Österreichische Karfreitagslösung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Karfreitag haben alle früher Feierabend

Ende Januar hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die österreichische Regelung, nach der altkatholische und evangelische ArbeitnehmerInnen am Karfreitag einen staatlichen Feiertag haben, nicht-konfessionelle oder anderen Konfessionen angehörenden Menschen aber nicht, diskriminierend und damit rechtswidrig sei. Österreich erhielt Zeit bis April dieses Jahres, um die Regelung anzupassen. Die Regierung hat nun ihre umstrittene Neu-Regelung, in Form eines halben freien Tages für alle, vorgestellt.

Ein Angestellter einer privaten Detektei hatte nach Angaben des Standard vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich gegen die Ungleichbehandlung von ArbeitnehmerInnen geklagt. Er sah eine Diskriminierung gegeben, da ihm, nicht altkatholischer oder evangelischer Konfession, ein Feiertagsentgelt für am Karfreitag geleistete Arbeit vorenthalten werde.

Der österreichische Oberste Gerichtshof wandte sich an den Europäischen Gerichtshof, um klären zu lassen, ob die österreichische Karfreitag-Regelung gegen das Verbot der Europäischen Union zur Diskriminierung aus religiösen Gründen verstoße.

Der Europäische Gerichtshof sah eine Diskriminierung als gegeben an und gab Österreich Zeit für eine Neuregelung noch vor dem nächsten Karfreitag am 19. April dieses Jahres.

Die Regierung aus Österreichischer Volkspartei (ÖVP) und Freiheitlicher Partei Österreichs (FPÖ) stellte nun ihre neue Regelung vor. Diese sieht vor, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ab 14 Uhr frei ist. Gegenüber dem Österreichischen Rundfunk (ORF) erklärten die Klubobmänner beider Parteien, Haubner und Rosenkranz, mit dieser Regelung nahe an der bisherigen Regelung bleiben zu wollen. Enttäuscht zeigten sich die katholische und die evangelische Kirche, die den vermeintlichen Messebesuch ihrer Gläubigen in Gefahr sehen. Sie beklagen, mit ihren Vorschlägen, so zum Beispiel den Wegfall des Feiertagsentgeltes, wenn eine altkatholische oder protestantische Person am Karfreitag arbeitet, nicht eingebunden worden zu sein. Die Wirtschaft zeigt sich zufrieden mit der Regelung. Immerhin beenden viele ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit am Freitag bereits um die Mittagszeit.

Nicht nur die Kirchen sehen die aktuelle Regelung als Provisorium. Und während in der Zeit noch überlegt wurde, ob in Deutschland Feiertage für muslimische und jüdische Gläubige nötig seien, wünschen sich zahlreiche Angehörige anderer Religionen und vor allem Konfessionslose eine Lösung staatlicher Feiertage von religiösen Vorgaben. Dies könnte mittels zusätzlicher Urlaubstage geschehen. Wer religiöse Dienste verrichten will, kann sich zum Beispiel am Karfreitag einen dieser Tage nehmen. Wer nicht religiös ist, kann sich einen der zusätzlichen Urlaubstage nehmen, um zum Beispiel wichtige Erledigungen zu tätigen. Eine Verschiebung der Erfüllung religiöser Pflichten in die Freizeit könnte eine Lösung für alle Länder sein, in denen Staat und Kirche, zumindest offiziell, getrennt sind. Eine Aufhebung religiös motivierter Feiertage könnte auch ein Ende diverser Zwänge und Verbote (so zum Beispiel Tanzverbote) bedeuten, die nicht-christliche Menschen belasten.

Ein anderer Vorschlag ist die Verwendung von wichtigen Tagen für die Gesellschaft als zukünftige Feiertage. Das Säkulare Forum Hamburg legte mit dem "Internationalen Tag der Menschenrechte" am 10. Dezember ein würdiges Datum vor. Ein Beispiel könnte dafür auch der neue Berliner Feiertag, der am achten März begangene "Internationale Frauentag", sein.