NRW: Fast 90.000 Kirchenaustritte im Jahr 2018

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist im Jahr 2018 die Zahl der Menschen, die aus der Kirche austraten, im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. 88.510 Personen haben die katholische oder evangelische Kirche verlassen. Zur Erhöhung der Austrittszahlen beigetragen haben unter anderem die zahlreichen Skandale um sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, aber auch die Verschwendung von Geldern.

Nach Angaben des Kölner Stadt-Anzeiger traten mit den 88.510 Personen rund 22 Prozent mehr Menschen in NRW aus den Kirchen aus als im Jahr davor. 2017 waren es 72.588 und im Jahre 2016 70.717 Personen, die die Kirchen verließen. Die Statistik des Justizministeriums, welches die Austritte erfasst, sammelt leider keine Informationen darüber, aus welcher Kirche die Personen austraten und was ihre Beweggründe dafür waren.

Für einzelne Städte und Regionen liegen detaillierte Auskünfte bezüglich der Kirchenzugehörigkeit vor. Für Ostwestfalen-Lippe weiß das Westfalen-Blatt zu berichten, dass im Jahr 2018 6.065 Menschen aus den Kirchen austraten. Im Jahr 2017 waren es noch 5.141. Für das Erzbistum Paderborn sind die Zahlen für 2017 aufgeschlüsselt. So traten 7.347 aus der katholischen Kirche aus. 10.302 Menschen wurden getauft, 354 traten ein und 167 wechselten von einer anderen Konfession. Aus der evangelischen Landeskirche von Westfalen traten 14.037 Personen aus. 16.713 wurden getauft und 3.921 Personen traten ein. Wie viele der 3.921 die Konfession wechselten, ist nicht bekannt.

Für Düsseldorf hat die Rheinische Post mittels Recherchen des Amtsgerichts in Erfahrung bringen können, dass 2018 2.383 DüsseldorferInnen die katholische und 1.685 DüsseldorferInnen die evangelische Kirche hinter sich ließen. Im Jahr 2017 seien es noch 1.795 Austritte bei der katholischen und 1.444 Austritte bei der evangelischen Kirche gewesen.

Über einen Austrittsrekord im katholischen Bistum Münster berichtete der hpd bereits.

Dass nicht allein im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch, die Ungerechtigkeit zum Beispiel Frauen und Homosexuellen gegenüber und natürlich die Tatsache, dass religiöse Lehren überflüssig sind viel mehr Menschen austreten, erklären die einen mit Verbundenheit zu den Kirchen, andere mit der Furcht, vor allem im sozialen Bereich keine Arbeit zu finden, wenn kirchliche Träger Bewerbungen konfessionsfreier Menschen aussortieren. Einen Teil dazu beitragen könnte jedoch auch, dass eine Abmeldung von der Kirche, in die die meisten KatholikInnen und ProtestantInnen ohne eigenen Wunsch, mittels Taufe, eintraten, nicht einfach online zu erledigen ist. Der Gang zum Amtsgericht, Wartezeiten und die Zahlung von 30 Euro dürfte einige Menschen länger in der Kirche halten als gewollt.

Zumindest was die berufliche Situation betrifft dürfte offiziell keine Diskriminierung der BewerberInnen in Bezug auf die Angehörigkeit oder Freiheit von einer Konfession mehr stattfinden. Wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) erklärt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar gemacht, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diesen nicht das Recht gewährt, im rechtsfreien Raum alleine und ungeprüft darüber zu entscheiden, was ihrem Selbstbestimmungsrecht unterfällt und damit von der Geltung des Unions- und des staatlichen Rechts ausgenommen ist und was nicht.