In der Schule ist eine Lehrerin nicht nur Privatperson. Deshalb ist das Urteil aus Karlsruhe ein Fehler.
In einem Kommentar im Tagesspiegel kommt Peter von Becker zu dem Schluss, dass das Bundesverfassungsgericht kein Urteil für die religiöse Neutralität des Staates gefällt habe. "Diese Neutralität bedeutet keine Absage an die Religionen oder ein Bekenntnis zum Atheismus. Es bedeutet vielmehr: wirkliche Pluralität, in der Kinder und Jugendliche nach ihrer möglichst frei gewählten Façon selig werden sollen."
In der WELT wird darauf verwiesen, dass eine politische Entscheidung nun auf die Schultern der Schulen abgewälzt wurde. Denn viele Schulleiter sind entsetzt: Sie befürchten, dass muslimische Mädchen noch stärker unter Druck geraten.
Das sieht die GRÜNEN-Politikerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von NRW, Sylvia Löhrmann, ganz anders: sie spricht tatsächlich von "mehr Rechtssicherheit", die das Urteil geschaffen habe.
Dr. Franziska Giffey (SPD), Schulstadträtin und designierte Nachfolgerin des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky in Berlin-Neukölln hält das Urteil hingegen für absurd: "Ihr sei kein Schulleiter begegnet, der über das Urteil nicht entsetzt sei" heißt es im Artikel.
"Für alle [Mädchen], die schon heute enorm unter Druck gesetzt werden, sich orthodoxen Glaubensregeln zu unterwerfen, wird es viel schwerer werden. Etwas, was in Berlin grundsätzlich gut und geklärt war – die Neutralität der Schule – wird aufgesplittert in tausend mühsame Aushandlungsprozesse. Aber ein freiheitliches und demokratisches Menschenbild kann man nicht jedes Mal wieder von Neuem diskutieren."
13 Kommentare
Kommentare
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Zuallerst ist ein Kopftuch ein Kleidungsstück wie jedes andere auch. Wenn Dritte etwas hinein Interpretieren ist es erst einmal das Problem dieser Dritten.
Da Muslime zumeist nicht Mitglied in Köperschaften des öffentlichen Rechts die Kirchensteuer beziehen sind, ist deren Konfession nicht der Lohnsteuerkarte ersichtlich. Wenn nun eine Person ein Kopftuch trägt, so ist solange diese nicht ihre Weltanschauung verbal propagiert überhaupt nicht bekannt welcher Konfession, falls überhaupt einer, diese Person angehört.
Die Offenlegung der Weltanschauung darf nicht verlangt werden. Also hat man keine Handhabe wenn jemand ein Kopftuch trägt und diese nicht preis gibt. Wenn man dagegen behauptet man habe eine Handhabe weil jemand seine Weltanschauung bereits einmal genannte hat (ohne jede missionarische Absicht), so handelt es sich um eine Diskriminierung der Person, denn auch religiöse Diskrimminierung ist nicht statthaft.
Wir werden es als plurale Gesellschaft einfach tolerieren (der ursprünglich Bedeutung nach: ertragen) müssen, dass Menschen, legitimerweise auch religiöse motiviert, bestimmte Kleidung tragen, ohne dass sie ihre religiöse Überzeugung preis geben müssen, und ohne dass wir jene die diese preis gegeben haben deswegen schlechter stellen dürften. Wenn also ein Lehrer oder ein Schüler aus religösen/weltanschaulichen Gründen meinte nackt sein zu müssen, so ist das schlichtweg statthaft, auch ohne Benennung der Weltanschauung. Da es kein Privileg für Organisierte Religionsgemeinschaften gibt, sondern nur eine Relifionsfreiheit die sich auf das Individuum bezieht kann jeder seine Privatreligion haben ohne diese preis geben zu müssen oder sich zu Legitimation auf irgendeine Organisation zu beziehen.
Das mag zwar ungewohnt klingen, ist aber Freiheit zuende Gedacht. Ganz ohne jede Verrenkungen einer Mehrheit die formal niemanden zu diskriminieren vorgibt, aber es letztlich doch tut.
Klarsicht am Permanenter Link
Der Kommentar geht am Thema vorbei. Es geht um ein Kopftuch, von dem explizit behautet wird, es glaubensbedingt tragen zu müssen.
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Sie haben meinen Punkt nicht verstanden.
Wenn man das Tragen eines Kopftuches bei einer Person verbietet die dies aus religiösen Gründen macht, aber bei einer anderen Person die sich nicht als religiös outet (aber dies möglicherweise ebenfalls religiösen Motive hat) das Tragen zubilligt, stellt ein Kopftuchverbot für die Person die aus Ihrem Bekenntnis keinen Hehl macht eine religiöse Diskrimminierung dar.
Anders als das Kopftuch ist die Diskrimminierung aufgrund der Relione durch Art 3 Abs 3 GG verboten.
"Niemand darf wegen (...) seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Gäbe es eine kodifizierte Kleiderordnung für Lehrer die das Tragen von Kopfbedeckungen generell verbietet - was es aber tatsächlich NICHT gibt - dann bestünde in der Tat ein Konflikt zwischen dieser Vorschrift und dem Grundgesetz, bei der Art 3 GG das höhere Rechtsgut ist.
Daher ist meiner Meinung nach das ganze Gewese um Kopftuch oder nicht lediglich ein hegemonielles Dominanzgehabe der Mehrheitsgesellschaft gegenüber einer Minderheit, die durch einige Extremisten aus Ihren Reihen in Verruf geraten ist.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Nackt vs. Kopftuch?
Theoretisch haben Sie recht. Doch gibt es auch für die Religionsausübung Grenzen. Es gibt z.B. historisch etliche Religionen (nicht zuletzt das Judentum in seinen Anfängen), die Kindsopfer vorsahen (z.B. der Fall Jiftach, der JHWH seine Tochter für einen militärischen Sieg opferte, was Gott gerne sah). Eine solche Religion dürfte ich in D nicht ausleben, dagegen stünde das StGB. Genauso würde ich als Nacktgeher unter Umständen eine Erregung öffentlichen Ärgernisses riskieren.
Es gibt also rechtsstaatliche Grenzen der freien Religionsausübung, egal ob privat oder organisiert.
Doch dies ist im Fall des Kopftuchverbotes in Schulen (bzw. dessen jetzige Erlaubnis) nicht das Thema. Der neutrale Staat darf keine religiöse Position beziehen, weder zustimmend, noch ablehnend. Falls eine Christin in Nonnentracht zum Englischunterricht erschiene, würde sicher zunächst gecheckt, ob nicht Fasching sei, doch dann käme eine strenge Nachfrage des Rektors bezüglich der Kleiderordnung.
Wird nun der Muslimin ihr keineswegs religionsneutrales Outfit gestattet, dann wird sie einer christlichen Lehrerin gegenüber besser gestellt, weil die Christin keine religionsspezifische Kleidung tragen kann - außer der berufsspezifischen Nonnentracht, und das darf sie nur im Fasching.
Was wäre mit einem buddhistischen Mathelehrer, der in oranger Mönchskutte erschiene? Was wäre mit einem Sportlehrer jüdischen Glaubens, der mit Schläfenlocken und schwarzem Hut Unterricht machte? Und was bitte zieht ein Atheist an, wenn er zum Ausdruck bringen will, dass er an keinen Gott glaubt?
Wegen dieser Problematik muss sich der Staat - wenn er Träger der Schule ist - aus allen religiösen Bekleidungsvorschriften heraushalten und sein Lehrpersonal zu äußerlicher Neutralität aufrufen. Da das Kopftuch eindeutig muslimisch belegt ist (was anderes wäre ein lockeres Kopftuch, bei dem auch mal ein paar Haare zum Vorschein kommen dürfen und das nicht zwanghaft jeden Tag getragen werden muss), ist das Kopftuch als Bekleidung für Lehrerinnen im Dienst abzulehnen.
Der missionarische Effekt des Kopftuches ergibt sich auch aus der Art, wie die Diskussion um das Kopftuch von muslimischer Seite aus geführt wird. Wäre es einfach nur ein Kleidungsstück, dann könnte man damit entspannt umgehen. Doch diese Frage ist religiös so aufgeheizt, dass sich Studentinnen islamischen Glaubens sogar aufgerufen sahen, ihr Studium zum Lehramt aufzugeben, weil sie ohne Kopftuch nie unterrichten wollten.
Spätestens seit dieser überhitzten Debatte ist jedem klar, was der Sinn des Kopftuches ist: im besten Fall Missionierung, im schlimmsten die Unterdrückung der Frau. Ein Stück Stoff ist und war das Kopftuch jedenfalls nie.
Wolfgang Graff am Permanenter Link
Herr Kammermeier, Sie fragen, was denn der Atheist im Unterricht tragen soll, um seine Weltanschauung kundzutun. Hier ist die Antwort: Er trägt eine Kappe auf dem Kopf mit der Aufschrift: RELIGIONSFREIE ZONE
James Tells am Permanenter Link
"Falls eine Christin in Nonnentracht zum Englischunterricht erschiene, würde sicher zunächst gecheckt, ob nicht Fasching sei, doch dann käme eine strenge Nachfrage des Rektors bezüglich der Kleiderordnung."<
Wie kommen sie denn darauf? Nonnen dürfen in Ordenstracht unterrichten, das wurde mal ausdrücklich in einem Gerichtsurteil erwähnt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten für Christen, ihren Glauben durch Äußerlichkeiten zum Ausdruck zu bringen, z.B. einen Kreuz-Anhänger oder ein T-Shirt mit Kirchentags-Aufdruck.
"Was wäre mit einem buddhistischen Mathelehrer, der in oranger Mönchskutte erschiene? Was wäre mit einem Sportlehrer jüdischen Glaubens, der mit Schläfenlocken und schwarzem Hut Unterricht machte?"
Ich weiß nicht, was dann wäre, aber ich hoffe sehr, dass sie das dürfen. Was wäre auch schlimm daran?
"Der missionarische Effekt des Kopftuches ergibt sich auch aus der Art, wie die Diskussion um das Kopftuch von muslimischer Seite aus geführt wird. Wäre es einfach nur ein Kleidungsstück, dann könnte man damit entspannt umgehen."
Diese Aussage ergibt nicht den geringsten Sinn. Dass einige Muslime so "unentspannt" mit dem Kopftuch umgehen, zeigt, wie wichtig ihnen dieses Symbol ist, über einen "missionarischen Effekt" sagt das rein gar nichts aus. Vor allem aber gibt es in diesem Konflikt keine "Muslimische Seite". Unter Muslimen gibt es unterschiedliche Positionen zum Kopftuchverbot, genau so wie unter Christen, Agnostikern oder Atheisten.
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Tötungen oder Körperverletzung sind alle Delikte bei denen ein Grundrechtskonflikt besteht der ganz klar zu Gunsten der Unversehrtheit Dritter aufzulösen ist.
Zum Thema Kleiderordnung für Lehrer sei gesagt, dass es eine solche kodifizierte Vorschrift NICHT gibt. In sachen Nonnentracht wäre höchstens zu prüfen ob es nicht eine Rechtsvorschrift gäbe die das Tragen dieser Uniform jenen die nicht bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen nicht gestarttet ist.
Christliche Lehrer können ein Kreuz um den Hals tragen, oder ein T-Shirt mit einem Fisch. Die Pastafaris dagegen tragen ein Bandana mit einem Fischgerippe. Und was soll an einer Kutte problematisch sein? Etwa dass sie genauso wie ein Kaftan sehr bequem ist und trotzdem alles verdeckt? Und ein Atheist findet sicher Kleidung mit dem Darwinfisch oder anderen Symbolen drauf.
Jedenfalls ist es für mich wichtiger was ein Lehrer lehrt, denn welche Kleidung er trägt.
Einschlägig dafür was man sich als religiöser Mensch gefallen lassen muss bzw. welche Abwehrrechte man gegen die Religiosität Dritter hat ist Art 140 GG mit Art 136 WRV
"Art. 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden. "
Das das Tragen einer Kleidungsstückes aus religiösen Motiven Dritte weder zu kirchlichen Handlungen oder Feierlichkeiten, noch zu Teilname an religiösen Übungen zwingt, besteht schlichtweg keine Handhabe dieses Kleidungsstück zu verbieten, gleich wie es einem gegen dem Strich geht. Das hat was mit Toleranz zu tun, und das heisst nicht gleichgültig sein, sondern lat. tolerare = ertragen. Toleranz ist also auch und gerade wenn es einem weh und wiederstrebt.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
@ James Tells und Atheist Steinbrenner
Ich will das mal zusammenfassen, was mich am Kopftuch (als Symbol) stört: Es ist der Bekleidungszwang von Seiten muslimischer Communities, in der Regel durch Vater, Ehemann oder Brüder der Frau durchgesetzt. Bereits 3- oder 4-jährige Mädchen MÜSSEN in Kitas schon Kopftuch tragen. In der laizistischen Türkei war Kopftuchtragen in Universitäten z.B. strikt verboten, weshalb Erdogan seine Töchter in die USA zum Studieren schickte, weil sie dort Kopftuch tragen durften. Als ich ab 2003 beruflich in Ägypten zu tun hatte, war in keiner staatlichen Behörde ein Kopftuch zu sehen.
Wenn also schon muslimische Länder wie die Türkei und Ägypten Kopftücher verboten haben (seit der Rolle rückwärts will man wieder ins Mittelalter), weil sie nach damaliger Auffassung der staatlichen Organe als SYMBOL für eine Religion stehen, dann sollte uns das in unserer oft sehr kleinkarierten Gutmenschenart zu denken geben.
Diese Religion repräsentiert in ihrem Kern ein faschistisches System der Intoleranz nach außen (totale Ablehnung Anders- oder Nichtgläubiger) und nach innen (Kontrolle der Umma-Mitglieder durch Speise-, Bekleidungs-, Beschneidungs- und Gebetsgebote). Diese Kontrolle wirkt sich vor allem auf weibliche Mitglieder der Umma negativ aus, da sie vollständig entpersonifiziert werden und z.B. nicht mehr Herrin über ihre eigene Sexualität, Freizeit oder Bekleidung sind. Eine Frau, die angehalten wird ihre "Reize" zu verstecken, darf ihre "Reize" nicht zeigen, auch wenn sie es will. Dies sichert die Voraussetzungen des muslimischen Heiratsmarktes mit arrangierten Ehen (ich verweise hier auf offen zugängliche Aussagen von Khola Maryam Hübsch, die ausreichend unverdächtig ist, gegen den Islam zu wettern). Ein Entziehen dieser patriarchalischen Herrschaftsstrukturen ist praktisch unmöglich, weil immer die Gefahr der körperlichen Züchtigung oder Zurechtweisung von Seiten der männlichen Verwandtschaft besteht.
Selbst wenn dies nicht zu 100% zutrifft (weil die meisten Muslime inzwischen westlich angepasst leben) ändert dies nichts an der generellen Stimmung und vor allem nichts am Symbolgehalt des Kopftuches, genauso wie am Symbolgehalt der Beschneidung, der sonstigen Bekleidungsvorschriften, der Speise- und Gebetsvorschriften. Auch ein durch und durch demokratischer Bürger dürfte keine Hakenkreuzbinde tragen (außer im privaten Umfeld), indem er sich darauf beruft, er lebe doch nach rechtsstaatlichen Prinzipien. SYMOLE haben eine andere Bedeutung als "ein Stück Stoff" (was die Hakenkreuzbinde letztlich auch nur ist).
Ich bin gespannt, wenn der erste rechtsradikal eingestellte Lehrer mit Hakenkreuzbinde in der Schule erscheint und sich auf das Tragen von Symbolen faschistischer Organisationen beruft - ach so, das ist natürlich explizit vom Gesetzgeber verboten worden! Aber das Kopftuch, hinter dem mit umfangreicher Würdigung aller Umstände nichts anderes steht, als eine faschistische Organisation (Zweifler können bitte entsprechende Literatur lesen, z.B. Abdel Hamed-Samad), ist nicht verboten, weil es ja RELIGION ist - und die ist sooooo harmlos und barmherzig. Ja, regelrecht fürsorglich, die packt sogar ihre Gläubigen anständig ein, damit ihnen in der pöhsen Welt kein Leid geschieht...
Ich bin ein Freund der Freiheit und lehne alle Symbole und Handlungen, die unsere Freiheit - auch die der Opfer - unangemessen einschränken, kategorisch ab. Dafür bringe ich nicht den Funken von Toleranz auf. Keine Toleranz für Intolerante! Kein Fußbreit den Faschisten - auch nicht den religiösen!
Heinz am Permanenter Link
Im Gegenteil.
Im Gegensatz zum Kopftuch sind alle anderen Kopfbedeckungen verboten.
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Wie mir Lehrer im Staatsdienst bestätigten gibt es eben für Lehrer als auch Schüler KEINE Kleiderordnung.
Es gibt in Deutschland im öffentlichen Raum KEINE justiziable Kleiderordnung. Einzig, dass für bestimmte Tätigkeiten Schutzkleidung vorgeschrieben ist stellt die Ausnahme dar.
James Tells am Permanenter Link
Wo sind denn Kopfbedeckungen verboten? Zu meiner Schulzeit war das definitiv nicht so.
David am Permanenter Link
" Solange die Person die das Kopftuch trägt nicht sagt, sie trage dieses Kopftuch als Symbol für dies oder das, sehe ich als frei denkender Mensch keinerlei Handhabe zur Beanstandung."
Aber muslimische Kopftuchträgerinnen sagen doch ganz explizit und von sich aus, warum sie das Kopftuch tragen. Und falls eine Person das Kopftuch tatsächlich nur als ganz normales Kleidungsstück trägt, dann wird diese Person sicher verstehen, dass eine Assoziation mit dem orthodox-religiösen Kopftuch gegeben ist, dies aber an Schulen aufgrund diverser rationaler Gründe nicht erwünscht ist und einsichtig ganz freiwillig für die Zeit des Unterrichts zugunsten der Schüler auf dieses spezielle Kleidungsstück verzichten.
"Das mag zwar ungewohnt klingen, ist aber Freiheit zuende Gedacht. Ganz ohne jede Verrenkungen einer Mehrheit die formal niemanden zu diskriminieren vorgibt, aber es letztlich doch tut"
Hier bin ich wieder bei Ihnen. :)
Defragmentierung am Permanenter Link
Die Regentänzerin Frau Löhrmann ist Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Muss man mehr wissen? ^^