Norwegens höchstes Gericht stärkt Jehovas Zeugen

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Zeugen Jehovas am Bahnhof in Frankfurt am Main
Zeugen Jehovas am Bahnhof in Frankfurt am Main

Ein juristischer Erfolg für die Zeugen Jehovas – doch die eigentliche Geschichte beginnt früher: Bereits nach der ersten Niederlage 2024 kam es zu auffälligen internen Lockerungen. Das aktuelle Urteil wirft daher die Frage auf, ob diese Entwicklungen Bestand haben – oder sich nun wieder umkehren könnten.

Das Urteil ist gefallen: Der Oberste Gerichtshof Norwegens hat am 29. April entschieden, dass die Entscheidungen des Staates, den Zeugen Jehovas die staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu entziehen und ihnen infolgedessen Fördergelder zu verweigern, nicht rechtmäßig waren. Damit stellt sich das Gericht gegen die zuvor getroffenen Maßnahmen der Behörden und stärkt die Religionsgemeinschaft in einem zentralen Punkt.

Im Kern ging es um die Frage, ob die Praxis der sozialen Ächtung ehemaliger Mitglieder – insbesondere im Umgang mit Minderjährigen – gegen grundlegende Menschenrechte verstößt. Der norwegische Staat hatte argumentiert, dass nur Gemeinschaften, die sich an die Menschenrechte halten, Anspruch auf staatliche Anerkennung haben – und dass dies bei den Zeugen Jehovas nicht gegeben sei.

Das Gericht kam jedoch mehrheitlich zu einem anderen Schluss. Drei der fünf Richter sahen keine ausreichenden Belege dafür, dass die Zeugen Jehovas systematisch psychische Gewalt gegenüber Minderjährigen ausüben. Zudem wurde betont, dass Mitglieder bereits bei ihrem Eintritt über die Konsequenzen eines möglichen Austritts informiert seien und keine direkte Form von Zwang, Drohung oder Nötigung vorliege. Besonders hervorgehoben wurde, dass die Hürden für staatliche Eingriffe in die Religionsfreiheit hoch angesetzt sind. Entsprechend streng müsse geprüft werden, ob solche Maßnahmen gerechtfertigt seien. Im konkreten Fall sah die Mehrheit diese Schwelle als nicht erreicht an.

Das Urteil fiel jedoch nicht einstimmig aus. Zwei Richter widersprachen der Mehrheitsentscheidung und vertraten die Auffassung, dass durchaus unzulässiger sozialer Druck auf ehemalige Mitglieder – insbesondere auf Minderjährige – ausgeübt werde. Sie hätten die Maßnahmen des Staates daher für gerechtfertigt gehalten.

Die Entscheidung könnte auch Strahlkraft über Norwegen hinaus entfalten. Sie setzt einen Maßstab dafür, unter welchen Bedingungen Staaten religiöse Gemeinschaften anerkennen und fördern sollten.

Zur Vorgeschichte: Am 4. März 2024 wurde der Fall erstmals vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt. Dort unterlagen die Zeugen Jehovas, und staatliche Fördermittel wurden zunächst gestrichen. Auffällig ist, dass es nur elf Tage dauerte, bis die Führung der Zeugen Jehovas entschied, das Kontaktverbot gegenüber ausgeschlossenen Mitgliedern aufzuweichen – eine Praxis, die zuvor über fast sieben Jahrzehnte trotz anhaltender Kritik strikt verteidigt worden war.

Die Leitende Körperschaft der Organisation verkündete am 15. März 2024, dass man von nun an ehemalige Mitglieder zumindest wieder grüßen oder sie aktiv zu den Gottesdiensten einladen dürfe – zugegeben eine Minimalaufweichung, aber eine, die eventuell größere Folgen haben könnte als es die Führung der Zeugen Jehovas vielleicht selbst erwartet. Ist die erste psychologische Hürde gefallen und das Eis einmal durchbrochen, wird ein weiteres Gespräch für uns Menschen als soziale Wesen schnell zum natürlichen nächsten Schritt. Zudem können viele Gläubige, die mit dem Kontaktverbot ohnehin nicht einverstanden sind, dies zum Vorwand nehmen, wieder Kontakt mit ehemaligen Mitgliedern aufzunehmen – man will ja schließlich ganz regelkonform "nur Hallo sagen".

Gegenüber den Gläubigen wurde diese Änderung als Ergebnis intensiven Gebets und vertieften Bibelstudiums der leitenden Körperschaft dargestellt. Dass gleichzeitig in Norwegen ein Verfahren lief und der Verlust staatlicher Fördermittel im Raum stand, wurde in diesem Zusammenhang nicht kommuniziert.

In dieselbe Zeit fielen weitere Reformen: Männern wurde es ausdrücklich erlaubt, Bärte zu tragen, und Frauen durften von nun an auch bei gottesdienstlichen Aktivitäten Hosen tragen, ohne als unvorbildlich zu gelten – beides wurde von Gläubigen auf der ganzen Welt in Sozialen Medien euphorisch zelebriert und zur Schau gestellt.

Nach dem ersten Urteil legten die Zeugen Jehovas Berufung ein und bekamen 2025 vor dem Berufungsgericht in Borgarting Recht – ein Urteil, das nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde.

Jetzt, durch das neueste Urteil, steht eine neue Frage im Raum: Wird die Organisation der Zeugen Jehovas ihren aktuellen Kurs beibehalten, der zuletzt teilweise als moderater wahrgenommen wurde und den Status Quo konsolidieren, oder wird sie die Zügel wieder anziehen?

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