Belgien: Verbote rituellen Schlachtens treten 2019 in Kraft

Im nordbelgischen Flandern ist mit dem ersten Januar ein Verbot rituellen Schlachtens ohne Betäubung in Kraft getreten. Wallonien soll im September 2019 folgen. Beim rituellen Schlachten gibt es Unterschiede zur nicht religiös gebundenen üblichen Schlachtung. Diese werden teilweise aus den Reihen des Tierschutzes und der Religionskritik bemängelt. Religiöse Gemeinschaften protestieren gegen das Verbot.

Beim rituellen Schlachten gibt es unterschiedliche Regelungen, die sich nach den Vorgaben der jeweiligen jüdischen oder muslimischen Gemeinschaft richten. Gemein ist ihnen jedoch die Überwachung durch eine ausgewählte religiöse Person und die abweichende Betäubung. In der EU ist die Betäubung und Schlachtung in der Richtlinie 93/119/EG geregelt. Diese sieht üblicherweise eine Betäubung der Tiere vor der Schlachtung und anschließender Entblutung vor. So zum Beispiel mittels Bolzenschuss ins Gehirn, Elektrobad oder Gas.

Auch viele muslimische und jüdische Gemeinschaften lehnen Betäubungen nicht generell ab. So gilt das Fleisch von Tieren, die nach einer Elektrokurzzeitbetäubung getötet werden, bisweilen auch als halal bzw. kosher und daher für Gläubige konsumierbar. Manchen reicht dies jedoch nicht aus, sie wünschen Fleisch von Tieren, denen unbetäubt die Kehle durchgeschnitten wurde.

Verboten wird in Flandern und zukünftig Wallonien nun die Schlachtung ganz ohne Betäubung. Damit soll vor allem dem Tierschutz Rechnung getragen werden, der Tieren zumindest ein paar Schmerzen und das bewusste Erleben der Tötung ersparen will. Hinzu kommen religionskritische Stimmen, die anzweifeln, dass die Berufung auf Gott zur Aufhebung oder Änderung von Gesetzen zum Schutz vor Schmerzen oder anderem Leid führen darf. Ebenso haben sich natürlich auch rechte Gruppierungen um Gesetzesänderung bemüht, die immer dabei sind, wenn es um muslimische oder jüdische Belange geht.

Jüdische und Muslimische Gemeinschaften protestieren heftig, da sie sich in der Religionsausübung eingeschränkt und besonders überwacht bzw. als unerwünscht sehen. Eine Hoffnung sehen sie noch in Brüssel, wo noch kein Verbot für betäubungsloses Schlachten besteht.

In Deutschland ist betäubungsloses Schlachten verboten. Ausnahmegenehmigung können einzelne Gruppen Gläubiger jedoch noch immer erwirken.

Verwunderlich ist, wenn ein Verbot rituellen Schlachtens als größerer Erfolg des Tierschutzes verbucht wird denn als Erfolg gegen religiöse "Extrawürste". Schließlich sterben die Tiere und verlieren somit unwiederbringlich das wichtigste und wertvollste, was sie besitzen: Ihr Leben. Wer also tatsächlich Tiere schützen will, muss einen großen Bogen um Tierprodukte machen. Damit werden auch die Fehlbetäubungen bei Schwein und Co. ausgeschlossen, die dafür sorgen, dass der ein oder andere Wutbürger ganz selbstgerecht ins "geschächtete" Schnitzel beißt.