Ecuador: Diskussion um straffreie Abtreibung nach Vergewaltigung

In Ecuador ist eine Abtreibung nur dann straffrei, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, oder wenn sie vergewaltigt wurde und eine körperliche oder geistige Behinderung hat.

Nun ist das Thema der straffreien Abtreibung nach Vergewaltigung generell wieder Thema in der Politik des Landes. Anlass dazu gaben die Statistiken, die anzeigen, dass täglich sieben Mädchen zwischen zehn und 14 Jahren ein Kind auf die Welt bringen.

Während einige Länder, wie z. B. Irland, ihre restriktiven Abtreibungsgesetze lockern und somit weniger Frauen den Gefahren heimlicher Abtreibungen unter unwürdigen, unhygienischen und unsicheren Bedingungen aussetzen, ist in Ecuador die Abtreibung generell verboten. Die einzigen Ausnahmen bestehen in der Gefahr der werdenden Mutter durch die Schwangerschaft und die Vergewaltigung eines Frau oder eines Mädchens mit Behinderung. Dann ist der straffreie und kostenlose Zugang zum Schwangerschaftsabbruch möglich.

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte jedoch pocht darauf, dass zumindest die Abtreibung nach einer Vergewaltigung generell straffrei sein sollte. Immerhin seien auch die geistige Gesundheit der Schwangeren zu betrachten, die womöglich darunter leide, ein Kind eines Vergewaltigers austragen zu müssen.

Davon wenig beeindruckt zeigt sich Marcela Aguiñaga, die der Gesetzgebungskomission der Justiz vorsitzt. Doch trotz ihrer Gegnerschaft zur Abtreibung und ihre religiösen Überzeugungen, erklärte sie, einen Entwurf zur Überarbeitung des Paragraphen 150 vorzulegen, sodass Abtreibung nach Vergewaltigung generell straffrei werden könnte. Das würde zumindest das Los nach Vergewaltigung schwangerer Mädchen und Frauen etwas verbessern, ändert aber nichts an der Problematik der heimlichen Abtreibungen generell. Wer ungewollt schwanger wird, ist immer noch zur Ausreise oder zur illegalen Abtreibung mit womöglich tödlichem Ausgang gezwungen.