In der kurzen Debatte im Jahr 2012 wurden sämtliche auch noch so sachlich und fundiert aufgeführten Bedenken gegen eine gesetzliche völlige Schutzlosstellung von Jungen gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen mit mehr oder weniger einem Totschlagargument verworfen: mit vermeintlich unzumutbaren Folgen, wenn man nicht schnellstens ein solches Spezialgesetz zur Legalisierung der Vorhautamputation männlicher Kinder (gemeint waren wohl, streng im binären System verhaftet: Kinder mit Penis) verabschieden würde.
Welche angeblichen Folgen warf man in den Raum? Vor allem anderen wurde ein angebliches Ende religiösen Lebens in Deutschland angekündigt. Eine ziemlich ahistorische These, sicherten sich Religionen in der Menschheitsgeschichte letztlich doch gerade ihr Überleben mit einer Inklusion von ethischen Entwicklungen der Menschenrechte.
Es wurde weiter eine außenpolitische Isolierung Deutschlands befürchtet – ignorierend, dass sich weltweit in vielen Ländern längst Stimmen vernehmen lassen, die alle Kinder gleich vor jeglicher Genitalverstümmelung schützen wollen.
Kurz: Es entstand eine scheinbar unauflösbare Drohkulisse aus Folgen, die einzig mit einem völligen Nachgeben an alle Forderungen von Religionsvertreter*innen zu "befrieden" sei.
Erstaunlich ist: Fast niemand hingegen fragte sich, welche Konsequenzen es für eine Gesellschaft haben könnte, einen solchen radikalen und auch noch mehrfach klar verfassungswidrigen Einschnitt per Gesetz in die Rechte des Kindes zu verabschieden. Kann man wirklich ein Gesetz über einen irreversiblen operativen Eingriff im Intimbereich von Kindern gegen die ausdrücklichen Stellungnahmen fast aller dafür zuständigen medizinischen Fachgesellschaften beschließen? Welche Spuren würde ein Verfahren in einer solchen Hast hinterlassen? Was könnte dies für das Vertrauen der Menschen in die Politik bedeuten, und für einen interkulturellen Zusammenhalt unter eigentlich staatlich gebotener Neutralität? Und was hieße das für die einzig wirklich Betroffenen, die Kinder?
Am 12. Dezember 2012 beschloss der Deutsche Bundestag den § 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch einzufügen, der "eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes" zulässt.
Nach sieben Jahren Beschneidungsgesetz ist letzteres ja längst offensichtlich: Mindestens 400 Jungen werden jährlich in deutschen Kliniken wegen Komplikationen stationär nachbehandelt. Langzeitkomplikationen werden immer mehr Thema. Männer finden zunehmend eine Sprache für das, was ihnen widerfahren ist.
Das parlamentarische Schnellverfahren, ein Ergebnis bereits vor-beschließend, bevor überhaupt eine Diskussion begonnen hatte, hat unserer demokratischen Kultur schweren Schaden zugefügt. Zu offensichtlich war das ergebnisorientierte Vorgehen wie z.B. der Ausschluss organisierter leidvoll Betroffener bei der Erarbeitung der Eckpunkte und im Rechtsausschuss. Strafrechtler Prof. Dr. Reinhard Merkel warnte vor einem "Sündenfall des Rechtsstaates".
Das Versäumnis der politischen Landschaft, die verschiedenen Beteiligten an einen Tisch zu bringen, führte dazu, dass nicht miteinander, sondern übereinander gesprochen wird. Dies bereitet von jeher wesentlich den Boden für Vorurteile und Unterstellungen von prominenten Seiten der Verteidiger*innen des Gesetzes gegen Kinderschützer*innen.
Der Deutsche Ethikrat nickte 2012 die Forderungen der Religionsverbände im Wesentlichen einseitig nach nur einer einzigen Sitzung ab. Selten hat eine Versammlung ihre eigenen Grundsätze derart ad absurdum geführt. Trotz aller offensichtlich ungelöster Fragen, die die Gesetzesfindung begleitete, hat der Ethikrat weiterhin während der gesamten Zeit seither, also ganze sieben Jahre lang, keinen Beitrag zu einer Fortführung der Diskussion geleistet. Wer soll nach diesen Erfahrungen noch Vertrauen in dieses Gremium setzen?
70 Prozent der deutschen Bevölkerung lehnten bereits 2012 das Beschneidungsgesetz ab. Auch das zählt offensichtlich nicht. Gutheißer*innen männlicher Genitalverstümmelung gingen sogar so weit, kritische Stimmen pauschal mit "religiösem Analphabetismus", "Vulgärrationalismus", "Antisemiten und Religionsfeinde unter dem Deckmantel der Kinderrechte" oder einer "aufs Diesseits fixierten Weltsicht" zu verleumden. Wohlgemerkt: wir sprechen hier nicht von einzelnen Internetkommentaren, die man leider wie bei vielen Themen als Hetze und "Hatespeech" vorfindet und verurteilen muss. Sondern die Verunglimpfungen gingen hier aus Stellungnahmen prominenter Personen, namhafter Journalist*innen, Vertreter*innen von Organisationen und hochbezahlter Inhaber*innen von Lehrstühlen und Politiker*innen hervor. Liegt es nicht auf der Hand, dass sich die Menschen in unserem Land durch ein solches Vorgehen übergangen und paternalisiert fühlen?
Auch wenn dieser Gedanke unangenehm ist und bei vielen Menschen womöglich Abwehrreflexe auslöst: Die Summe solcher Vorgehen ist gefährlich. An politischen Rändern warten erstarkende Bewegungen nur darauf, den berechtigten Frust der Menschen über Bevormundung und Tabuisierung wichtiger, aber konfliktreicher Themen destruktiv zu kanalisieren. Wem eine demokratische Mitte am Herzen liegt, wer sich ernsthaft um eine freie, sachliche und respektvolle Debattenkultur bemüht, wem das Erstarken von Radikalen nicht gleichgültig ist, wer Spaltungen und Entsolidarisierungen in einer vielfältigen Gesellschaft entgegenwirken will, kann mit den Folgen des Beschneidungsgesetzes nicht zufrieden sein. Im Gegenteil: Um aus dieser ethischen Sackgasse auf Kosten von Kindern herauszukommen, wäre es wichtig, Beiträge zu liefern, zumindest Plattformen der Diskussion anzubieten.
Dänemark hält Deutschland gerade einen Spiegel vor, wie es anders geht und gehen müsste: Ein Bürgervorschlag zur Einführung eines Mindestalters von 18 Jahren für jegliche nicht-therapeutischen Genitaleingriffe wurde ins Parlament eingereicht. Trotz Neuwahlen bleibt der Antrag bestehen: die rege und wirklich kontrovers zugelassene Debatte in den Medien hat dem Thema einen hohen öffentlichen Stellenrang eingebracht, den keine Regierung mehr von oben abzuwürgen wagt. Und man lässt sich sogar Zeit: Im November wurde die erste Lesung im Parlament um Monate verschoben, um weitere Forschungsergebnisse abzuwarten. Man möchte also gerade keine vorschnellen Entscheidungen zu einem Thema treffen, das in vielen Aspekten noch tabuisiert ist und zudem noch Kinder betrifft.
Skandinavische Länder waren in der Umsetzung von Gleichberechtigung der Geschlechter schon immer Vorreiter. Werden sie es auch hier? Denn machen wir uns nichts vor: Dem Schutz von Mädchen, intergeschlechtlichen und trans* Kindern hängt die Legalisierung männlicher Genitalverstümmelung wie ein Klotz am Bein. Und zwar weltweit, wie Prozesse gegen "weniger invasive" und "medikalisierte" Fälle weiblicher Genitalverstümmelung in den USA und Australien verdeutlichen. Dabei zeigt sich, dass sich die Gerichte in offensichtlichste Widersprüche begeben müssen, um diese Verletzungen einseitig nur für Mädchen als Straftat zu werten. Damit steht der Schutz von Mädchen und Frauen auf sehr dünnem Eis. Die Zusammenhänge unteilbarer Menschenrechte lassen sich nicht leugnen.
Um zu einer differenzierten Einschätzung zu diesem Thema zu gelangen, kann es sehr helfen, die deutsche Perspektive einmal durch Informationen aus anderen Kulturen zu ergänzen und sich dabei vielleicht auch selbst zu hinterfragen. Es sind nicht immer nur "die anderen", die ihre blinden Flecke bekämpfen und sich von unserer ach so aufgeklärten westlichen Welt Moralpredigten über Menschenrechte anhören müssen. Manchmal geht es auch an unsere eigenen blinden Flecke. Beweisen wir hier den gleichen Mut, die gleiche Kritikfähigkeit, die wir anderen abverlangen?
Der 12. Dezember mahnt uns! So, wie die sogenannte Beschneidungsdebatte im Jahre 2012 geführt und schließlich erstickt worden ist, kann man mit einer solchen Frage nicht umgehen. Unsere Gesellschaft muss sich nun endlich auf Wege Richtung der Umsetzung von Kinderschutz zurückbegeben. Wenn man empathisch vom Kind her denkt und seine Schmerzen, Ängste, Gefahren und die Folgen einer Vorhautamputation in den Vordergrund stellt – vor allem, weil wir über dessen Sexualorgane sprechen – wird deutlich, warum jeder Tag zählt.
14 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Das parlamentarische Schnellverfahren, ein Ergebnis bereits vor-beschließend, bevor überhaupt eine Diskussion begonnen hatte, hat unserer demokratischen Kultur schwer[st; der Verf.]en Schaden zugefügt" - gi
So viel noch zu unserer Demokratie...
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ein wichtiger Bericht, der ein fast vergessenes Thema wieder in Erinnerung ruft. Ich habe gerade bei Facebook bzgl. der jüngsten Beschneidungs-Karikatur eine unschöne Debatte erlebt, die mich an 2012 erinnert.
Ich frage mich, wann wir endlich beginnen, das Thema "Kinderrechte" ernst zu nehmen. Im Zuge dessen könnten Kinder besser gegen Genitalverstümmelung geschützt werden. Der verlinkte Film könnte auch einen Beitrag leisten, auch wenn sich ein kleiner lässlicher Fehler eingeschlichen hat: Im alten Ägypten wurde keineswegs aus "hygienischen Gründen" beschnitten (Hygiene war - weil man die Bedrohung durch Bakterien noch nicht kannte - unbekannt), sondern dies wurde zur Markierung von Sklaven praktiziert.
Und einen leider üblichen Unsinn verbreitete der Rabbiner in dem Film, der von einer 4.000-jährigen Tradition sprach und dass Beschneidung eine der Grundprinzipien des Judentums sei. Inzwischen unbestrittener Fakt ist, dass die Bibelstelle mit Abraham, in der ein "Gott" angeblich die Beschneidung am achten Tag befahl, erst im 6. Jh. v.u.Z. in die Tora eingeschoben wurde. Bereits davor gab es eine Art polytheistisches Judentum, das erst in Babylon monotheistisch wurde. Die Babybeschneidung wurde also erst vor nicht ganz 2.600 Jahren zum Identitätsmerkmal, um sich von allen anderen Völkern in der Region (Mesopotamien) zu unterscheiden, die allesamt nicht beschnitten.
Vorhautamputation ist also historisch gesehen eine Methode, die dem heutigen Artikel 4 GG widerspricht. Denn dieser erlaubt selbstverständlich die Konversion in eine andere oder keine Religion. Doch die ersten monotheistischen Juden wollten auf jeden Fall eine solche Konversion verhindern. Die Angst war durchaus berechtigt, denn in Babylon bekamen die oft gut ausgebildeten Juden aus Jerusalem hohe Stellungen bei Hofe und assimilierten entsprechend in Scharen in die neubabylonische Mehrheitsgesellschaft. Das wollten die Priester der neuen Religion verhindern: Durch Identitätsstiftung mittels einer altägyptischen Sklavenmarkierung...
Manfred Schleyer am Permanenter Link
Aber wie sonst könnte ein allwissender Gott die Treue seiner Anhänger erkennen? Und überhaut, äh überhaupt: man muss doch die Gebote eines Gottes befolgen, wenn der einem sonst eine überhaut! Übers Haupt!
Edgar Schwer am Permanenter Link
Beschneidung
„Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden“, erklärte damals der katholische Bischof Heinrich Mussinghoff. Da musste doch den Pfaffen mit der großen Affinität zu pädophilen Handlungen ihr schwarzes Herz im Leibe gelacht haben.
Ein angeblicher Gott, der sich um Vorhäute kümmert, taugt nichts. Und Religionen, die solches Phantasiegebilde verehren, genauso wenig. Es gibt kein traditionelles Recht auf die Verstümmelung wehrloser Kinder. Und eine Institution die daraus einen Teil der Religionsfreiheit ableitet, gehört einfach strafrechtlich verfolgt. Die Resolution des Bundestags zur Knaben-Zwangsbeschneidung verstößt eindeutig gegen unser Grundgesetz (GG). Die Damen und Herren Gesetzgeber missachten das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und sein Selbstbestimmungsrecht einschließlich seiner künftig auszuübenden Religionsfreiheit. Außerdem übersahen die Polit-Scheinheiligen die Artikel 140 GG, Artikel 136 Absätze 1 und 4 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919, nach denen Folgendes geregelt ist: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt”. Und: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden”. Die Knaben-Zwangsbeschneidung und die Resolution des Bundestags dazu sind nach meiner Ansicht verfassungswidrig. Würden die dafür votierenden Bundestags-Heuchler sich die Vorhaut für ihre Religionszugehörigkeit entfernen lassen? Ich glaube kaum.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Hallo Herr Schwer, mir ist längst klar, dass unsere Politioten im ignorieren des GG seit jeher geübt sind, aus welchen Gründen auch immer, es drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Demokratie bewusst zerstört werd
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Diese Menschenverachtende Genitalverstümmelung MUSS endlich aufhören, wie können Menschen, die halbwegs normal denken ein derartiges Gesetz verabschieden und damit Rechtsradikalen in die Karten spielen.
Gerhard Wackerhage am Permanenter Link
Wenn also,wie von Edgar Schwer dargelegt wurde,das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit durch die Zwangsbeschneidung mit dem Grundgesetz kollidiert,warum beschränken wir uns hier aufs Kommentare schreiben u
Warum wagen wir nicht den Gang nach Karlsruhe ?
Wie die Auseinandersetzung um den § 217 StGB (de fakto Untersagung der ärztlichen Suiidhilfe) zeigt,wären wir auch im Fall des § 1631d nicht ohne jegliche Chancen.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Hallo Herr Wackerhage, bitte klären Sie mich auf, was besagt der § 1631d im StGB ?
Gerhard Wackerhage am Permanenter Link
Herr Baierlein,Sie wissen es bereits,ich muss Sie nicht aufklären ! Es ist der § 1631 d im BGB ! Ich bitte um Nachsicht für meine Ungenauigkeit,aber von explizit § 1631d StGB
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Hallo Herr Wackerhagen, nochmal meine Bitte, was steht in § 1631 BGB, da ich kein Jurist bin ist mir dieser § nicht bekannt und ich habe auch keine Gesetzbücher in meinem Regal.
Hans Trutnau am Permanenter Link
OMG, Herr Baierlein, das ist ja schon peinlich. Lesen Sie doch einfach mal aufmerksam den Artikel oder, wenn das immer noch nicht reicht, gugeln Sie nach § 1631 d - Sie haben doch Netzzugang...
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Hallo Herr Trutnau, bei nochmaligem lesen des Artikels ist mir erst der auf der linken Seite stehende grau unterlegte erklärende Zusatz zu § 1631 d aufgefallen.
Ignorieren Sie meine bitte andere Antwort.
M. S. am Permanenter Link
Es ist unfassbar, dass man darüber überhaupt geteilter Meinung sein kann. Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern. Und schon gar nicht das Eigentum irgendeiner Religionsgemeinschaft.
Edward von Roy am Permanenter Link
Ebenso wie wir statt weibliche Beschneidung weibliche Genitalverstümmelung sagen oder FGM (Female genital mutilation), sollten wir die Zirkumzision männliche Genitalverstümmelung nennen.
Nicht die Eichel, sondern die Vorhaut ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des unversehrten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis (2007)).
Die Vorhaut ist feinfühliger als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Sensitivität ist das Präputium im Sexualleben unbeschnittener Männer bedeutend und belastet jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark (2010)).
Der 2012 hastig durchs Parlament gepeitschte § 1631d BGB muss weg. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren – und selbstverständlich muss auch die geringst invasive Form der FGM, etwa nach der WHO-Klassifikation Typ Ia oder IV, weltweit überwunden werden.
In der kulturellen Moderne ist das Genital ist kein Stammeseigentum mehr oder Familienbesitz, sondern gehört dem Individuum. Auch ältere Jungen sind in manchen Milieus bzw. Communities nicht in der Lage, dem leider immer noch hohen Gruppendruck zum Beschnittensein zu widerstehen. Ob FGM oder MGM: keine Beschneidung unter 18 Jahren.