BERLIN. (hpd) Hochzeiten nach eigenen Riten feiern Pastafari, die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, seit es sie gibt. Nun jedoch fand in Neuseeland die weltweit erste rechtsgültige pastafarianische Eheschließung statt.
Als Marianna Fenn und Toby Ricketts am vergangenen Samstag auf einem kleinen Schiff in Neuseeland in Piratenkostümen den Bund fürs Leben schlossen, gingen sie mit ihrem Ja-Wort in die Geschichte ein. Die beiden sind das erste Paar, das durch eine von der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters vollzogene Trauung eine rechtgültige Ehe einging. Der Kampf der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters um Gleichberechtigung mit anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewinnt an Fahrt.
Während in Deutschland rechtsgültige Ehen nur von einem Vertreter des Staates geschlossen werden können, ist es in Neuseeland auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach Erwerb einer entsprechenden Lizenz möglich, rechtsgültige Eheschließungen zu vollziehen. Diese Lizenz wurde der Chefin der Church of the Flying Spaghettimonster in Neuseeland, Ministeroni Karen Martyn, im Dezember vergangenen Jahres erteilt. Neuseeland ist nun das erste Land weltweit, in der die ursprünglich als Religionsparodie gegründete Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters nun legal Trauungen vollziehen darf.
Für die erste pastafarianische Trauung in Neuseeland hat sich Ministeroni Karen Martyn von pastafarianischen Trauungszeremonien weltweit inspirieren lassen. "Unsere Zeremonie hat ihr besonders gut gefallen" sagt Bruder Spaghettus alias Rüdiger Weida, Vorsitzender der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.. Auch die deutsche Pastafari-Gemeinschaft bietet seit einigen Jahren Trauungszeremonien an. Dass die neuseeländische Pastafari-Gemeinde nun endlich gleichberechtigt mit den anderen dortigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Eheschließungen durchführen darf, freut Weida. "In Deutschland haben wir diese Gleichberechtigung, Monster sei Dank, ja schon seit geraumer Zeit", sagt er.
Während in Neuseeland die Gleichberechtigung im Bereich der Eheschließung dadurch hergestellt wird, dass nach Beantragung einer Lizenz im Prinzip jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft rechtsgültige Eheschließungen vollziehen darf, besteht die Gleichberechtigung in Deutschland darin, dass keine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft dieses Privileg hat. "Kirchliche Trauungen sind reine Folklore und haben keinerlei rechtliche Relevanz", sagt Weida, "darum sind unsere Trauungen genauso gültig wie die der evangelischen und katholischen Kirche – nämlich überhaupt nicht".