Indien

Restaurantbesitzer verhaftet, der Fleisch in Zeitungen mit Bildern von Hindu-Gottheiten gewickelt hatte

alte_zeitungen.jpg

Weil er ein Hühnerfleisch-Gericht in eine Zeitung gewickelt hatte, in der hinduistische Gottheiten abgebildet waren, bekam ein muslimischer Restaurantbesitzer Anfang Juli diesen Jahres Besuch von der Polizei. Vorgeworfen wurde ihm der Versuch, Unfriede zwischen verschiedenen religiösen Gruppen zu stiften. Nachdem er das Polizeiteam mit einem Messer attackiert haben soll, kam noch versuchter Mord hinzu. Obwohl gegen Kaution wieder auf freiem Fuß, sucht die Polizei den Gastronomen immer wieder auf und rät ihm, sein Restaurant zu schließen.

Talib Hussain besitzt in der im nordindischen Bundesstaat Uttar Pradesh gelegenen Stadt Sambhal ein Restaurant namens Mehak. Im Internet werden in den Bewertungen Geschmack und Preise gelobt. Das jedoch half Hussain wenig, als er Anfang Juli Hühnerfleisch in Zeitungspapier wickelte. Ein üblicher Vorgang, wenn man Hussains Sohn Glauben schenken darf, der erklärte, dass seit 20 Jahren Zeitungen auf dem Markt eingekauft und Speisen darin eingewickelt verkauft würden.

Einige Personen sahen diesmal jedoch ihre religiösen Gefühle verletzt, da in der Zeitung Abbilder hinduistischer Gottheiten zu finden waren. Die daraufhin gerufene Polizei kam, um Hussain zu verhaften, auf Grundlage von Abschnitt 153A des indischen Strafgesetzbuches, der unter anderem die Verleumdung von oder Angriffe auf Religionen oder religiöse Gruppen beziehungsweise die Gründer oder Propheten von Religionen unter Strafe stellt, und Abschnitt 295A, der vorsätzliche und böswillige Handlungen, die darauf abzielen, religiöse Gefühle einer Klasse zu empören, indem sie ihre Religion oder ihren religiösen Glauben beleidigen, verbietet. Der Restaurantbesitzer soll daraufhin die Polizei mit einem Messer angegriffen haben, sodass noch Abschnitt 307, versuchter Mord, hinzukam.

Nach etwa zwei Wochen wurde Talib Hussain nach Zahlung einer Kaution freigelassen, erhielt jedoch rasch wieder Besuch von der Polizei mit der Aufforderung, sein Restaurant einige Tage zu schließen. Für nicht-vegetarische Restaurants in der Region scheint es üblich, während hinduistischer Feiertage zu schließen. Verwunderlich war dies jedoch für Hussain, der angab, zu dem Zeitpunkt keine nicht-vegetarischen Speisen zu kochen und zu verkaufen, um keine religiösen Konflikte auszulösen.

Für Hussains Anwalt entbehren alle Anschuldigungen einer Grundlage. Betrachtet man die zahlreichen religiösen Spannungen im Land – zum Beispiel jene um die Nutzung eines Ortes als Moschee oder Shiva-Tempel – hat jedoch selbst altes Zeitungspapier noch die Kraft, für Unruhen und Gewalt zu sorgen.

Unterstützen Sie uns bei Steady!