Lockert Malta sein strenges Abtreibungsgesetz?

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Malta, Basilika Unserer lieben Frau vom Berge Karmel
Malta

Malta diskutiert einen Gesetzentwurf zur Lockerung des strengen Abtreibungsgesetzes. Das Land hat von allen EU-Staaten die strengsten Gesetze gegen Schwangerschaftsabbruch. Die Debatte war aufgeflammt, nachdem im Juni eine amerikanische Touristin trotz lebensbedrohlicher Komplikationen in Malta keine Abtreibung vornehmen lassen durfte.

Am Montag legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der Schwangerschaftsabbrüche erlaubt, wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau in Gefahr ist. In dem katholisch geprägten Inselstaat drohen derzeit noch Haftstrafen bis zu drei Jahren für Schwangerschaftsabbruch, für Ärztinnen und Ärzte, die den Eingriff durchführen, sogar bis zu vier Jahren. Außerdem müssen sie fürchten, die Approbation zu verlieren.

Von Aktivist:innen wird die Gesetzinitiative einhellig begrüßt, jedoch fordern sie eine weitergehende Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Menschenrechtsanwältin Desiree Attard spricht von einem "dringend notwendigen Schritt in die richtige Richtung", der jedoch bei weitem nicht ausreiche. Nach ihrer Ansicht müsse die Regierung "anerkennen, dass reproduktive Rechte Grundrechte sind". Diese Position teilt auch Ärztin Isabel Stabile, die sich bei der Initiative Doctors for Choice engagiert. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP beklagte sie, dass auch der neue Gesetzentwurf noch immer keine freie Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch zulasse, nicht einmal bei Schwangerschaft nach Vergewaltigung, Inzest oder schwerer Missbildung des Fötus. Nach Einschätzung von Doctors for Choice bestellen in Malta jährlich bis zu 400 Personen Abtreibungsmittel im Internet, andere reisen für den Eingriff ins Ausland.

In einer Umfrage der Zeitung Malta Today sprachen sich im September 53 Prozent der Befragten gegen Haftstrafen für Schwangerschaftsabbruch aus, 2021 waren es noch etwas mehr als 46 Prozent.

Auslöser für die Debatte um das Abteibungsrecht in Malta war der Fall der amerikanischen Touristin Andrea Prudente, die im Juni während eines Aufenthalts im Land in der 16. Schwangerschaftswoche mit schweren Komplikationen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Den Ärzten zufolge hatte der Fötus keine Überlebenschance, doch aufgrund der strengen Gesetzlage verweigerte man ihr die Abtreibung, weil beim Baby noch Herzschläge feststellbar waren. Eine Entscheidung, die auch das Leben von Prudente in Gefahr brachte. Erst nachdem sie nach über einer Woche nach Spanien ausgeflogen wurde, nahm man dort die Abtreibung vor.

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