IBKA-Sprecherin begrüßt Piraten-Vorstoß im Landtag Schleswig-Holstein

Atheisten für Fall des Friedhofzwangs

Die Piratenfraktion im Kieler Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Bestattungskultur eingebracht. Dieser Forderung schließt sich der Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an.

"Bürgerinnen und Bürger müssen eine freie Wahl hinsichtlich ihrer Bestattung haben und dürfen keinesfalls gezwungen werden, kirchliche oder kommunale Einrichtungen zur Aufbewahrung sterblicher Überreste zu nutzen", sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten.

Eine Entscheidung zwischen einer Beisetzung des Leichnames in einem Sarg oder eingeäschert in einer Urne sei aktuell wohl selbstverständlich, doch diese Wahlfreiheit gehe nicht weit genug.

Großmann weiter: "Auch der Wunsch der Einäscherung und der Aufbewahrung der Asche in der Wohnung oder das Verstreuen derselben im Garten der Hinterbliebenen muss möglich werden. Der zur Zeit vorgeschriebene Friedhofszwang muss fallen zugunsten einer zeitgemäßen Bestattungskultur."

Die von den Kirchen benannten Gründe für eine Friedhofspflicht – wie die Bewahrung der Bestattungskultur oder gar die Bestattung in geweihter Erde sei unumgänglich für das Seelenheil der Verstorbenen – seien nur für Gläubige von Bedeutung. Die Zahl derer, die weder Wert auf religiöse Rituale legen noch daran glauben, dass ihre Seele nach dem Tod weiterlebe, sei aber mittlerweile keine kleine Minderheit mehr.
 


Nachtrag der Redaktion
Wie der NDR meldet, behält Schleswig-Holstein das geltende Bestattungsrecht bei. Die Piraten sind mit ihrem Vorstoß zur Lockerung des Gesetzes an einer großen Landtagsmehrheit gescheitert.