Zeugen Jehovas: Interview mit Regina Spiess

Ein Staat darf Ächtung niemals dulden

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Missionierung gehört zum "Geschäftsmodell" der Zeugen Jehovas
Missionierung

Die Psychologin und Sektenexpertin Dr. Regina Spiess wurde wegen kritischer Aussagen zur Gemeinschaft der Zeugen Jehovas von der Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz angezeigt. In einem aufwendigen Verfahren, im dem umfangreiche Beweismittel geprüft wurden, wurde sie am 9. Juli 2019 vom Bezirksgericht Zürich in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Die Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz hatte zunächst Berufung angemeldet, verzichtete aber schließlich darauf. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Sie bezeichnen in der Medienmitteilung das Urteil als wegweisend – weshalb?

Regina Spiess: Es ist wichtig für die Aufklärungsarbeit: Ein Gericht hat meine Kritik an zentralen Punkten der Lehre der Zeugen Jehovas als rechtmäßig beurteilt. Dieses Urteil deckt sich mit den Erkenntnissen anderer staatlicher Institutionen, zum Beispiel der Royal Australian Commission, einer staatlichen Kommission in Australien, welche zur Untersuchung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen eingesetzt worden war. Das Urteil ist auch wichtig, weil die Zeugen Jehovas weltweit versuchen, Kritiker*innen und Journalist*innen mit der Androhung rechtlicher Schritte einzuschüchtern. Es macht deutlich, dass es durchaus möglich ist, auch grundsätzliche berechtigte Kritik anzubringen. Unser Verein berät dazu immer wieder Medienschaffende.

Schließlich wirft das Urteil auch Fragen auf im Zusammenhang mit der Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland.

Inwiefern?

Wenn sogar Kinder von Ächtung, einer Art von oben verordnetem Mobbing, betroffen sind, kann es mit der Rechtstreue als Voraussetzung für die Körperschaftsanerkennung nicht weit her sein. Und wenn Menschen den Glauben und die damit verbundene Lebensweise nicht wechseln können, weil sie sonst ihre Familie verlieren, verstößt das gegen grundlegende Rechte. Oder nehmen Sie die Situation einer Frau, die dringend eine Bluttransfusion bräuchte. Akzeptiert sie diese, gilt sie als "freiwillig" ausgetreten. Sie verlöre, sollte sie nicht genesen und die Möglichkeit haben, vor einem Rechtskomitee zu "bereuen", nicht nur ihre Hoffnung auf Errettung. Sie würde auch ihre Liebsten zutiefst enttäuschen und womöglich geächtet und alleine sterben. Ist es da nicht einfacher, in großem Ansehen zu gehen, unter Zuspruch der Vertreter des sogenannten Krankenhausverbindungs-Komitees, deren Aufgabe es ist, darüber zu wachen, dass sie keine Bluttransfusion akzeptiert?

Ächtung:

Getaufte Mitglieder der Zeugen Jehovas, die sich vom Glauben abwenden oder gegen Vorschriften verstoßen, werden aus der Gemeinschaft ausgestoßen. Andere Jehovas Zeugen dürfen mit ihnen keinen Kontakt mehr pflegen, sie nicht einmal mehr grüßen. Das gilt auch für engste Angehörige.

Betroffene verlieren damit oft auf einen Schlag sämtliche Bezugspersonen, auch die ganz nahen: Eltern, Kinder, Geschwister, Partner*innen, Großeltern und Freund*innen. Geächtete Personen erfahren oft von Dritten von der Hochzeit, der Geburt oder dem Tod nächster Angehöriger.

Heute werden Kinder oft schon mit 11 Jahren oder jünger getauft. Danach können sie nicht mehr frei entscheiden, wie sie leben und woran sie glauben möchten – weil sie sonst alle geliebten Menschen verlieren. (Quelle: jz.help)

Was sollte Ihrer Meinung nach politisch unternommen werden?

Ächtung darf der Staat niemals dulden. Auch nicht gegenüber Erwachsenen. Denn nur weil ein Kind volljährig ist, lieben sich Eltern und Kinder nicht weniger und Großeltern hängen an ihren Enkelkindern und umgekehrt, auch wenn sie theoretisch ohneeinander leben können.

Ächtung macht Mitglieder von religiösen Organisationen erpressbar: Um meine Familie, meine Liebsten nicht zu verlieren, nehme ich fast alles in Kauf. Erlaubt ein Staat Ächtung, toleriert er schwarze Löcher der Rechtlosigkeit in einer Gesellschaft. Solange eine religiöse Organisation wie die Zeugen Jehovas Ächtung anordnen kann, hat sie das Mittel, Grund- und Menschenrechte ihrer Mitglieder zu unterlaufen. Plant sie das nicht, braucht sie auch keine Ächtung.

Wie ist es möglich, dass der Körperschaftstatus trotz Ächtung verliehen wurde?

Das Bundesverwaltungsgericht hat sehr tiefe Standards festgelegt, nur minderjährige Kinder und Ehepartner dürfen nicht geächtet werden.

Dr. Regina Spiess
Dr. Regina Spiess, Foto: privat

Das Zürcher Urteil hat nun jedoch bestätigt, worauf Kritiker*innen schon lange hinweisen: Dass nämlich auch Kinder und Jugendliche Ächtung erfahren. Indirekt sind Kinder ohnehin von Ächtung betroffen, es gibt ja fast keine Familie ohne geächtete Mitglieder im näheren oder weiteren Umfeld. Im August 2017 schockierte ein Video, in dem ein 10-jähriges Mädchen auf einem Kongress erzählt, wie es seine größere Schwester ächtet. Hunderttausende Zeugen-Jehovas-Kinder verlieren durch Ächtung ihre Geschwister.

Ächtung zerstört immer Beziehungen und Familien, auch wenn sie "nur" bei Volljährigen ansetzt. Wie soll denn ein Kind zu einem geächteten Vater normalen Kontakt haben, wenn dieser als Abtrünniger für das Böse schlechthin steht?

Der Staat sollte also Ächtung beziehungsweise religiöses Mobbing Ihrer Meinung nach verbieten?

Ja, unbedingt. Bei Mobbing in anderen Kontexten wird ja auch vorgegangen: In der Schule, in Firmen oder in der Verwaltung. Im Gesetz wird Abhängigkeitsverhältnissen Rechnung getragen. Das ist auch ein Grund, weshalb Arbeitgebende gegen Mobbing vorgehen müssen. Bei all diesen Organisationen wird bedacht, dass es ein Machtgefälle gibt und die Schwächeren geschützt werden müssen.

In religiösen Organisationen gibt es doch auch Abhängigkeiten …

Ja, und oft in noch viel ausgeprägterem Maß. Zeugen-Jehovas-Eltern, die ihr "abtrünniges" Kind nicht ächten, verlieren nicht nur ihr soziales Standing in der Gemeinschaft – und außerhalb sollen sie ja keine sozialen Kontakte pflegen –, sie gefährden laut der Lehre auch die Errettung des Kindes. Ächtung wird bewusst als Form der Erpressung eingesetzt. Wenn ein Kind infolge von Ächtung zurückkehrt, gibt es wieder Hoffnung auf seine Errettung.

Wenn Abhängigkeiten in religiösen Organisationen so ausgeprägt sind, fragt man sich, weshalb dem so wenig Beachtung geschenkt wird?

Das hat damit zu tun, dass die Disziplinierung der Mitglieder immer auch über religiöse Inhalte läuft und es lange bei allem, was religiös gefärbt war, eine große politische und gesellschaftliche Scheu gab – man will ja niemandem den Glauben verbieten. Im Zusammenhang mit den Missbrauchsskandalen in religiösen Organisationen entsteht jedoch ein Bewusstsein dafür, dass über Glauben in gewaltvoller Weise Macht ausgeübt werden kann, gerade gegenüber Kindern. So stellte die australische Royal Commission den Zusammenhang zwischen sexueller Gewalt gegen Kinder und der religiösen Doktrin der Zeugen Jehovas heraus. Auch das Zürcher Gericht beurteilte meine Kritik, dass Zeugen-Jehovas-Kinder verängstigt werden und religiöse Vorgaben wie die sogenannte Zwei-Zeugen-Regel der Zeugen Jehovas sexuellen Missbrauch begünstigen, als berechtigt.

Was ist Ihr Fazit nach diesem Urteil?

Es ist möglich, sich darüber zu verständigen, wo Glaube die Angelegenheit eines und einer jeden sein soll und muss. Und wo wir als Gesellschaft dafür einstehen müssen, dass Grund- und Menschenrechte für alle gelten, auch für Mitglieder und ehemalige Mitglieder religiöser Gemeinschaften.

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