Dänisches Parlament debattiert gesetzliches Mindestalter für Genitalbeschneidungen

dannebrog.jpg

Das Dänische Parlament steht bald vor der Entscheidung, ob ein Mindestalter von 18 Jahren für medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen gesetzlich festgelegt werden soll. Dies erfolgt aus der Bürgerinitiative der Kinderschutzorganisation "Intact Denmark", die nach Berichten internationaler Medien am vergangenen Freitag die dafür notwendige Zahl von mindestens 50.000 Unterschriften erreicht hat.

83 Prozent der Bevölkerung sowie zahlreiche Organisationen wie Save the Children Denmark, Ärzte-, Gesundheits- und Pflegeverbände unterstützen den Gesetzesvorschlag, der für alle Kinder unabhängig vom Geschlecht gleich gilt. In den politischen Fraktionen ist er umstritten.

Intact Denmark besteht in seinen aktiven Mitgliedern überwiegend aus Beschneidungsbetroffenen mit muslimischem oder jüdischem Hintergrund. So auch Vizepräsident Mikael Aktor: "Natürlich ziehen Genitalbeschneidungen an Jungen irreversible Folgen nach sich, zum Beispiel eine verminderte Sensibilität des Penis. Zudem weiß ich als Religionswissenschaftler, dass religiöse und kulturelle Gewohnheiten wandelbar sind." Präsidentin Lena Nyhus betont: "Wir stehen dafür ein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern zu respektieren."

Für MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene kommentiert Vorstandsmitglied Önder Özgeday: "Nach Island ist nun also auch in Dänemark der Weg frei für eine offene parlamentarische Debatte um universell gültigen Kinderschutz. Wir fordern die politische Landschaft in Deutschland auf, sich endlich ebenso auf Basis des aktuellen medizinischen Forschungsstandes mit der Thematik medizinisch nicht notwendiger Vorhautamputationen an Jungen zu beschäftigen. Zahlreiche Zeugnisse von leidvoll Betroffenen sind dokumentiert. Alle Kinder verdienen gleichen Schutz – unabhängig vom Geschlecht. Ist es nicht unglaublich, dass ich als betroffener Mann mit entsprechendem kulturellen Hintergrund im Deutschland des Jahres 2018 eine solche Selbstverständlichkeit einfordern muss?"