Vor zwanzig Jahren stellte der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg den ersten Antrag, gestern wurde er bewilligt: Der Verein soll Religionsgemeinschaften jetzt rechtlich gleichgestellt werden.
Dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg soll der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt werden. Das hat der Berliner Senat gestern beschlossen. Damit wäre er auf Berliner Landesebene den Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt und käme in den Genuss der gleichen Privilegien, beispielsweise Steuervorteile.
Der Berliner Senat sieht die erforderlichen Voraussetzungen einer Weltanschauungsgemeinschaft als erfüllt an. Es ist das erste Mal, dass das Gremium diese Rechte verleiht. Klaus Lederer, Senator für Kultur und Europa, sieht den HVD als "wichtige Bereicherung in der kulturell vielfältigen, multireligiösen und eben auch säkularen Stadt Berlin".
Der Hauptstadt-Ableger des Humanistischen Verbands Deutschland (HVD) bemüht sich schon lange um die Anerkennung als Körperschaft: Vor 20 Jahren, am 7. Oktober 1997, reichte er den ersten Antrag ein. Seitdem hat sich viel getan: Der HVD betreibt in der Hauptstadt aktuell rund 60 Einrichtungen und Projekte wie Kitas, Hospize oder Beratungsstellen. Er hat mittlerweile etwa 13.000 Mitglieder, 60.000 Kinder besuchen den von ihm angebotenen Lebenskundeunterricht. Außerdem beschäftigt er 1.200 Menschen und bezahlt sie nach Tarif – im Gegensatz zu anderen freien Trägern. Das würdigte nun die Berliner Regierung: Der HVD sei ein "gemeinnütziger Verein mit großem ehrenamtlichem Engagement".
Der Präsident des Humanistischen Verbands, Jan Gabriel, ist selbstredend sehr zufrieden mit der Entscheidung. Er findet, Berlin komme so "dem Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Religionen und Weltanschauungen nach". Rund zwei Drittel der Stadtbevölkerung sind konfessionsfrei.
12 Kommentare
Kommentare
Axel Stier am Permanenter Link
Götter, Geister und Gespenster? Nein danke!
Diesen Schritt halte ich für suboptimal, da dadurch noch eine Parallelwelt entstehen kann.
Die Beseitigung dieser Parallelwelten der Religionen und Ideologien als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" und Umandlungen in "eingetragene Vereine" würde die Privatheit der persönlichen Weltanschauung eher entsprechen.
So ein HVD gehört meiner Ansicht nach nicht mehr zur Gemeinschaft KORSO.
CC am Permanenter Link
Genau so ist es.
Und es ist Selbstbetrug, zu behaupten, man nutze das System nur solange es halt mal da ist, kämpfe aber für dessen Abschaffung.
Niemand hackt die Hand ab, die ihn füttert...
Dr. Bruno Osuch am Permanenter Link
Ihre Forderung nach Umwandlung der Kirchen in einfache Vereine in allen Ehren. Aber was meinem Sie wann soll das erreicht werden?In 20, 50, 100 Jahren?
Und die Forderung nach einem Korso-Ausschluss ist schlicht arrogant und höchst undemokratisch.
Axel Stier am Permanenter Link
Zitat: "Warum den Kirchen die Felder alleine überlassen?"
Meinen Sie mit "Felder" die Pfründe, die durch Steuerbefreiungen erwirtschaftet werden können?
Haben Sie schon mal etwas von Meinungsfreiheit und Toleranz gehört, oder gar praktiziert?
Fakten und Argumente werden freudig begrüßt!
Thorsten am Permanenter Link
Das hat mit Religion und Weltanschauung zunächst einmal gar nichts zu tun. Daher ist dieser Bezug im Titel dieses Artikels SEHR unglücklich gewählt und verwirrt.
Körperschaft des öffentlichen Rechts: Einrichtungen, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts für den Staat Aufgaben übernehmen, z. B.. Ortskrankenkassen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
Bruder Spaghettus am Permanenter Link
Das sehe ich genau so.
Der HVD hat sich damit endgültig aus dem Kreis derer verabschiedet, die für die Abschaffung der Kirchenprivilegien kämpfen.
David am Permanenter Link
so sieht die Zukunft aus. jeder der Helfen kann und Helfen möchte macht mit.
Kay Krause am Permanenter Link
Wenn es 20 Jahre bedurfte, um den Humanistischen Verband von Behörden und Geheimdiensten durchleuchten zu lassen, um endlich die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anzuerkennen, es gleichzeitig aber nu
libertador am Permanenter Link
Zu Ihrer Information:
https://hpd.de/artikel/kein-anspruch-einfuehrung-islamischen-religionsunterrichts-nrw-14977
Hier sind die verschiedenen Hintergründe aufgeführt. In den meisten Bundesländern ist der Islamunterricht nicht gleichzusetzen mit christlichem Bekenntnisunterricht.
Ingrid Matthäus... am Permanenter Link
Herzlichen Glückwunsch!! WAS LANGE WÄHRT; WIRD ENDLICH GUT. Hier sieht man, dass man mit der "Solange" Formel eigentlich ganz gut leben kann - oder etwa nicht?
Wenn wir das in NRW nur auch schon hätten!
Roland Weber am Permanenter Link
Man muss die Geschäftsphilosophie und diese Entscheidung begrüßen! Wie anders sollte denn ansonsten Wahn-Freie auf Augenhöhe gelangen?
So werden auch die Unterschiede zwischen Großkirchen und Humanisten deutlich(er)!
Manfred Schleyer am Permanenter Link
Hoffentlich hilft diese Anerkennung gegen das Vorurteil, dass Gottlosen alles (Böse) erlaubt ist!