Brunei: Todesstrafe für homosexuelle Männer ausgesetzt

Nach weltweiten Protesten hat Hassanal Bolkiah, Sultan von Brunei, die im März 2019 angekündigte Todesstrafe für wegen Homosexualität verurteilte Männer ausgesetzt. Im Jahre 2014 hatte der Sultan erklärt, die islamische Scharia als geltendes Gesetz einführen zu wollen. Danach drohen Homosexuellen der Tod durch Steinigung, des Diebstahls Überführten der Verlust von Armen oder Beinen.

Wie queer.de bereits im April 2014 berichtete, hatte Sultan Hassanal Bolkiah die schrittweise Einführung der Scharia in Brunei angekündigt. Brunei liegt auf der Insel Borneo und hat etwa 430.000 Einwohner. Diesen drohten durch das religiöse Regelwerk Scharia drastische Strafen unter anderem auch für Homosexualität. Zunächst nur für Muslime geltend, sollte für überführte und verurteilte Homosexuelle die Steinigung als Todesstrafe gelten. Für nicht muslimische Homosexuelle sollte ein Zivilgericht Strafen mit bis zu zehn Jahren Haft vorsehen.

Nach weltweiten Protesten von Menschenrechtsorganisationen, Staaten und Prominenten, setzte der Sultan Bruneis die Todesstrafe zunächst aus. Dass die Todesstrafe ausgesetzt wurde, bedeutete jedoch nicht auch ein Aussetzen von Haft und womöglicher Folter.

Im März dieses Jahres musste der hpd berichten, dass Sultan Hassanal Bolkiah einen erneuten Vorstoß zur Etablierung der Todesstrafe durch Steinigung für Homosexuelle sowie weitere unmenschliche Strafen für zum Beispiel Diebstahl wagte.

Auch dieses mal wurde rasch weltweiter Protest laut. Staaten und Menschenrechtsorganisationen schrieben Protestbriefe, Prominente wie Ellen DeGeneres und George Clooney verurteilten den Entschluss scharf und riefen zum Beispiel zum Boykott von Hotels in Bruneis Hand auf.

Im April 2019 sah sich der Sultan bereits in der Defensive. Er bat unter anderem beim Europäischen Parlament um Toleranz für seine Entscheidung, die er mit abstrusen Erklärungen zum Familienschutz begründete und erklärte die Praxis einer Verurteilung nach Anhörung bestimmter Zeugen.

Der Druck blieb erhalten. Schließlich wurde zumindest die Todesstrafe für Homosexualität wieder ausgesetzt.

Das Beispiel Brunei zeigt, dass religiöse Strömungen immer wieder versuchen werden, ihre intoleranten und menschenverachtenden Regeln zu etablieren. Es zeigt aber auch, dass massive Proteste Wirkung haben, so dass ein Einsatz gegen sie notwendig und erfolgreich ist.

Es ist hoch an der Zeit, in Deutschland Paragraph § 166, der sich mit der "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" befasst, zu streichen.