Neuseeland: Verbot von Konversionstherapien für unter 18-Jährige

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Neuseelands Parlament hat mit einer großen Mehrheit ein Verbot von "Therapien" beschlossen, die die sexuelle Orientierung oder die sexuelle Identität verändern sollen. Wer unter 18-Jährige mit solchen Behandlungen traktiert oder bei Volljährigen schwere Schäden durch sie anrichtet, riskiert nun eine Haftstrafe.

Noch immer gibt es Gruppierungen, besonders religiöse, die glauben, dass zum Beispiel an Homosexuellen oder Transgender etwas falsch sei, das korrigiert werden müsse. Um das zu erreichen, werden allerhand abstruse Behandlungen angeboten, um Menschen dem vermeintlichen Ideal anzupassen. Diese "Therapien" sind aus gutem Grund in zahlreichen Ländern, wie auch Deutschland – wenn auch mit Einschränkungen, verboten. In diesem Jahr kamen Frankreich und Neuseeland hinzu.

Das neuseeländische Parlament hatte mit 112 Ja- und mit acht Nein-Stimmen der rechtskonservativen National Party für die "Conversion Practices Prohibition Legislation Bill" – also das Gesetz, welches Konversionspraktiken verbietet – votiert.

Das Gesetz verbietet unter Androhung von Haftstrafen bis zu drei Jahren sogenannte Konversionstherapien, die die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder die Gender-Präsentation einer Person verändern oder unterdrücken sollen. Leider gilt das Verbot nur für Behandlungen an Menschen unter 18 Jahren und Personen, deren Entscheidungsfähigkeit mangelhaft sein könnte. Werden Volljährige, denen volle Entscheidungsfähigkeit zugesprochen wird, im Sinne einer "Konversionstherapie" behandelt und erleiden dadurch schwere Schäden, drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Die große Zustimmung im Parlament sowie die 107.000 Eingaben dazu zeigen, wie wichtig dieses neue Gesetz ist. Jedoch ist unverständlich, warum es nicht für alle Altersgruppen gilt. Der Druck zum Beispiel in der religiösen Gemeinde kann auch für Volljährige zu hoch sein, als dass sie Behandlungen ablehnen, die sie vermeintlich besser ins religiöse Bild passen lassen sollen. Zudem lässt sich kein Verbot für Bewerbung oder Vermittlung dieser mehr als überflüssigen Behandlungen finden. Solange solche "Therapien" beworben werden dürfen, erhalten Menschen die Rückmeldung, dass etwas an ihnen falsch sei.

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