Das Kopftuch bleibt ein Symbol der Unfreiheit

In der Schule ist eine Lehrerin nicht nur Privatperson. Deshalb ist das Urteil aus Karlsruhe ein Fehler.

In einem Kommentar im Tagesspiegel kommt Peter von Becker zu dem Schluss, dass das Bundesverfassungsgericht kein Urteil für die religiöse Neutralität des Staates gefällt habe. "Diese Neutralität bedeutet keine Absage an die Religionen oder ein Bekenntnis zum Atheismus. Es bedeutet vielmehr: wirkliche Pluralität, in der Kinder und Jugendliche nach ihrer möglichst frei gewählten Façon selig werden sollen."

In der WELT wird darauf verwiesen, dass eine politische Entscheidung nun auf die Schultern der Schulen abgewälzt wurde. Denn viele Schulleiter sind entsetzt: Sie befürchten, dass muslimische Mädchen noch stärker unter Druck geraten.

Das sieht die GRÜNEN-Politikerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von NRW, Sylvia Löhrmann, ganz anders: sie spricht tatsächlich von "mehr Rechtssicherheit", die das Urteil geschaffen habe. 

Dr. Franziska Giffey (SPD), Schulstadträtin und designierte Nachfolgerin des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky in Berlin-Neukölln hält das Urteil hingegen für absurd: "Ihr sei kein Schulleiter begegnet, der über das Urteil nicht entsetzt sei" heißt es im Artikel.

"Für alle [Mädchen], die schon heute enorm unter Druck gesetzt werden, sich orthodoxen Glaubensregeln zu unterwerfen, wird es viel schwerer werden. Etwas, was in Berlin grundsätzlich gut und geklärt war – die Neutralität der Schule – wird aufgesplittert in tausend mühsame Aushandlungsprozesse. Aber ein freiheitliches und demokratisches Menschenbild kann man nicht jedes Mal wieder von Neuem diskutieren."