Gestern hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das vorsieht, dass zukünftig Kinder und Personal in Kindergärten und Schulen gegen die Masern geimpft sein müssen und dies auch nachzuweisen haben. Bei Verstößen gegen diese neue Impfpflicht sind auch Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vorgesehen.
Gestern Mittag stimmten mit namentlicher Abstimmung die Bundestagsabgeordneten in Berlin für die Masern-Impfpflicht. Mit 459 Zustimmungen, 89 Ablehnungen und 105 Enthaltungen wurde das Gesetz angenommen.
Eigentlich ist das eine gute Sache, sind die Masern doch eine hochansteckende Krankheit, die mitunter zu schweren Behinderungen, einem geschwächten Immunsystem und sogar zu einem frühen Tod führen kann. Die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch, bis zu 99 Prozent der Menschen, die mit dem Masern-Virus in Kontakt kommen, erkranken daran.
Die Masern sind nicht behandelbar, es gibt kein Medikament dagegen, jedoch schützt eine Impfung zuverlässig. Sie schützt nicht nur diejenigen, die sich impfen lassen, sondern sie verhindert auch das Ausbreiten der Masern, deren einziger Wirt der Mensch ist, bis hin zu denjenigen, die nicht geimpft werden können, etwa weil sie ein Krebsleiden haben oder ihr Immunsystem zu sehr geschwächt ist.
Wieso schreibe ich dann "eigentlich"? Der liberale Anteil in mir trauert, weil die Aufklärung nicht genug erreicht hat, um die Impfquoten so hoch zu halten, dass der Herdenschutz garantiert ist oder gar eine Ausrottung des Virus möglich wird. Daten aus dem Labor und anderen Ländern zeigen zudem, dass die Verpflichtung zu wenigen einzelnen Impfungen die Bereitschaft auch die anderen wichtigen (aber freiwilligen) Impfungen wahrzunehmen, sinkt. Man holt sich dort seine Selbstbestimmung zurück, zumal wenn man Impfungen generell skeptisch gegenübersteht. Keuchhusten, Polio, Diphterie – all diese schlimmen Erkrankungen sind in der Impfpflicht nicht enthalten. Da es jedoch keinen Einzelimpfstoff für die Masern gibt, der in Deutschland zugelassen ist, muss davon ausgegangen werden, dass Masern, Mumps und Röteln gleichermaßen durch die im Pflicht abgedeckt werden. Hierzu hat sich der Gesundheitsminister noch nicht geäußert
Außerdem werden mit der Impfpflicht für Kinder nicht die häufig bestehenden Impflücken bei Erwachsenen geschlossen. Alle nach 1970 Geborenen, die in ihrer Kindheit keine oder nur eine Impfung gegen die Masern erhalten haben, bedürfen einer zweiten Masernimpfung. Immerhin kündigt der Gesundheitsminister Jens Spahn an, dass es weitere Erleichterungen geben soll, wenn die Eltern sich zukünftig beim Kinderarzt einfach mitimpfen lassen wollen. Hier soll nicht nur wie bisher in einzelnen Bundesländern, sondern nun deutschlandweit die Abrechnung mit der Krankenkasse möglich gemacht werden.
Das Gesetz wurde nun eingeführt, obwohl viele Wissenschaftler im Vorfeld ihre gut begründeten Zweifel angemeldet hatten und es auch einige kritische Stellungnahmen der Experten vom Robert-Koch-Institut, des Ethikrates und anderer entscheidenden Gremien und Fachleuten gab. Es sollte uns allen zu denken geben, dass gerade die Bedenken dieser Fachwissenschaftler zu diesem komplexen Thema mit eindeutigem Wissenschaftsbezug nicht gehört wurden.
Soviel zum "eigentlich".
Pragmatisch gesehen muss man sagen, dass die Einführung der Impfpflicht hoffentlich generell die Wichtigkeit von Impfungen ins Bewusstsein der Menschen rückt, auch wenn es noch zu einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht kommen könnte (zum Beispiel nach einer Klage durch alle Instanzen), ob das verabschiedete Gesetz verfassungswidrig ist. Die Inkraftsetzung ist für März 2020 geplant. Bis dahin (und auch danach) ist an uns, weiter für Aufklärung zu sorgen. Impfen ist nicht nur Selbst- sondern auch Gesellschaftsschutz!
7 Kommentare
Kommentare
Gerhard am Permanenter Link
Die Ärzte für individuelle Impfentscheidung haben bereits eine Klage beim BVerfG angekündigt. Angesichts der geringen Fallzahlen bei Masern in Deutschland bleibt zu hoffen, dass sie erfolgreich sein werden.
Antje am Permanenter Link
Und warum gibt's so wenig Masernfälle?
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Ich bin immer wieder erstaunt, dem "Argument" zu begegnen, auf Impfungen könne verzichtet werden, weil es so wenig Masernfälle gebe.
Was die rechtliche Prüfung betrifft, wo wird man damit rechnen dürfen, dass das Impfpflicht-Schnellschussgesetz von Spahn keinen Bestand haben wird. Allein dass er auf die Stimmen seines eigenen Instituts - des RKI - ebenso wenig gehört hat wie auf die Stimmen aus der Gesundheitswissenschaft, wird dem Gericht ausreichen, das Gesetz für nicht ausreichend begründet zu halten. Dass er damit den Impfgegnern in die Karten spielen wird, ist ein äußerstes Ärgernis.
Nur hat das mit der Notwendigkeit und Richtigkeit von Impfungen, speziell der Masernimpfung, nicht das Geringste zu tun.
Claudia Herbst am Permanenter Link
Masern-Impfungen immunisieren nicht zuverlässig. Erstens gibt es Menschen, bei denen die Impfung den Ausbruch der Masern nicht verhindert. (Bis zu 5%) Zum Beispiel mich selbst im Kindesalter.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Jetzt fehlte eigtl. nur noch Ihre "Vorstellung von Wissenschaft"...
Antje am Permanenter Link
Durch Impfungen wurden im Zeitraum 2000 bis 2015 die Masern-Todesfälle um etwa 79% gesenkt. Das sollte doch schon für eine Impfung sprechen.
Sven Feuerbacher am Permanenter Link
"Erstens gibt es Menschen, bei denen die Impfung den Ausbruch der Masern nicht verhindert. (Bis zu 5%) "
Mich würde mal interessieren, wo Sie diese Zahl hernehmen.
" Zweitens lässt die Wirkung der Impfung nach und besonders Erwachsene können daher trotz Impfungen im Kindesalter erkranken. "
"Anscheinend, weil Impfungen per se für unschädlich gehalten werden."
Wohl kaum. Warum gibt es denn sogar eine Meldestelle für Impfschäden?
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldeboegen/Impfreaktion/impfreaktion_node.html
Hier finden sich viele weitere Informationen, die zeigen, dass Ihre Aussage schlicht unsinnig ist. Die Möglichkeit von Impfschäden wird ernst genommen und ausgiebigst erforscht:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Nebenwirkungen/nebenwirkungen_node.html
Das wurde im Artikel thematisiert: 'Alle nach 1970 Geborenen, die in ihrer Kindheit keine oder nur eine Impfung gegen die Masern erhalten haben, bedürfen einer zweiten Masernimpfung'
Haben Sie den überhaupt gelesen?