Schweizer Kanton: Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst

Die "laizistische Republik" Genf hat in einem Referendum entschieden, dass es Politikern und öffentlichen Angestellten künftig nicht mehr erlaubt ist, im Dienst religiöse Symbole wie Kreuze, Kopftücher oder Kippas zu tragen. Damit will der Kanton seine gesetzlich festgelegte weltanschauliche Neutralität konkretisieren. Die christlichen Kirchen begrüßen das Gesetz, linke und muslimische Gruppen sind dagegen. Jetzt müssen die Verfassungsrichter entscheiden.

Die Bewohner des Kantons Genf in der Schweiz haben sich mehrheitlich für ein Verbot von religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Über 55 Prozent der Wahlberechtigten stimmten in einem Referendum für das "Laizitätsgesetz". Behördenmitarbeiter, die mit der Öffentlichkeit in Kontakt stehen, dürfen ihre weltanschauliche Orientierung künftig also nicht mehr zur Schau stellen, während sie für den Staat arbeiten. Das gilt auch für Politiker. Lehrern war dies bisher schon untersagt.

Das rechtsorientierte Parlament des Kantons hatte das Gesetz mit Unterstützung der beiden christlichen Kirchen im Frühjahr 2018 beschlossen. Eine Unterschriftenaktion muslimischer Organisationen, feministischer Verbände sowie Gewerkschaften, Grünen und Linken erzwang das Referendum. Sie waren der Ansicht, bestimmte Bevölkerungsgruppen und Religionsgemeinschaften würden durch das "Laizitätsgesetz" diskriminiert. Die Bürger bestätigten durch ihr Votum nun aber die Entscheidung der Regierung.

Christliche Vertreter sprechen von einem "Fortschritt für die Wahrung des religiösen Friedens", berichtet Vatican News. Das Gesetz bringe wichtige Klärungen für die Prinzipien des Säkularismus.

Die neue Regelung soll ein Gesetz von 1907, das die Trennung von Kirche und Staat sowie die weltanschauliche Neutralität des Kantons vorsieht, konkretisieren. 2012 wurde dies auch in der Verfassung verankert. Genf bezeichnet sich selbst als "laizistische Republik" und kümmert sich offiziell nicht um die Eintreibung von Kirchensteuern. Zusätzlich ist jetzt noch ein Verbot religiöser Kundgebungen im öffentlichen Raum geplant. Das stößt auf Protest: Man fürchtet um die Versammlungsfreiheit.

Ob das "Laizitätsgesetz" tatsächlich umgesetzt wird, ist trotz gewonnenem Referendum aber noch unklar: Es gibt mehrere Verfassungsbeschwerden. Hier müssen die Gerichte entscheiden.