Pakistan: Fünf Jahre Haft für blasphemische Cyberkriminalität

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Ensaf Haidar veröffentlichte dieses Foto auf Twitter.
Ensaf Haidar

In Pakistan ist ein Mann für im Jahre 2017 bei Facebook veröffentlichter Aussagen wegen blasphemischer Cyberkriminalität von einem Spezialgericht in Lahore zu fünf Jahren Haft, Zwangsarbeit und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er gilt damit als erster Mensch, der nach dem 2016 erlassenen Gesetz verurteilt wurde. Das Gesetz schränkt nicht nur die Meinungsfreiheit ein, sondern lässt sich auch verwenden, um unliebsame Mitmenschen anzuzeigen.

Sajid Ali war 2017 wegen blasphemischer Postings gegen den Islam im sozialen Netzwerk Facebook angezeigt worden. Im Oktober dieses Jahres nun erfolgten der Prozess und die Verurteilung zu fünf Jahren Haft mit Zwangsarbeit und einer Geldstrafe von 20.000 pakistanischen Rupien (etwa 115 Euro). Sollte die Geldstrafe nicht gezahlt werden können, erhöht sich die Haftstrafe um einen weiteren Monat. Damit ist er der erste von etwa 500 Angezeigten, der nach dem 2016 erlassenen Gesetz verurteilt wurde.

Das pakistanische Gesetz gegen Blasphemie ist eines der strengsten, mit zahlreichen Anzeigen gegen muslimische, christliche und hinduistische Personen gleichermaßen. Noch relativ neu sind sowohl das National Response Centre for Cyber Crimes, kurz NR3C, und die Anzeige von Online-Inhalten. Obwohl die NR3C in ihrer Aufzählung von Cyberkriminalität Blasphemie nicht erwähnt, verlinkt sie doch in ihrem Nachrichtenbereich auf einen Bericht von Pakistan Today, welcher sich mit dem Fall des Sunniten Sajid Ali befasst.

Der Bericht zeigt auf, dass gerade eine Anzeige wegen Blasphemie viel Spielraum für Anklage und Gericht gibt, womöglich unbequeme Personen drakonisch zu bestrafen. Nach Angaben des Standard werden immer wieder Menschen im Rahmen von Nachbarschafts- oder Immobilienstreits der Blasphemie bezichtigt.

Inwieweit ein solcher Streit Grundlage der Anzeige Alis ist, kann nicht geklärt werden. Alis Verteidigung erklärt aber, dass belastendes Material nicht mehr aufzufinden sei und das Mobiltelefon des nun Verurteilen nicht untersucht wurde, um eventuell eine Unschuld zu belegen.

In den letzten Jahren hat Pakistan nicht nur Facebook (2010) und Youtube (2012 und 2016) zeitweise blockiert, sondern bedrängt auch den Mikroblogging-Dienst Twitter, ungenehme Inhalte im In- und Ausland zu löschen.