Verbot der Heidenspaß-Party in Bad Kreuznach

Die PARTEI wehrt sich gegen Christenzwang

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Plakat zur Veranstaltung von "Die PARTEI"
Plakat zur Veranstaltung von "Die PARTEI"

Die Partei "Die PARTEI" ist der Stadtverwaltung Bad Kreuznach sowie Pfarrer Dr. Claus Clausen von der evangelischen Kirchengemeinde zu Dank verpflichtet. Beide haben sich für ein Verbot der humanistischen "Jesus is a dancer"-Heidenspaß-Tanzparty ausgesprochen, die die PARTEI ursprünglich im Keller des AJK-Jugendzentrums am Karfreitag ab 21 Uhr durchführen wollte.

"Wir danken Stadt wie Kirche, dass sie dadurch aufzeigen, dass wir immer noch in Zeiten leben, in denen Christen ihren nicht-christlichen Mitmenschen ihren Willen aufzwingen können statt den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen", sagen der PARTEI-Landesvorsitzende Sebastian Evelyn Beuth sowie PARTEI-Kreisvorsitzender Stefan Butz.

Die PARTEI beruft sich für ihre Heidenspaß-Tanzparty auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016, nach dem es weltanschaulichen Gruppierungen erlaubt sein muss, eine weltanschauliche Veranstaltung – selbst als Tanzveranstaltung – am Karfreitag durchzuführen. Dazu müssen Besucher der Veranstaltung schriftlich versichern, dass sie weder an Götter, Dämonen, Elfen oder andere Fabelwesen glauben, ein humanistisches Weltbild haben und dass sie dies durch Tanz zum Ausdruck bringen. Mit diesem Ansatz schafften es der Bund für Geistesfreiheit München (BfG) im Verbund mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) im Jahr 2017, in der bayrischen Hauptstadt eine Heidenspaß-Tanzparty durchzuführen. Auch jetzt sind in verschiedenen Städten Deutschlands solche Veranstaltungen vorgesehen. "Bis in die rheinland-pfälzische Provinz scheint jedoch nicht durchgedrungen zu sein, dass die Kirchen heute nicht mehr jeden zwingen können, nach ihrer Pfeife zu tanzen – oder eben nicht zu tanzen", macht Beuth deutlich. Statt dem Bundesverfassungsgericht zu folgen, folge man an der Nahe wohl lieber den Mächten des Mittelalters.

"Dass das Amt für Recht und Ordnung der Stadt Bad Kreuznach sich über das Bundesverfassungsericht stellt, ist irgendwie niedlich – aber trotzdem falsch."

Was genau war nun in Bad Kreuznach geschehen? Den ersten Zug machte die Partei "Die PARTEI". Der Kreisvorsitzende Stefan Butz meldete die Veranstaltung bei der Stadt Bad Kreuznach am Montag, 26. März, an. Zuerst hatte das Kulturzentrum "Alternative Jugendkultur Kreuznach" (AJK) darunter zu leiden: Nicht nur, dass dort ab Mittwoch die Beschwerden eingingen, obwohl man ja nur den Raum vermietet hatte, nein, Pfarrer Clausen forderte von dem gemeinnützigen Verein, die Veranstaltung abzusagen. Die AJK bat daraufhin die PARTEI um eine andere Lösung. Die war schnell gefunden: Der frühere PARTEI-Liebeslandratskandidat Philipp Dietrich machte eine andere Location klar, eine Musikkneipe in Bad Kreuznach.

Dann jedoch lag in Butz' Briefkasten das Schreiben der Stadt Bad Kreuznach, nach dem es entsprechend dem Landesfeiertagsgesetz nicht möglich sei, diese Tanzveranstaltung zu genehmigen. Der Grund: Für eine Ausnahmeregelung zu Karfreitag müsste den Kirchen zehn Tage Anhörungsfrist eingeräumt werden. Der Antrag sei jedoch zu spät eingegangen. Nur: Die PARTEI hat gar keine Ausnahmeregelung beantragt, sondern wollte den Weg, der durchs Bundesverfassungsgericht erlaubt war, gehen. "Dass das Amt für Recht und Ordnung der Stadt Bad Kreuznach sich über das Bundesverfassungsericht stellt, ist irgendwie niedlich – aber trotzdem falsch", machen Butz und Beuth deutlich.

Deswegen wird die PARTEI einerseits Rechtsmittel gegen den Bescheid der Stadt Bad Kreuznach einlegen. Zudem sollen eine Nachttanzdemo sowie eine Mahnwache angemeldet werden. "Mal sehen, was der Staat für die Kirche in einer Demokratie noch so alles verbieten kann", freuen sich der Landes- wie der Kreisvorsitzende auf weitere kreative Ablehnungsgründe der Stadtverwaltung.

(Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Partei "Die PARTEI" – Kreisverband Bad Kreuznach.)