DGHS bietet ab sofort einen individuellen QR-Code an

Die schnellste Patientenverfügung der Welt – mit dem Notfall-QR

Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, ist es heute unabdingbar, eine persönliche Patientenverfügung zu besitzen. Nur so hat man überhaupt eine Chance, Ärzte zu ermutigen, dass sie in ausweglosen Situationen nicht mehr kurativ, sondern nur noch palliativ behandeln und Patienten beschwerdefrei in den Tod hinübergleiten lassen.

In einer Patientenverfügung muss "von Hause" aus schon viel bedacht und viel beschrieben werden. Zusätzlich beschloss der Bundesgerichtshof (BGH) im vorigen Jahr, dass ein bloßes "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen, ..." nicht ausreichend ist. Nach Ansicht der Karlsruher Richter seien die Festlegungen für Dritte nur dann bindend, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen konkret genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben würden. In den Patientenverfügungen der DGHS wird dieser Umstand bereits seit 2011 berücksichtigt.

Wenn alles Wichtige bedacht wird, kommen leicht 30 Din A4 Seiten zusammen, plus diverse Ausführungen für Bevollmächtigte oder Betreuer. Ein schweres Konvolut, das man auch mit besten Vorsätzen nicht überall mitnehmen kann.

Und das alles im digitalen Zeitalter, im Zeitalter des papierlosen Büros? Seit einigen Jahren bietet die Bürgerrechtsbewegung Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. bereits den Notfall-Ausweis an. Mit dieser Plastikkarte im Portmonee ist die persönliche Patientenverfügung im Internet jederzeit und überall abrufbar. Dies ist möglich über die Internetadresse, hinter der sich, in einem LogIn-Bereich (mit Mitglieds-Nummer und Zugangs-Code) die persönlichen Dokumente befinden.

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Doch wenn der Ernstfall eingetreten ist, der Patient kurz vor der OP steht, sich nicht mehr äußern kann und kein Bevollmächtigter oder Betreuer vor dem Bett steht, kann nur noch gehofft werden, dass die Patientenverfügung bzw. der Notfall-Ausweis auch wirklich gefunden wird. Laut einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (15. November 2015 "Wenige Menschen mit Patientenverfügung") konnten nur 16 von 138 Patienten mit Patientenverfügung auch tatsächlich dieses Dokument vorlegen. Die ganze Mühe im Vorfeld, diese ganzen Formulare – alles umsonst, wenn sie in diesem Moment nicht zur Verfügung stehen.

Es gibt Menschen, die sich ausgefallene Dinge einfallen lassen, um die Chance zu erhöhen, dass ihre Patientenverfügung auch wirklich gefunden wird. Medaillons, die permanent am Körper getragen werden, in denen sich die persönlichen Notfalldokumente befinden, aber nicht das Bildnis geliebter Menschen. Es gibt Notfallanhänger, die an den Schlüssel gebunden werden und einen USB-Stick in sich tragen. Auf diesen Sticks sind die wichtigen Dokumente gespeichert. Es geht aber noch auffälliger – und radikaler. Es gibt tatsächlich ältere Menschen, die sich ihr "Todesurteil" tätowieren lassen. Nel Bolten, eine 91-jährige Rentnerin aus Den Haag, ließ sich "Nicht wiederbeleben! Ich bin 91+" über die Brust tätowieren. Aus eigenen Beobachtungen heraus stellte sie fest, dass Notfallärzte nicht erst nach einer Patientenverfügung suchen. Sie wollte aber sicher sein, dass ihr letzter Wille nicht übersehen wird. Doch auch in den etwas liberaleren Niederlanden, was Selbstbestimmung am Lebensende betrifft, gilt diese Form der Willensbekundung nicht. (Quelle: www.dailymail.co.uk, 15.11.2014)

Es ist eben nicht nur wichtig, dass man eine sorgfältig ausgefüllte Patientenverfügung besitzt, sondern dass sie im Ernstfall auch so schnell wie möglich gefunden wird. Die DGHS hat sich hierfür, neben dem Notfall-Ausweis, etwas ganz Besonderes einfallen lassen – den Notfall-QR (englisch Quick Response, "schnelle Antwort").

Der Notfall-QR ist für Menschen gedacht, die bereits einen Notfall-Ausweis bei der DGHS besitzen (oder einen beantragen möchten), ihre Verfügung also digital hinterlegt, aber dennoch Sorge um deren "Auffindbarkeit" haben.

Der Notfall-QR, bei der DGHS erhältlich seit Anfang April 2017, setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen, einmal dem Notfall-Ausweis und einmal dem QR-Code. Mithilfe dieses zweidimensionalen Codes kann in Bruchteilen von Sekunden auf das Internet zugegriffen werden. Es ist kein umständliches Eintippen von Internetadressen mehr nötig und damit auch kein Vertippen.

Die eigene Patientenverfügung wird damit sofort verfügbar, mit nur einem einzigen individuellen und persönlichen QR-Code, der via internetfähigen Smartphone eingescannt werden kann. Das Personal im Krankenhaus muss weder die Internetadresse, noch den Benutzernamen oder das Passwort eingeben. Es entfällt ebenso das aufwendige Suchen nach der Verfügung, denn der Notfall-QR kann bequem auf die Gesundheitskarte, den Personalausweis oder das Portmonee geklebt werden.

Damit er am sichtbarsten ist, wird empfohlen, ihn so auf die Gesundheitskarte zu kleben, dass keine personenrelevanten Daten, wie Foto oder Chipsatz, abgedeckt werden.