Über 500 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen erhalten die beiden großen Kirchen in Deutschland derzeit jährlich von den Bundesländern, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Nach dem Willen der Grünen soll damit nun in Nordrhein-Westfalen Schluss sein. Das fordert ein Antrag, den die Grünen-Fraktion am Dienstag in den NRW-Landtag einbrachte.
Allein das Land NRW zahlt den beiden Großkirchen derzeit etwa 25 Millionen Euro pro Jahr an Staatsleistungen. Geld, über das die Kirchen frei verfügen können und das weder etwas mit den zusätzlichen öffentlichen Förderungen von christlichen Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern zu tun hat, noch mit den Kirchensteuern, die im Auftrag der Kirchen von den Finanzämtern eingezogen werden.
Zurück gehen diese Staatsleistungen auf die Zeit der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Doch auf welchen Rechtstiteln sie beruhen und ob sie tatsächlich als dauerhafte Entschädigungsleistungen konzipiert waren, darüber streiten die Gelehrten. Bereits den Verfassern der Weimarer Reichsverfassung von 1919 erschienen die Zahlungen jedoch als nicht mehr zeitgemäß, weswegen sie festlegten, dass diese Zahlungen abzuschaffen seien. Ein Verfassungsgebot, das nach dem Zweiten Weltkrieg auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde. Trotz mehrfacher Versuche unterschiedlicher Parteien, die Abschaffung der Staatsleistungen zu erreichen, konnten bislang jedoch keine politischen Mehrheiten hierfür gefunden werden.
Einen weiteren Vorstoß unternehmen nun die Grünen in Nordrhein-Westfalen. Ihre Fraktion hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, in welchem die schwarz-gelbe Landesregierung zu folgenden Maßnahmen aufgefordert wird:
1. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt Gespräche und Verhandlungen mit den Kirchen zur Ablösung der noch in NRW bestehenden Staatsleistungen auf.
2. Das Land setzt sich auf der Bundesebene für die Umsetzung des Verfassungsauftrags des Grundgesetzes gemäß Artikel 140 in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung ein.
Die Grünen weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass "unbeschadet des Verfassungsauftrags auf der Bundesebene" auch "die Bundesländer in Verhandlungen mit den Kirchen die Ablösung der Staatsleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erzielen" können. "Artikel 21 der Landesverfassung NRW besagt: 'Die den Kirchen oder den Religionsgemeinschaften gemäß Gesetz, Vertrag oder anderen Rechtstiteln zustehenden Leistungen des Staates, der politischen Gemeinden oder Gemeindeverbände können nur durch Vereinbarungen abgelöst werden; soweit solche Vereinbarungen das Land betreffen, bedürfen sie der Bestätigung durch Landesgesetz'."
Inwieweit sich die aktuelle kirchenfreundliche schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen von dem Antrag tatsächlich zu entsprechenden Taten bewegen lässt, ist fraglich. Allerdings macht der Antrag der Grünen auch klar, dass in diesem Fall der schwarze Peter für die ohne Gegenleistungen erfolgenden jährlichen Zahlungen in mehrfacher Millionenhöhe allein bei der Regierung liegt:
"Die Bistümer und Landeskirchen stehen der Ablösung der Staatsleistungen offen gegenüber, wie zahlreiche Äußerungen seit Jahren belegen. Es liegt aber beim Land Nordrhein-Westfalen auf die Kirchen zuzugehen, die Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen."
11 Kommentare
Kommentare
A.S. am Permanenter Link
Ein richtiger Schritt, Chapeau!
Aber die Kirchen können sich vermutlich auf ihre Gläubigen in Landesregierung und Parlament verlassen, die ein Ende der Staatsleistungen zu verhindern wissen werden.
Martin Felmy Dr. am Permanenter Link
Dieser Antrag ist überfällig. Der Reichdeputationshauptschluss hat den Kirchen zu wenig genommen.
Wer sich als Glaubenden ansieht, kann seiner religiösen Organisation bei der Finanzierung helfen und sie nach Kräften unterstützen.
Ich als agnostisch atheistischer Humanist möchte mich daran nicht beteiligen.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Gut so, ihr seit auf dem richtigen Weg!!
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Und wenn Ihr schon dabei seit, dann kümmert euch bitte auch um den diskriminierenden
Eintrag auf der Lohnsteuerkarte der noch aus NS Zeiten stammt.
versus Dios heisst ( gegen Gott ) eh Blödsinn, man kann nicht gegen etwas sein das es nicht gibt.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Wäre ja an der Zeit.
Aber ich fürchte, das wird im Sande verlaufen.
Epikur am Permanenter Link
Ich frage mich, wie leer die Kirchengebäude werden müssen, bis der Staat sich von den Christussekten trennt. Vielleicht muss der Prozentsatz der Gottesdienstbesucher negativ werden.
Bernd Kockrick am Permanenter Link
Endlich erkennen die GRÜNEN die politischen und rechtlichen Notwendigkeiten an.
Werner Koch am Permanenter Link
Eine Vorlage und Herausforderung für die Grüne Landtagsfraktion von Baden-Württemberg!
Bitte Kontakte zu Grünen in BW nutzen, damit das Thema auch in BW thematisiert wird. Baden-Württemberg ist mit 128 Mio. Staatsleistungen im Jahr 2019 das Land, das die höchsten Staatsleistungen leistet.
Konrad Schiemert am Permanenter Link
Herr Kretschmann ist überzeugter Christ. Mit ihm wird das nicht funktionieren.
Gerhard Lindner am Permanenter Link
Mit "Christ sein" hat die weitere Duldung dieser Zustände nichts zu tun, wohl aber mit der in vielen Jahrhunderten erlebten Erfahrung, dass die Bettgeschichten zwischen Staat und Kirche für beide Seiten sehr
Arno Gebauer am Permanenter Link
Moin,
ich verstehe nicht, warum das Ende der Staatsleistungen an Kirchen
nicht eingeklagt werden kann, zumal es sich jährlich um sehr viel
Steuergeld handelt?
Die Verfilzung von Parteien und Kirchen muß doch
einem lang bestehenden Verfassungsauftrag untergeordnet sein.
In unserem politischen System scheint viel "faul" zu sein!
Viele Grüße
Arno Gebauer