Todesurteil gegen Deutsch-Iraner bestätigt

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Im Iran hat der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen den Regimekritiker Jamshid Sharmahd in letzter Instanz bestätigt. Der Deutsch-Iraner war Ende Februar in einem umstrittenen Prozess durch ein Revolutionsgericht zum Tode verurteilt worden. Deutsche Politiker, Menschenrechtler und die Europäische Union kritisierten die Entscheidung mit scharfen Worten und forderten die iranische Justiz auf, das Urteil aufzuheben.

Die Gerichte hatten den 68-jährigen Sharmahd für schuldig an einem Bombenanschlag befunden, bei dem 14 Personen ums Leben kamen. Zudem soll er Kontakte zu CIA und FBI unterhalten und versucht haben, mit dem israelischen Geheimdienst Mossad zu kooperieren.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nannte das Urteil auf Twitter "inakzeptabel". Jamshid Sharmahd habe zu keinem Zeitpunkt den Ansatz eines fairen Prozesses gehabt. Den Iran forderte sie auf, "dieses willkürliche Urteil unverzüglich rückgängig zu machen". Zutiefst "schockiert" äußerte sich auch der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz. Er appellierte an die iranische Regierung, Sharmahd "sofort die Ausreise in sein Heimatland Deutschland zu ermöglichen".

Eine scharfe Reaktion kam auch vom Außenbeauftragten der EU, Josep Borrell. Er appellierte an die iranische Regierung, von der Vollstreckung des Urteils abzusehen, den Richterspruch aufzuheben und die Todesstrafe grundsätzlich abzuschaffen.

Seit 2020 befindet sich Jamshid Sharmahd in Haft. Während der gesamten Zeit habe er keinen Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl gehabt, so Borrell weiter. Zudem hätten ihm die iranischen Behörden den konsularischen Zugang verweigert, obwohl er neben der iranischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Menschenrechtsorganisationen äußerten sich ebenfalls entsetzt über das Urteil. Von einem "geplanten Staatsmord" schrieb die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Für Amnesty International forderte der Iran-Experte Dieter Karg die Bundesregierung zu stärkerem Druck auf den Iran auf. "Die iranische Justiz hat hier erneut ihre menschenrechtswidrige Praxis angewandt, Todesurteile nach unfairen Gerichtsverfahren zu bestätigen, nachdem erzwungene 'Geständnisse' als Beweismittel verwendet wurden."

Jamshid Sharmahd wurde im Iran geboren und kam als Siebenjähriger nach Deutschland. Seit 1995 besitzt er sowohl die iranische wie die deutsche Staatsbürgerschaft. Später lebte er einige Zeit in den USA, wo er sich in einer Gruppe von Oppositionellen für die Wiedereinführung der Monarchie im Iran einsetzte. Berichten zufolge wurde er im Sommer 2020 auf einer Geschäftsreise vom iranischen Geheimdienst entführt. Wann das Todesurteil vollstreckt werden soll, ist noch nicht bekannt.

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