Den Zeugen Jehovas den Rücken gekehrt: Eine Studie der Universität Zürich, basierend auf den Angaben ausgetretener Mitglieder, vermittelt nicht nur erschreckende Einblicke in das Innenleben der Zeugen Jehovas. Auch werden die großen Probleme deutlich, die ein Austritt aus der religiösen Gemeinschaft zur Folge hat.
Sie sind nicht laut wie die Islamisten, die Ende April in Hamburg ein Kalifat für Deutschland und damit die Abschaffung der Demokratie forderten. Sie sind leise, sie klingeln an Haustüren, um über ihren Glauben zu reden. Und sie stehen mit ihrer Zeitschrift "Der Wachtturm" in Bahnhöfen, bieten einen "kostenlosen Bibelkurs" an und warten darauf, von Reisenden angesprochen zu werden, um mit diesen ins Gespräch zu kommen. Aber ist es in Ordnung, dass sie da so stehen dürfen - die Zeugen Jehovas?
Die Schweiz ist ein Sekten-Mekka. Das dokumentiert der Jahresbericht 2022 der Zürcher Beratungsstelle InfoSekta. Diese verzeichnete im vergangenen Jahr Anfragen zu 300 problematischen Gruppierungen aus dem Kosmos der Sektenszene.
Am vergangenen Donnerstag erschoss der 35-Jährige Philipp F. während einer Versammlung der Zeugen Jehovas sieben Menschen und anschließend sich selbst. Im Dezember hatte Philipp F. ein Buch über "Gott, Jesus Christus und Satan" veröffentlicht.
Gestern Abend hat in Hamburg ein bisher Unbekannter mehrere Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Tat fand in einem Gebäude der Zeugen Jehovas statt. Die Hamburger Polizei stuft die Tat als Amoktat ein.
"Die Zeugen Jehovas haben im Anerkennungsverfahren falsche oder beschönigende Angaben gemacht. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden." Zu diesem Fazit gelangt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem juristischen Kommentar, der gestern veröffentlicht wurde.
Ein Zeuge Jehovas verbreitet auf YouTube hanebüchene Anschuldigungen gegen den Opferhilfe-Verein JZ Help und ist dabei letztendlich nur der lange Arm eines destruktiven Kults.
Bis zu ihrem 18. Lebensjahr war Sophie Jones Mitglied der Zeugen Jehovas. Dann ergriff sie die Flucht. Nun hat sie ihre Lebensgeschichte in einem bewegenden Buch niedergeschrieben.
Die Äußerungen einer Sektenexpertin über die Praktiken der Zeugen Jehovas entsprechen der Wahrheit und sind somit zulässig. Das Bezirksgericht Zürich hat festgestellt, dass regelmäßig kritisierte Praktiken der Zeugen Jehovas wie unter anderem die sogenannte Ächtung und Zwei-Zeugen-Regel tatsächlich durchgesetzt werden, anders als die Glaubensgemeinschaft häufig behauptet. Somit wurden die fraglichen Äußerungen der Beklagten jeweils für wahr befunden beziehungsweise konnten für wahr gehalten werden.
Vor einem Jahr berichtete der hpd, dass der Betroffenenverband JW Opfer Hilfe über zwei Jahre mehr als 50 Meldungen zu mutmaßlichen Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs innerhalb der Sekte erhalten hatte. Der Verein forderte von den Zeugen Jehovas Aufarbeitung. Aus anderen Ländern war bereits von Missbrauchsfällen berichtet worden. Seit Juli letzten Jahres gibt es eine offizielle Untersuchung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, bei der Ende November ein Expertengespräch stattfand.
Dinosaurier sind Pop! Diese nicht ganz neue Erkenntnis hat nun auch Lloyd Evans gemacht, der rührige YouTuber, Ex-Zeuge Jehovas und als solcher auch intimer Dino-Kenner: Mehr als die meisten Religionen haben die Zeugen Jehovas sich mit den kultigen Landechsen befasst – als Hausierer der Apokalypse fühlen sie sich vielleicht besonders verantwortlich für ausgelöschte Arten.
Die Psychologin und Sektenexpertin Dr. Regina Spiess wurde wegen kritischer Aussagen zur Gemeinschaft der Zeugen Jehovas von der Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz angezeigt. In einem aufwendigen Verfahren, im dem umfangreiche Beweismittel geprüft wurden, wurde sie am 9. Juli 2019 vom Bezirksgericht Zürich in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Die Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz hatte zunächst Berufung angemeldet, verzichtete aber schließlich darauf. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Im Juli 2019 hat das Bezirksgericht Zürich eine Sektenexpertin und ehemalige Mitarbeiterin der Fachstelle infoSekta in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sie war von der Vereinigung der Jehovas Zeugen der Schweiz infolge eines Interviews im Tages-Anzeiger (2015) sowie einer Medienmitteilung (2015) wegen übler Nachrede angezeigt worden.
Sexueller Kindesmissbrauch und der Umgang damit stellen bei den Zeugen Jehovas in den Niederlanden ein gravierendes Problem dar. Zu diesem Schluss kommt ein, letzte Woche vorgestellter, Untersuchungsbericht der Universität Utrecht im Auftrag der niederländischen Regierung.