen Denken nicht respektieren.
Ernst Deimel am Permanenter Link
Ich bin der Meinung, dass die Äusserungen des Lehrers nicht gerade von gutem Geschmack zeugen. In der Sache aber gegebe ich ihm recht. Und Provokation ist sicher kein Fehler, wenn man die Schäfchen erreichen will.
Wolfgang am Permanenter Link
Es zeugte keines Wegs von einem guten Geschmack, als gut aussehende Frauen auf den Scheiterhaufen gesetzt wurden, für die Gaffer einer Freude, für die Kirchen eine Genugtuung.
Thomas am Permanenter Link
"Wie sich ein Ungläubiger fühlen mag, wenn auf Kanzeln regelmäßig der Atheismus für das Übel der Welt verantwortlich gemacht wird oder im Fernsehen eine Serie mit dem Titel "Gottlos – Warum Menschen töten&qu
Es ist ja noch viel schlimmer: jede einzelne Begegnung mit fälschlichem für-wahr-Halten jenseits einfachen Irrtums und seinen Folgen kann die spezifischen Gefühle eines Rationalisten verletzen. Religioten und andere Irrationalisten machen sich keine Vorstellung davon, welche psychische Belastung es ist, unter Menschen zu leben, die Falsches oder Unprüfbares glauben, entsprechend dummes Zeug reden und sich entsprechend rücksichtslos verhalten. Ohne wirksame Schutzmechanismen gegen das alltägliche irrationalistische Trommelfeuer drohen psychische Erkrankungen bis hin zur Lebensmüdigkeit. Eigentlich sollten WIR die Gerichte mit Prozessen überschwemmen, aber natürlich haben wir unser Verhalten durchschnittlich bedeutend besser unter Kontrolle als die Religioten, und so geht von Verletzungen unserer Gefühle keine Gefährdung des öffentlichen Friedens aus.
Stefan Dewald am Permanenter Link
»Respekt« fordern nur schlechte Rapper und Menschen, denen die Argumente ausgegangen sind.
Markus Schiele am Permanenter Link
Richterin Schwefer ging es [...], darum dass Christen das Recht haben, "darauf zu vertrauen, dass ihr Glaube respektiert wird".
Christen haben als Menschen das Recht darauf, respektiert zu werden. Für ihren hanebüchenen Glauben können sie diesen Respekt hingegen nicht einfordern.
Franz Wolf am Permanenter Link
Hallo, Herr Schiele,
wie wollen Sie das trennen? Wie können Sie den Glauben Ihres Nachbarn belächeln und ihn selbst respektieren? Ich denke, das geht schwer zusammen.
Wer so etwas formuliert, hat nicht überlegt. Das passiert auch Richtern.
Grüße
F. Wolf
Markus Schiele am Permanenter Link
Lieber Herr Wolf,
ich mühe mich redlich im alltäglichen Leben zwischen Menschen und ihren Ideen zu differenzieren. Ich denke, dass mir das meist ganz ordentlich gelingt. Vermutlich sind eine Portion Empathie und der persönliche Kontakt zu den jeweiligen Menschen hilfreich. Immerhin macht der "Glaube" nicht den ganzen Menschen aus, sondern es handelt es sich nur um einen Teilaspekt. Einer der, zugegebenermaßen, bei manchen Zeitgenossen eine erhebliche Rolle spielt.
Nein, allein dadurch, dass ich mich mit diesen Menschen auseinandersetze zolle ich ihnen Respekt. Ich finde dies allemal besser, als sie zu ignorieren oder zu belächeln. Ein gutes Beispiel dafür sind die Zeugen Jehovas - ein nettes älteres Ehepaar - die alle paar Monate an meiner Haustür läuten und versuchen, mich zu bekehren. Obwohl ich mit meiner Ansicht nicht zu ihnen durchzudringen scheine (und sie mit ihrer nicht zu mir), unterhalte ich mich doch immer wieder ganz nett mit ihnen, wobei ich meiner Sicht der Dinge diplomatisch freundlich aber deutlich Ausdruck verleihe. Meinem Eindruck nach handelt es sich um herzensgute Menschen, die es einfach nicht besser wissen. Es läge mir fern diese Menschen als Menschen lächerlich zu machen.
Mit freundlichem Gruß,
Markus Schiele
F. Belz am Permanenter Link
"Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt", sagte Schwefer.
- Da zieht es einem die Schuhe aus!
Der Text nimmt ja zahlreiche Argumente der Ankläger auseinander bzw. äussert viele pro Herrn Voß.
Die Kirche (und andere Religionen) können aus dem Zusammenhang gerissene Zitate verwenden, um für ihre Kirchentage und Einrichtung zu werben - auch wenn damit der eigentliche Inhalt der Information verfälscht und der Bürger bewusst (!) getäuscht wird und niemand tut etwas dagegen - ok. fast niemand.
Bleibt die Frage was kann man tun, um diese Bevorzugung bzw. unsinnige Staatshaltung zu ändern?! Die Gefühle von Menschen mit alternativer Weltanschauungen scheinen leider nicht schützenswert zu sein - auch wenn §166 eigentlich etwas anderes meint, aber das hat die Richterin ja auch nicht verstanden.
Burkhard Lenniger am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Belz,
Sie fragen, was man tun kann. Z.B. sich mit dem Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bewaffnen, sich die Inhalte zu eigen machen und der öffentlichen Gewalt, die es seit 67 Jahren vorsätzlich unterlässt, die gegen sie gerichteten unverbrüchlichen Rechtsbefehle wirken zu lassen und die unmittelbares Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte des einzelnen Grundrechteträgers zu respektieren, gehörig den Marsch zu blasen.
Zum Beispiel lässt sich im Internet der Ausspruch der Richterin Ira Schwefer aus dem Jahr 2009 finden, als sie ihren Dienst am AG Steinfurt angetreten hat und gegenüber der Presse zum Besten gab, dass keiner unschuldig verurteilt wird. An solchen Aussprüchen müssen Amtswalter gemessen werden, denn de facto hätte Schwefer z.B. den § 166 StGB dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG zur Entscheidung vorlegen müssen, bevor sie das Verfahren gegen Herrn Voß eröffnen hätte dürfen, denn offensichtlich kollidiert § 166 StGB mit internationalem Recht.
Aber das Verfahren hätte, wie ich hier schon schrieb, gar nicht eröffnet werden dürfen, da es an einem unheilbaren Prozesshindernis krankt, denn Herrn Voß wurden trotz gesetzlichem Zwanges des § 163a StPO nicht die Möglichkeit gegeben, sich nach Abschluss der Ermittlungen gegenüber den Ermittlungsbehörden zur Sache zu äußern und ggf. Beweisanträge bereits zu diesem Zeitpunkt zu stellen. Stattdessen wurde rechtsunwirksam angeklagt und das Verfahren grundgesetzwidrig eröffnet und Voß verurteilt, denn Schwefer hatte mit der Eröffnung bereits eine Vorverurteilung nach Aktenlage vorgenommen und in der mündl. Verhandlung diese zur noch in ein Urteil gekleidet. Das entspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens im Lichte des Bonner Grundgesetzes oder der EMRK.
Aber es kommt noch schlimmer, denn seit dem 12.09.1950 ist die StPO wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig und somit nichtig. Das Gleiche gilt für das GVG, denn beide Gesetze wurde nicht dem Bonner Grundgesetz angepasst, sondern im Huckepackverfahren mit dem sog. Rechtsvereinheitlichungsgesetz am 12.09.1950 vom bundesdeutschen Gesetzgeber verfassungswidrig verabschiedet. Dabei hat der Gesetzgeber ebenfalls übersehen, dass auch das Rechtsvereinheitlichungsgesetz dem Art.19 Abs. 1 Satz 2 GG hätte genügen müssen, was es aber nicht getan hat und ebenfalls als ein ungültiges Gesetz niemals Gesetzeskraft erlangt hat. Hier herrscht also alles andere als ein grundgesetzkonformer Zustand.
Details lesen sich im Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei in den dort teleologie- und meinungsfreien Expertisen, die für jedermann kostenfrei zugänglich und verwendbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter i.R.
Bundessprecher d.
Grundrechtepartei
kornmann, jorge am Permanenter Link
Ich war bei der öffentlichen Verhandlung anwesend und habe diese genauso erlebt wie hier beschrieben.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Der maßlose Anspruch auf "Wohlfühl-Empfinden" ist m.E. geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Thomas am Permanenter Link
"Wie sich ein Ungläubiger fühlen mag, wenn auf Kanzeln regelmäßig der Atheismus für das Übel der Welt verantwortlich gemacht wird oder im Fernsehen eine Serie mit dem Titel "Gottlos – Warum Menschen töten&qu
Es ist ja noch viel schlimmer: jede einzelne Begegnung mit fälschlichem für-wahr-Halten jenseits einfachen Irrtums und seinen Folgen kann die spezifischen Gefühle eines Rationalisten verletzen. Religioten und andere Irrationalisten machen sich keine Vorstellung davon, welche psychische Belastung es ist, als Rationalist unter Menschen zu leben, die Falsches oder Unprüfbares glauben, entsprechend dummes Zeug reden und sich entsprechend rücksichtslos verhalten. Ohne wirksame Schutzmechanismen gegen das alltägliche irrationalistische Trommelfeuer drohen psychische Erkrankungen bis hin zur Lebensmüdigkeit. Eigentlich sollten WIR die Gerichte mit Prozessen überschwemmen, aber natürlich haben wir unser Verhalten durchschnittlich besser unter Kontrolle als die Religioten, und so geht von Verletzungen unserer Gefühle keine Gefährdung des öffentlichen Friedens aus.
pikweller am Permanenter Link
Ich finde, die Kritik des Gotteslästerungsparagrafen mit den - ich muss schon sagen - unflätigen Sprüchen - in Verbindung zu bringen unpassend. Dass es sich um Zitate handelt entschuldigt sie nicht.
Ernest Tafardel am Permanenter Link
"Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt", und zwar dort, wo Aufklärung - auch oder gerade durch die Justiz - zu "Aufklärung" über den tatsächlichen Sachverhalt, zu Wahrheit, Erkenntnis, Einsicht oder
Burkhard Lenniger am Permanenter Link
Kurz und bündig:
Herrn Voß wurde nach Abschluss der Ermittlungen die Möglichkeit verweigert, gemäß § 163a StPO sich zur Sache vernehmen zu lassen, geschweige denn Beweise erheben zu lassen mit der zwingenden Folge, dass das Verfahren in Lüdinghausen auf einem unheilbaren Verfahrenshindernis basiert, denn das rechtliche Gehör vor Gericht gemäß Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht das Unterlassen der Ermittlungsbehörden wider § 163a StPO heilen mit der weiteren Folge, dass aufgrund der rechtsunwirksamen Anklage der Eröffnungsbeschluss des AG Lüdinghausen nicht ergehen konnte bzw. auch dieser rechtsunwirksam geblieben ist, so dass die Entscheidung des AG Lüdunghausen vom 25.02.2016 nichtig ist.
Leider hat der Anwalt des Herrn Voß diesbezüglich keine des § 1 Abs. 3 BORA entsprechenden Eindruck hinterlassen, denn des Anwalts ureigenste Pflicht ist es als besonderes Organ der Rechtspflege, seinen Mandanten vor verfassungswidrigen Übergriffen des Staates zu schützen.
Aber es kommt noch schlimmer. Die bundesdeutschen Staatsanwälte leisten seit 1962 fälschlich den Richtereid "Ich schwöre, das Richteramt auszuüben und zu urteilen" und werden nicht, wenn sie zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bestallt werden, grundgesetz- und beamtengesetzkonform mit der Ableistung des Beamteneides konfrontiert, so dass in der Folge eine grundgesetz- und beamtengesetzkonforme Bestallung zum Staatsanwalt nicht erfolgt mit der weiteren Folge, dass alles hoheitliche Handelns eines solchen Bediensteten null und nicht ist und bleibt, so dass auch diesbezüglich die Anklage gegen Herrn Voß null und nichtig war und ist und bleibt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Sitzungsvertreterin eine Amtsanwältin gewesen ist, die den Beamteneid tatsächlich geleistet hat bei ihrer Bestallung. Hier konnte nicht geheilt werden, was bereits vorher sich als unheilbar herausgestellt hatte.
Und schließlich ist der richterliche Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes Lüdinghausen grundgesetz- und konventionswidrig, denn es sind dort drei Richter auf Probe grundgesetz- und konventionswidirg zur Rechtsprechung berufen, Hilfsrichter sind jedoch nicht nur Rechtsprechung befugt mit der Folge, dass alle Entscheidungen des AG Lüdinghausen aufgrund dessen null und nichtig sind.
Leider hat auch dazu der Anwalt des Herrn Voß keinerlei Ausführungen gemacht was auch nicht verwunderlich ist, denn die bundesdeutschen Anwälte unterwerfen sich dem verfassungswidrigen Anwaltszwang, den es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes de facto jedoch nicht mehr gibt, das Relikt aus dem NS-Terrorregime.
Details lesen sich dazu in den teleologie- und meinungsfreien Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem Rechtsstaatsreport. Es wird allerhöchste Zeit, dass das Bonner Grundgesetz endlich als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nach 67 Jahren des Wartens zu seiner wahren Erfüllung gelangt.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter i.R.
Bundessprecher d.
Grundrechtepartei
Ingmar Vetter am Permanenter Link
Das Anklagen ohne vorher gemäß § 163a StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit von Seiten der Ermittlungsbehörden gegeben zu haben, sich zur Sache zu äußern und ggf.
Karl Grass am Permanenter Link
"In der mündlichen Urteilsbegründung erläuterte die Richterin den Grund für ihre Entscheidung: "Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt", ...
Dass meine Nachtruhe morgens um 6:00 durch Glockengeläut mit der Aufforderung zum Gebet gestört wird, habe ich als Nichtchrist hinzunehmen. Insoweit habe ich keinen Anspuch auf Respekt meiner
Bedürfnisse ?!
Niemand darf wegen seiner Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden (Art 4 GG).
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Hervorragender, umfassender und auch juristisch fachlich beeindruckender Beitrag. Danke dafür, dem ist so gut wie nichts hinzuzufügen.
Burkhard Lenniger am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Endruscheit,
ungern widerspricht der Unterzeichnende Ihrer Ansicht, dass der o.a. Artikel ein juristisch beeindruckender Artikel ist, denn Herr Voß hätte bereits aus nur formellen Gründen gar nicht angeklagt werden können, geschweige denn dürfen, da ihm die zwingend zur Seite stehende Vorschrift des § 163a StPO bis zum Abschluss der Ermittlungen verweigert worden ist, nämlich sich zur Sache gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern sowie ggf. entlastende Beweise erheben zu lassen, so dass die Anklageschrift rechtsunwirksam das Gericht erreicht hat. Das Gericht hätte in Kenntnis dieses unheilbaren Verfahrenshindernisses, das sich aus der Verfahrensakte zweifelsfrei ergibt, die Akte unbearbeitet an die Staatsanwaltschaft Münster zurückreichen müssen, anstatt die Anklageschrift dem Beschuldigten zuzustellen und daraufhin den Eröffnungsbeschluss zu erlassen und Herrn Voß in der mündlichen Verhandlung am 25.02.2016 zu verurteilen. Das Urteil ist ein sog. Nicht-Urteil und hat auf deklaratorischem Wege der Rechtssicherheit wegen aus der Welt geschafft zu werden. Berufung und Revision sind hier untaugliche Mittel, denn etwas was nicht existiert oder nur zum Schein, kann mit Rechtsmitteln nicht angefochten, geschweige denn beseitigt werden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen erlaubt sich der Unterzeichnende auf seine weiter oben bereits gemachten Ausführungen hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter i.R.
Bundessprecher d.
Grundrechtepartei
Klara Haase am Permanenter Link
Ähm, woher wissen Sie denn, was in der Verfahrensakte steht, Herr Lenninger? Waren Sie an dem Verfahren beteiligt?
Burkhard Lenniger am Permanenter Link
Ähm, jeder hat da so seine Geheimnisse, Frau Klara Haase.
M.f.G.
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter i.R.
Bundessprecher d.
Grundrechtepartei
Dr. Emmerich Lakatha am Permanenter Link
Ich bin zwar Jurist, aber kein Deutscher. Trotzdem meine ich, dass die vorgeworfene Straftat nicht vom zitierten Paragrafen umfasst ist.
Dürfte ein Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren Ausdrücke wie "Das Hehlerschwein" oder "Die Verkäufersau" verwenden? Was würde im österreichischen Parlament geschehen, wenn ein Abgeordneter die Worte "Diese Bürgerneistersau" oder "Die ... Fraktionsschweine" verwendet? Und wie würden wir reagieren, wenn sich wahlwerbende Parteieib gegenseitig mit "Schweine" oder "Sau" betiteln?
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Was mir aber auffällt, ist die zunehmende Verwilderung der Sprache. Dazu gehören meinem Empfinden nach die Worte "Atheistenschwein" und "Papstsau"."
Papstsau? Wer hat's erfunden?
Doktor Martin Luther! Er führte den Begriff "Papstsau" ein und noch mehr Unflätiges. Das ist keine "zunehmende Verwilderung der Sprache", sondern es wird Zeit, dass wir das luthersche Denken aus unserem Alltag verbannen. Ein schön Anfang wäre, die Lutherdekade durch die EKD zu beenden und reumütig die dafür eingestrichenen Steuermillionen an den Fiskus zurückzuführen. Das nennt man Anstand!
Dieser "große" Reformator, dieser "Riese" (Originalton Hitler), gehört in der hintersten Schamkiste der EKD verschlossen, seine Beschimpfungen Andersdenkender gehören geächtet. Seine Beleidigungen von Frauen oder Behinderten sollten der EKD-Führung die Schamesröte ins Gesicht treiben - gefolgt von einer aufrichtigen Bitte um Entschuldigung.
Nicht für Luther sollte diese Entschuldigung erbeten werden, sondern dafür, dass man unser Steuergeld verplempert, um diesen Sprachterroristen zu feiern...
Chr. Nentwig am Permanenter Link
In meinen Augen ist es ein Skandalurteil.
Wenn es zu einer Verurteilung des mutigen Herrn Voss kommt, bin ich bereit, mit einer Spende von 100.-€ seine Geldstrafe etwas abzumildern.
Chr. Nentwig
Wolfgang Weege am Permanenter Link
Die Antwort auf dieses Zensur-Urteil kann nur sein, das jeder in diesem Land, der ein Auto besitzt und einen Verstand, die Sprüche von Voß (oder eigene) in die Heckscheibe klebt.
Einen können sie verurteilen, bei 10000 oder mehr werden sie sich das überlegen!
Roland Sommer am Permanenter Link
Lieber Herr Voß,
Übrigens macht Frank Sacco in seinem Buch >Wenn Glauben krank macht< (2015, 403 S,) auf die Wirkung spezieller Glaubenslehren der christlichen Kirchen auf die +psychosomatischen Schädigungen aufmerksam-
Erich K.H. Kalkus am Permanenter Link
Siehe dazu auch "Bremer Bildungsidee für LUTHER2017".
Erich K.H. Kalkus, Lehrer i.R.
Eberhard am Permanenter Link
Wenn in einem "Heiligen Buch" geschrieben steht, ein Mann hat aus Wasser Wein gemacht, ein Mann konnte über das Wasser gehen, ein Kind kam ohne Zutun eines Mannes zur Welt, "Und wenn er nicht gekreuzigt
Eine erbarmungswürdige Religion.
Seit wann muss die Sonne vom Staat und der Justiz geschützt werden? Es scheint die Sonne aber bei den Christen kommt es nicht zu einer Erleuchtung.
Manfred Polenzky am Permanenter Link
Die o. g.
Hoffentlich wird kein Außenstehender den Prozess für eine Posse halten, die nicht mehr in unsere Zeit passt.
Bislang hielt ich solch einen Vorgang in unserem Land für undenkbar, obwohl ich schon stutzig wurde, wenn ranghohe Politiker in ihren Diensteid ihren privaten Glauben einflochten.
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Die Meinungsfreiheit ist also eingeschränkt; ich darf also nicht öffentlich machen, dass ich jegliche Art von Gott für eine irreale Figur - und religiöse Fanatiker für die Ursache vieler Kriege halte.
Das ist eine neue Erkenntnis, die mich jedoch beunruhigt.
Es ist wohl dringend geboten, den Forderungen der UN-Menschenrechtskommission zu entsprechen.
Burkhard Lenniger am Permanenter Link
Wie aus den RuhrNachrichten vom 11.07.2009 zu entnehmen ist, trat die heutige Direktorin des Amtsgerichtes Lüdinghausen und Richterin am Amtsgericht Ira Schwefer am 01.07.2009 ihr Amt als stellv.
Bezüglich des in den kommenden fünf Wochen schriftlich abzufassenden Urteils in Sachen Voß darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass nach folgender Prämisse dieses geschehen wird:
»Gerade beim Urteil wird es oft vom Inhalt der Entscheidungsgründe abhängen, was im Tatbestand an streitigen und unstreitigen Tatsachen aufzuführen ist; denn nur die das Urteil tragenden Tatsachen, mit denen sich die Entscheidungsgründe auseinandersetzen, sind zu erwähnen (wegen der möglichen Bezugnahme manchmal nicht einmal diese). Einen guten Tatbestand kann man also erst dann schreiben, wenn man die Entscheidung gefunden hat.« (Quelle: Die Richter- und Anwaltsklausur im Zivilrecht mit Aufbauhinweisen und Formulierungsbeispielen, Klaus Georg Fischer, w. aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Essen 2011, 2. Auflage, 470 Seiten, S. 34.)
Für den Fall, dass es zu einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster kommt, wird diese vor eine kleine Strafkammer kommen. Dort residiert ein Berufsrichter, dem zwei Schöffen sekundieren, Laienrichter also, die von Tuten und Blasen keine Ahnung aber das volle Stimmrecht ebenso wie ein Berufsrichter in der mündlichen Verhandlung haben. Im Münsterland sollte es mit dem Teufel zugehen, wenn nicht beide Laien dem christlichen Glauben anhängen und ohne Kenntnisse über Tatbestandmerkmale "aus dem Bauch herraus" den Kritiker Voß abermals zum Beschimpfer machen und klammheimlich sogar den öffentlichen Frieden gefährdet sehen, selbst wenn es sich nur um eine Putativgefahr als einer Scheingefahr handelt und keinen strafrelevanten Tatbestand darstellt.
Von einer Scheingefahr spricht man, wenn ein Beamter subjektiv von einer Gefahr ausgeht, obwohl ein idealtypischer urteilender Beamter unter Zugrundelegung der objektiven Tatsachenlagen nicht zur Annahme einer Gefahr kommen würde. D.h. der Beamte kommt pflichtwidrig zur seiner Beurteilung. Die Folge des Vorliegens einer bloßen Scheingefahr ist dass darauf gestütztes Handeln rechtswidrig ist.
Nebenbei soll hier noch darauf hingewiesen werden, dass die Väter und Mütter des Bonner Grundgesetzes, das bis heute die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland darstellt, keine Laienrichter, ob Schöffen oder ehrenamtliche Richter, auf der Richterbank sehen wollten, denn sonst hätten sie diese in den Art. 92 GG beispielsweise hineingeschrieben. Fakt ist jedoch, dass die vom Richter geforderte persönliche und sachliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 Abs. 2 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK (seit 1953) in Bezug auf Laienrichter nicht gewährleistet werden kann. Und sodann möge sich jeder Gläubige wie Ungläubige einmal den Wortlaut des § 5 Deutsches Richtergesetz anschauen, wo es nämlich verräterisch heißt:
"Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung."
Sollte noch jemand auf die Idee kommen, sich in der Landesverfassung von NRW zu versteigen und nach den Schöffen und ehrenamtlichen Richtern zu suchen und sogar fündig zu werden, so sei ihm Art. 31 GG ins Gedächtnis gerufen, wo es heißt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht.
Sodann ist unter Pkt. 8 des Genehmigungsschreibens der Alliierten Westmächte vom 12.05.1949 folgendes heute noch nachzulesen:
"Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden."
Weitere Details lesen sich zur Verfassungswidrigkeit bundesdeutscher Schöffen und Ehrenamtlicher Richter in der einschlägigen Expertise zu der Frage
"Ist die Besetzung von bundesdeutschen Gerichten mit ehrenamtlichen Richtern nach dem Bonner Grundgesetz zulässig?"
im Rechtsstaatsreport der Grundrechtepartei.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter i.R.
Bundessprecher d.
Grundrechtepartei
Kay Krause am Permanenter Link
Aus all diesen im hpd erscheinenden Berichten und Kommentaren ersehe ich immer wieder, dass wir mehr oder weniger aufgeklärten, religionsfernen oder -kritischen Bürger uns (völlig zu recht!)mit Peanuts aufhalten, und
Milliardenbeträge aus den Staatskassen jährlich an die Kirchen (neben der Kirchensteuer)? Schluß damit! Wer Kirche möchte, soll Kirche auch bezahlen! U.s.w...........u.s.w........u.s.w., Ihr kennt die Fakten alle selber. Auch die "Christen" kennen sie (wer wissen will, kann wissen!), sonnen sich aber in ihrem von uns allen finanzierten Glauben und fordern dafür auch noch Respekt ein. Armes (aufgeklärtes?) Deutschland!
Habe fertig.
Burkhard Lenniger am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Krause,
da Sie unter meinem Posting gepostet haben, Zitat:
"Wann findet sich endlich ein Kläger, eine juristische oder politische Gruppierung, die dieser seit Jahrzehnten andauernden, täglich zu erlebenden Gesetzesbeugung ein Ende setzt??"
darf der Unterzeichnende Sie herzlich einladen, sich auf den Seiten der Grundrechtepartei, einer politischen Partei gemäß Art. 21 GG, deren Parteiprogramm als einzigstes aller bundesdeutschen politischen Parteien stringend auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes nach dessen unverbrüchlichen Grundsätzen entwickelt und auch diesbezüglich nachlesbar ist, zu informieren und mitzumachen, denn das Bonner Grundgesetz harrt seit 67 Jahren immer noch seiner wahren Erfüllung. Verantwortlich dafür ist in aller erster Linie die Tatsache, dass mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes Tausende lediglich "persilscheingewaschene" Nazis wieder ihre zu Zeit des Massenmörders Adolf Hitler schon innegehabt habenden Ämter wieder besetzt haben und alles andere getan haben, als sich den unverbrüchlichen Inhalten des Bonner Grundgesetzes zu unterwerfen und dementsprechend zu handeln. Dieser Typ Täter war geprägt von von dem sog. Führergedanken und nicht davon, sich an Gesetz und Recht zu halten, geschweige denn die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber der öffentlichen Gewalt plötzlich unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzliche Grundrechte des einzelnen Grundrechteträgers unangetastet zu lassen. Der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Dr. Höpker-Aschoff war im NS-Terrorregime der Chefjurist der Teuhandstelle Ost und maßgeblich für die Verwertung z.B. der Goldzähne aus den Kiefern der ins Gas geschickten Juden zuständig. An seiner Seite richtete am BVerfG jahrelang der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SA-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht Dr. Willi Geiger, der nachweislich die Erwirkung von Todesurteilen für Bagatellen erreicht hat.
Die rechte Hand Adenauers hieß Globke, verantwortlich im NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler für nicht weniger als 20.000 griechische Juden ins Gas nach Auschwitz. Es hat Globke nicht geschadet, nur die Schweizer wollten ihn dann nach seiner Pensionierung nicht in der Schweiz seinen Lebensabend verbringen lassen. Während des Eichmann-Prozesses 1961 in Israel hatten alle nur den einen Wunsch, Eichmann würde keinen Verrat an denen üben, die seit dem 23.05.1949 in der Bundesrepublik Deutschland mir nichts, dir nichts in die Rolle des grundgesetztreuen Demokraten geschlüpft waren und unerkannt weiter machen wollten, z.B. im Namen des Führers, denn keiner von denen wurde jemals vom Führereid entbunden. Die Nazi-Juristen hatte alle geschworen, dem Führer bis zum Ende ihrer Tage treu zu dienen und viele von denen sind steinalt geworden. Einige Kommentare erinnern noch heute an diese brauen Spießgesellen. Maunz-Dürig, oder v. Mangoldt, oder Dreher oder, oder, oder... Man zitiert bis heute aus diesen grundgesetzwidrigen / -feindlichen Machwerken. Fragt man diejenigen, die zitieren, bekommt man zur Antwort, wenn man es nicht tut, gehört man nicht dazu.
Vor gar nicht langer Zeit schrieb der Grundrechtepartei ein emeritierter Professor für Straf- und Straprozessrecht:
"Das Abschleifen der Grundrechte geschieht nicht heimlich. Dieser Prozess geschieht öffentlich mit den von der Juristenmehrheit anerkannten und ständig ausgebauten Methoden der Interpretation. Ich finde es schwierig, diesen Vorgang zu erklären. Es ist nicht allein ein juristischer Vorgang, sondern spiegelt die Veränderung des Staatsverständnisses seit dem Inkrafttreten des GG. Ich stelle mir die Frage, ob eine demokratische, die Grundrechte betonende Verfassung in der Lage ist oder in die Lage versetzt werden kann, ältere, die Grundrechte mit Skepsis betrachtende Traditionen aufzunehmen."
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter i.R.
Bundessprecher d.
Grundrechtepartei
Wolfgang am Permanenter Link
Die Kirche rollt durch die neue Zeit dahin wie ein rohes Ei. So etwas von Empfindlichkeit war überhaupt noch nicht da. Ein scharfes Wort, und ein ganzes Geheul bricht über unsereinen herein: Wir sind verletzt! Wehe!
Kurt Tucholksy
Muhamed am Permanenter Link
Ich denke das nicht nur die Christlichen sondern alle Religionen geachtet werden sollen die Sprüche finde ich nicht schlimm eher was die Richterin betreibt ist ein Witz ich meine was sie macht ist Rechtsbeugung und
Bernd aus B. am Permanenter Link
Die Richterin war befangen, so hatte ich kommentiert.
Religion scheint niemanden "kalt" zu lassen, daher sind wir wohl alle befangen, wenn es um die Bewertung von Äußerungen der jeweils anderen "Fraktion" geht.
Als Konsequenz dieses Gedankens sehe ich allein die Herausnahme religiöser Angelegenheiten aus dem Rechtssystem, und besonders dem Strafrecht. Religiöse Empfindungen sind nicht justiziabel und daher auch nicht verhandelbar.
Das deutsche Rechtssystem hat im Artikel 4 des Grundgesetzes alles zu diesem Thema Notwendige festgelegt. Darüber hinaus gibt es nichts zu sagen, geschweige denn in Rechtsstreitigkeiten auszuhandeln.
Und Bestrafungen von Meinungen sollten im religiösen Kontext überhaupt nicht vorkommen. Sonst geraten wir ganz schnell auf eine glatte, abschüssige Bahn. Der Religionskrieg ist dann nicht mehr weit entfernt.
Herr.Lich am Permanenter Link
Am 29. Februar fand ich folgenden Leserbrief in der Lüdinghauser Zeitung:
„Kein Grund zur Aufregung“
Leserbrief zum Bericht „Aufklärung“ ist unangenehm“ (WN vom 26. Februar):
„Wegen Gotteslästerung verurteilt“ — ich staunte nicht schlecht, als ich das gleich dreifach in dicker Über-schrift in den WN fand. Der Blasphemieparagraf 166 StGB wurde nämlich bereits 1969 abgeschafft. In dem hieß es: „Wer dadurch, daß er öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästert, ein Ärgernis gibt, […] wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.“ Der heutige § 166 kennt den Begriff Gotteslästerung gar nicht.
Unter der Überschrift „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungs-vereinigungen“ heißt es jetzt: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied. Gott darf kräftig und deftig gelästert werden bei uns, solange das nicht den öffentlichen Frieden stört. Gott muss Spott ertragen. Ich finde das nicht schlimm, denn ich persönlich glaube, dass er das sehr gut kann. Was wäre es für ein jämmerlicher Gott, der es nötig hätte, seine Ehre von deutschen Staatsanwälten und Richtern verteidigen zu müssen.
Es gehört zum Recht auf freie Meinungsäußerung, dass der Staat Gotteslästerung ungestraft lässt. Strafrecht-lich relevant wird Gottes- und Kirchenbeschimpfung erst, wenn dadurch der Friede in der Gesellschaft ge-stört wird. Jetzt aber wird es problematisch: Ist der Friede in der Gesellschaft schon gestört, wenn einzelne Gläubige, ob Christen, Muslime oder Juden, sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sehen?
Müssen sie nur laut genug aufschreien, damit man den Frieden gestört findet? Das Amtsgericht jedenfalls hat im Fall von Albert V.’s Heckscheibensprüchen offenbar angenommen, dass sie dazu geeignet sind.
Als Pfarrerin bekenne ist, dass ich die zitierten Sprüche eher drollig finde, meinetwegen auch geschmacklos, denn so richtig lustig sind sie ja nicht wirklich. Lustig ist wohl eher der missionarische atheistische oder an-tikirchliche Eifer, der hier am Werk ist. Kein Grund zur Aufregung also, finde ich.
Ich bin froh, meinen Glauben in einer Gesellschaft leben und ausleben zu können, in der man auch gegen diesen Glauben polemisieren darf. Es reicht das konsequent durchgesetzte Verbot der Volksverhetzung, um den gesellschaftlichen Frieden zu schützen. Im Grunde braucht es überhaupt keinen Religionsparagrafen, denn Gott und Glauben schützt man nicht mit dem Strafrecht, sondern mit Gottvertrauen und heiterer Über-zeugungskraft.
Silke Niemeyer,
Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde
Münsterstraße 54
Lüdinghausen
Arnold am Permanenter Link
Wenn "der Aufklärung Grenzen gesetzt sind", warum ist dann eine Frau Richterin? Wer bestimmt denn diese Grenzen?
Wolfgang am Permanenter Link
Bei Aufklärung darf es gar keine Grenzen geben. Auch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sämtliche antichristliche Bücher konnten veröffentlicht werden, es gab kein einziges Verbot.