Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters

"Ordens"-Bruder Spaghettus

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Der Ehrenvorsitzende der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V., Rüdiger Weida, darf sich nun ganz offiziell "Bruder Spaghettus" nennen. Die Stadt Templin bestätigte diesen "Ordens- oder Künstlernamen" in Weidas neuem Personalausweis.   

Die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters haben eine Mission: Sie wollen von Staat und Gesellschaft ebenso privilegiert behandelt werden wie die Mitglieder anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Manche betrachten die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (KdFSM) als Religionsparodie, deren Zweck es ist, die für Religionsgemeinschaften geltenden Sonderregelungen aufzuzeigen und zu kritisieren, andere halten ihr Gebaren und ihre Glaubenssätze nicht für absurder als jene anderer Kirchen und den religiösen Charakter der KdFSM deshalb für durchaus überzeugend. 

Ein bekannter Vertreter der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. ist deren Ehrenvorsitzender Rüdiger Weida. Nachdem Weida vor Jahren mit dem Aufstellen von Nudelmessehinweisschildern in Templin weltweit bekannt wurde, gelang ihm nun ein weiterer Coup. Es ist üblich, dass sich die Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters, kurz Pastafari genannt, beim Konvertieren zum Pastafarianismus einen eigenen Pastafari-Namen zulegen. Rüdiger Weida beantragte die Eintragung seines Pastafari-Namens "Bruder Spaghettus" nun in der Rubrik "Ordens- oder Künstlername" seines Personalausweises und hatte damit Erfolg. Ab sofort darf Weida nun also auch mit seinem Pastafari-Namen Dokumente unterschreiben.

Beispielbild

Eigentlich hatte sich der deutsche Staat bereits vor über einem Jahrzehnt der antiquierten kirchenfreundlichen Sonderregelung bezüglich der Eintragung von Ordensnamen in Ausweisdokumenten entledigt. Im Gesetz zur Änderung des Passgesetzes vom 20. Juli 2007 regelte der Gesetzgeber hauptsächlich den Eintrag biometrischer Daten in Reisepass und Personalausweis. Da man gerade bei der Überarbeitung des Gesetzes war, wollte man es nebenbei entschlacken und von Altlasten befreien, um so den Verwaltungsaufwand rund um die Ausweisdokumente zu verringern. Zu den entfernten Altlasten gehörte auch die Rubrik "Ordens- und Künstlername".

Während sich die Künstler in Gelassenheit übten, dass fortan ihr Künstlername nicht mehr im Pass aufgeführt sein würde, gingen die Vertreter von Ordens- und Religionsgemeinschaften auf die Barrikaden. Vor allem das Katholische Büro in Berlin – die Lobbyorganisation der katholischen Kirche im Zentrum der politischen Macht Deutschlands – tat, was es konnte, um Politiker in persönlichen Gesprächen von der Wiedereinführung des Ordensnamens in Ausweisdokumenten zu überzeugen. Mit Erfolg. Im Dezember 2018 wurde eine erneute Änderung des Passgesetzes beschlossen, die den Eintrag von Ordens- und Künstlernamen wieder ermöglichte.

Diese kirchen- und künstlerfreundliche Gesetzeslage hat Rüdiger Weida nun genutzt, um seinen Pastafari-Namen "Bruder Spaghettus" in den Personalausweis eintragen zu lassen. Kleiner Wermutstropfen: Die Eintragung des Namens erfolgte als Künstlername und nicht als Ordensname, denn die Eintragung von Ordensnamen ist derzeit auf die verfassungsrechtlich geschützten Religionsgemeinschaften beschränkt. Doch wer weiß, was die Zukunft bringen wird. Vielleicht ist der Kampf der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. für ihre staatliche Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft doch eines Tages erfolgreich. Dann werden pastafarianische Ordensnamen ganz offiziell die Melderegister fluten und Politiker eventuell erneut über die Sinnhaftigkeit dieser Extrawurst für Religiöse im Ausweis nachdenken.