Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters erstattet Anzeige wegen Prozessbetrugs

Spaghettimonster geht in die Offensive

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Rüdiger Weida von der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" - vor der Verhandlung am 6. April 2016 im Landgericht Frankfurt/Oder.
Rüdiger Weida

Die berühmten Nudelmessehinweisschilder von Templin beschäftigen Medien, Verwaltung, Politik und Justiz bereits seit 2014. Zuletzt hatte am 6. April dieses Jahres eine Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) stattgefunden, in der die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. (KdFSMD) auf Duldung der Aufstellung von Nudelmessehinweisschildern abgewiesen wurde.  Die KdFSMD hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt und Strafanzeige wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug erstattet.

Es war eine merkwürdige Sitzung, die am 6. April 2016 im Landgericht Frankfurt (Oder) stattgefunden hatte. Geleitet von einer lustlosen Richterin, die ihr Desinteresse am vorliegenden Fall sowie ihre Abscheu gegenüber dem Presserummel deutlich zur Schau stellte und bemüht war, den Termin so schnell wie möglich hinter sich zu bringen.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. (KdFSMD) stritt in dieser Verhandlung mit dem Land Brandenburg um das Recht, ebenso wie andere Kirchen die Hinweisschilder für ihre Messen an den Ortseingängen Templins anbringen zu dürfen. Eine entsprechende Genehmigung hatte der hierfür zuständige Landesbetrieb Straßenwesen im November 2014 zunächst schriftlich erteilt, dann jedoch wieder gekündigt – wobei die Wirksamkeit dieser Kündigung strittig ist.

Da die Nudelmessehinweisschilder zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits international für Medieninteresse sorgten, folgte unter Moderation des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert ein Gespräch zwischen führenden Köpfen des Landesbetriebs Straßenwesen und Rüdiger Weida, dem Vorsitzenden des KdFSMD. In diesem Gespräch wurde nach Aussage Weidas mündlich vereinbart, dass die KdFSMD an den Ortseingängen Templins ihre Nudelmessehinweisschilder an eigenen Masten aufstellen dürfe, da sie als Weltanschauungsgemeinschaft mit Religionsgemeinschaften gleichgestellt sei.

Der Inhalt des Gesprächs wurde in einer E-Mail festgehalten und sollte seitens des Landesbetriebs Straßenwesen in Form einer offiziellen Genehmigung schriftlich bestätigt werden. Diese schriftliche Bestätigung erfolgte jedoch nie. Auf massiven Druck von oben - wie Recherchen ergaben.

FSM Landgericht FFO 6. April 2016

Verhandlung KdFSM ./. Land Brandenburg, Landgericht Frankfurt (Oder), April 2016. (Foto: Daniela Wakonigg)

In der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) im April 2016 hatte die Vertreterin des Landesbetriebs Straßenwesen, Justiziarin Giemsa, bestritten, dass es überhaupt je eine mündliche Vereinbarung zwischen Weida und dem Landesbetrieb Straßenwesen gegeben habe – obwohl der Bürgermeister von Templin höchstpersönlich Zeuge dieser Vereinbarung war. Statt den Fall zu vertagen und den Bürgermeister als Zeugen vorzuladen, folgte die Richterin dem Vortrag von Justiziarin Giemsa und wies die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gegen das Land Brandenburg auf Duldung der Aufstellung von Nudelmessehinweisschildern ab.

Bereits direkt nach der Verhandlung im April hatten Weida und sein Rechtsanwalt, Dr. Winfried Rath, ihrer Empörung über die Justiziarin zum Ausdruck gebracht. Ihrer Auffassung nach grenzte deren Aussage an Prozessbetrug.

Nachdem die KdFSMD bereits im Mai Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hatte, folgte nun auch eine Strafanzeige. Rüdiger Weida zeigte die Justiziarin des Landesbetriebs Straßenwesen wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs an, da die Behördenvertreterin im Gerichtstermin "die Existenz einer nachweislich geschlossenen Vereinbarung zwischen der Anzeigeerstatterin und dem Landesbetrieb Straßenwesen ab[stritt]" (Zitat Strafanzeige).

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. feiert im September den 10. Jahrestag ihrer Gründung. Anlässlich dieses Jahrestages wird es am Wochenende 17./18. September Feierlichkeiten im ostwestfälisch-lippischen Detmold geben. Höhepunkte des Programms sind ein Vortrag mit dem Politologen Dr. Carsten Frerk zum Thema "Kirchenrepublik Deutschland" am 17. September sowie eine Demonstration unter dem Motto "Wider den Unglauben" von der Christuskirche zum Marktplatz am 18. September. Im Anschluss an die Demonstration findet um 11:00 Uhr auf dem Marktplatz eine öffentliche Nudelmesse statt.