Kommentar

Di Fabios zynisches Gutachten

In einem Gutachten stellt der ehemalige Bundesrichter Udo di Fabio fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig vom März vorigen Jahres verfassungsgemäß nicht haltbar sei. Es gäbe auch keine Schutzpflicht gegenüber Sterbenden. Das dürfte ein schwerer Schlag für die verzweifelten Menschen sein, die sich Hoffnungen auf eine Umsetzung des Leipziger Richterspruchs gewünscht hatten.

Kurze Erinnerung: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) hatte in einem Urteil vom März letzten Jahres das BfArM (Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) verurteilt, in besonders schweren Fällen Medikamente aus dem Betäubungsmittelbereich zur Selbsttötung abzugeben.

Wer ist nun dieser Scharfrichter, der sich anmaßt, einen höchtsrichterlichen Spruch beiseite zu fegen und seine Kollegen zu kritisieren: "Das BVG schaffe sich seinen eigenen rechtpolitischen Willen."

Herr di Fabio hat zeitlebens sehr konservative und kirchennahe Positionen eingenommen. Er ist bekennender Euro-Gegner und steht der Einwanderungspolitik der Regierung feindlich gegenüber. In Letzterer hat er dem Freistaat Bayern empfohlen, die Bundesregierung zu verklagen. Auch diesmal empfiehlt er dem Gesundheitsminister, wie der Richterspruch zu unterlaufen sei. Mit einem "Nichtanwendungserlass" und einem Normenkontrollverfahren könne man etwaige Gesetzesänderung unterlaufen.

Gebetsmühlenartig werden von den bekannten "Experten" Gröhe, Montgomery, Broich (Präsident des BfArM), sogenannten "Lebensschützern" sowie Kirchenvertretern die allbekannten Horrorvisionen in die Diskussion eingebracht: "Schwellenüberschreitung", "Ärzte könnten in staatlichen und kirchlichen Krankenhäusern verpflichtet werden, die Hand zur Selbsttötung zu reichen", "Das Tor zum Suizid der Leidenden könne geöffnet werden, weil ein soziales Umfeld das so erwartet."

Alle diese feinen Herren kennen die Sorgen und Nöte schwerkranker Patienten nicht. Hilfswillige Ärzte werden kriminalisiert, Patienten landen in der Psychiatrie. Ein ganz anderes Tor wird hier offengehalten: Leiden bis zum Schluss, Opfer der Medizin und der Pharmaindustrie so lange wie möglich zu bleiben. Als Ausweg bleibt nur Erhängen, der Sprung vom Hochhaus, sich von einem Zug überrollen zu lassen u. a., alles dann zwar erlaubt, aber schwer praktizierbar und vor allem in höchstem Maße unwürdig.

Das Gutachten ist auch deshalb zynisch, weil der Autor und die anderen genannten Herren sicherlich längst einen Arzt an ihrer Seite haben, der ihnen im Ernstfall, den man ihnen nicht wünschen mag, hilft.

Interessanterweise beschreibt di Fabio einen Weg, wie man aus der zweifelsohne schwierigen Situation herauskommen könnte. Gutachterstellen sollten eingerichtet werden, die nicht bei der Behörde angesiedelt sein bräuchten; also Gesetze und Kommissionen wie in der Schweiz und den Beneluxländern, und die mit Ethikern besetzt sein müssten. Selbstverständlich müssten in solchen Einrichtung auch mindestens 2 Ärzte und der Patient angehört werden.

Noch ist das Selbstbestimmungsrecht ein hohes Gut in unserem Land. Es wird spannend werden, wie die hohen Richter in Karlsruhe auf die Verfassungsbeschwerden gegen den § 217, die Rechtsprechung von Leipzig einerseits, und andererseits auf die – in meinen Augen – unverschämte Einmischung des Herrn di Fabio reagieren.