Spaghettimonster zieht erneut vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Bruder Spaghettus, der langjährige Vorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V." hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Ziel ist es, die Diskriminierung zu beenden, die ihm durch die Verweigerung widerfährt, auf seinem Personalausweis seine weltanschauliche Kopfbedeckung zu tragen.

Noch immer müssen die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland um Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft kämpfen. Da das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des langjährigen Vorsitzenden der Gemeinschaft, Rüdiger Weida alias Bruder Spaghettus, im Mai nicht zur Entscheidung angenommen hatte, zieht er nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

2013 beantragte Rüdiger Weida – auch bekannt als Bruder Spaghettus – bei der für ihn zuständigen Behörde der Stadt Templin einen neuen Personalausweis. Als überzeugter Pastafari (so die Selbstbezeichnung der Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters) ergänzte der damalige Vorsitzende und heutige Ehrenvorsitzende der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. (KdFSMD) seinen Antrag um ein Passfoto, das ihn mit religiöser Kopfbedeckung zeigt. Bereits zuvor hatte er bei Beantragung eines neuen Führerscheins erreicht, dass er auf dem Führerscheinfoto mit einer religiösen Kopfdeckung abgebildet wurde.

Weida begründete dies mit der in den heiligen Schriften des Pastafaritums mehrfach geäußerten Aufforderung, sich zu Ehren des Spaghettimonsters im Ornat eines Piraten zu kleiden. Denn obwohl normalerweise laut amtlicher Vorschrift auf Lichtbildern für offizielle Ausweisdokumente keine Kopfbedeckungen getragen werden dürfen, lässt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) unter Paragraf 6 Absatz 6.2.1.1.4 Ausnahmen von dieser Regel aus religiösen Gründen zu:

"Für Angehörige von Religionsgemeinschaften und geistlichen Orden, die nach ihren Regeln gehalten sind, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, dürfen Lichtbilder verwendet werden, die die antragstellende Person mit der vorgeschriebenen Kopfbedeckung zeigen."

Die Stadt Templin verweigerte Weida dennoch die Ausstellung des Personalausweises mit dem vorgelegten Lichtbild. Was folgte, war ein mehrjähriger Gang durch die Gerichtsinstanzen, bis Rüdiger Weida schließlich 2019 Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegte. Drei Jahre dauerte es, bis die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 31. Mai 2022 einstimmig beschloss, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Weida hat sich deshalb entschlossen, mit seinem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen, und legte dort Beschwerde ein. Unterstützt wurde er vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw). Das hat nicht nur die Kosten des Verfahrens übernommen, dessen Beirat Rechtsanwalt Dr. Rath hat auch die Beschwerde verfasst. Die umfasst mit Anlagen über 200 Seiten.

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