Die Piratenfraktion im Kieler Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Bestattungskultur eingebracht. Dieser Forderung schließt sich der Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an.
"Bürgerinnen und Bürger müssen eine freie Wahl hinsichtlich ihrer Bestattung haben und dürfen keinesfalls gezwungen werden, kirchliche oder kommunale Einrichtungen zur Aufbewahrung sterblicher Überreste zu nutzen", sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten.
Eine Entscheidung zwischen einer Beisetzung des Leichnames in einem Sarg oder eingeäschert in einer Urne sei aktuell wohl selbstverständlich, doch diese Wahlfreiheit gehe nicht weit genug.
Großmann weiter: "Auch der Wunsch der Einäscherung und der Aufbewahrung der Asche in der Wohnung oder das Verstreuen derselben im Garten der Hinterbliebenen muss möglich werden. Der zur Zeit vorgeschriebene Friedhofszwang muss fallen zugunsten einer zeitgemäßen Bestattungskultur."
Die von den Kirchen benannten Gründe für eine Friedhofspflicht – wie die Bewahrung der Bestattungskultur oder gar die Bestattung in geweihter Erde sei unumgänglich für das Seelenheil der Verstorbenen – seien nur für Gläubige von Bedeutung. Die Zahl derer, die weder Wert auf religiöse Rituale legen noch daran glauben, dass ihre Seele nach dem Tod weiterlebe, sei aber mittlerweile keine kleine Minderheit mehr.
Nachtrag der Redaktion:
Wie der NDR meldet, behält Schleswig-Holstein das geltende Bestattungsrecht bei. Die Piraten sind mit ihrem Vorstoß zur Lockerung des Gesetzes an einer großen Landtagsmehrheit gescheitert.
10 Kommentare
Kommentare
Gustav am Permanenter Link
also ich erkenne wieder ein erstarken der religiösen weltweit und in Deutschland. wars das mit der Freiheit, die Religion schlägt zurück
Paul am Permanenter Link
Wen wundert es, welche Kommune möchte sich die Einnahmequelle der Bestattung auf einem "Gottesacker" entgehen lassen.
Eric Merk am Permanenter Link
...damit sie die kirchlichen Einrichtungen finanzieren kann...
Wolle am Permanenter Link
Ich habe gehört , das man sich in der Tschechischen verbrennen lassen kann und dann können die Angehörigen die Asche mit nach Hause nehmen . Wenn jemand mehr weiß könnte derjenige ja Mal mehr darüber berichten.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Hallo Wolle,
Möglichkeiten, die vielleicht unseren Vorstellungen entsprechen gibt es in Holland, hier ist die Stadt Venlo sicherlich ein eine gute Adresse.
Die Einfuhr der Urne zurück nach Deutschland ist natürlich illegal, aber wer kontrolliert das schon!!!
Im Besitz der Urne, kann jeder die Wünschen des Verstorbenen als letzte Amtshandlung erfüllen.
Recherchen im Internet sind sicherlich auch vorhanden.
Friedhofszwang, - das ich nicht lache.
Eric Merk am Permanenter Link
oder auch in der Schweiz. Ich war zu Besuch bei einer Schweizerin. Die hatte Mama und Papa im Bücherregal stehen
Reni am Permanenter Link
Soviel ich weiß, geht das auch in den Niederlanden. Den Leichnam muss aber ein Bestattungsunternehmen überführen und nach dem Verbrennen bekommt man die Urne in Holland ausgehändigt.
Kay Krause am Permanenter Link
Kommentar zum Nachtrag der Redaktion:
das liegt ganz einfach daran, dass die große Landtagsmehrheit in SH kirchlich indoktriniert ist, dass sie der im Landtag stets presenten Kirchenlobby zu Füßen liegen!
Vorschlag von mir: die Aufbewahrung der Oma-Urne bleibt in Zukunft der trauernden Familie überlassen, Omas Seele tragen wir dagegen brav in die Kirche und überlassen ihre Lagerung dem Pfaffen. Da die Seele weder etwas greif-, sicht- oder beweisbares
ist und somit auch keinen erkenbaren Lagerplatz benötigt, entstehen auch keine Miet- oder Pachtkosten für deren langjährige Aufbewahrung. Imgrunde könnte man sie schon ohne weitere Zeremonienmit einem freundlichen Handschlag an der Kirchenpforte dem Pfaffen übergeben.
Ash am Permanenter Link
Wieso verschlafen wir Deutschen unsere Freiheitsrechte zu erweitern und auszubauen ? Wieso lassen wir uns so viel gefallen ? Der Michel schläft und wird immer schlafen.
Ludwig A. Minelli am Permanenter Link
Der Friedhofszwang in den meisten deutschen Ländern verstösst gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welcher die Achtung vor dem Privat- und Familienleben garantiert.