Am Montag findet im Innenausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung über den aktuellen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen statt. Säkulare Experten sucht man unter den eingeladenen Sachverständigen vergeblich. Vertreter kirchlicher Interessen finden sich unter ihnen hingegen reichlich.
Seit über 100 Jahren besteht der Verfassungsauftrag, die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Vereinzelte Forderungen, diesen Verfassungsauftrag umzusetzen, verliefen in der Vergangenheit stets im Sande, da die Regierungsparteien sich weigerten, das heiße Eisen anzufassen und womöglich eine Verstimmung der Kirchen zu riskieren.
Vor gut einem Jahr gab es einen erneuten Vorstoß von Seiten der Politik, sich der Sache anzunehmen. Am 13. März 2020 stellten die Oppositionsparteien FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen vor. Am 5. November 2020 wurde er in erster Lesung im Bundestag diskutiert und am kommenden Montag ist er (ebenso wie ein entsprechender Gegenentwurf der AfD) Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags.
Staatsleistungen: Ein teures Relikt aus längst vergangenen Tagen
Seit zwei Jahrhunderten erhalten vor allem die beiden christlichen Großkirchen in Deutschland sogenannte Staatsleistungen. Diese Zahlungen haben nichts mit der Kirchensteuer zu tun und auch nichts mit der öffentlichen Förderung von sozialen Einrichtungen in christlicher Trägerschaft wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindergärten. Die Staatsleistungen werden ohne jegliche Zweckbindung aus allgemeinen Steuergeldern – und damit auch aus den Steuergeldern von Nicht-Kirchenmitgliedern – vom Staat an die Kirchen gezahlt. Sie gehen zurück auf historische Vereinbarungen, die Anfang des 19. Jahrhunderts getroffen wurden, um die Kirchen für die Folgen der damaligen Säkularisation zu entschädigen. Im Jahr 2020 hatten die gezahlten Staatsleistungen laut Berechnungen der Humanistischen Union einen Umfang von knapp 570 Millionen Euro.
Dass die Kirchen für die Folgen der Säkularisation nach über hundert Jahren Zahlung der entsprechenden Gelder mehr als genug entschädigt seien, fand man bereits 1919. In Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung, der 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde, legte der Gesetzgeber deshalb folgende Regelung fest:
"Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."
Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist also Sache der Bundesländer, die sie zahlen. Wie sie dabei vorzugehen haben, muss jedoch durch den Bund festgelegt werden. Um ein solches "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" handelt es sich nun bei dem von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf.
Die Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen ist schon seit langem eine Kernforderung der meisten säkularen Organisationen in Deutschland. Um verstärkt auf die andauernde Missachtung des Verfassungsauftrags aufmerksam zu machen, gründete sich das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA) und anlässlich des hundertjährigen Jubiläums des nicht umgesetzten Ablösegebots tourte 2019 eine säkulare Buskampagne durch Deutschland, um auf den Missstand hinzuweisen.
Ein Gesetzentwurf im Interesse der Kirchen
Säkulare Organisationen begrüßen deshalb grundsätzlich den aktuellen Vorstoß, endlich die Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen einzuleiten. Doch an dem konkreten Gesetzentwurf der drei Oppositionsparteien gab und gibt es deutliche Kritik. Sie entzündet sich hauptsächlich an der immensen Höhe der Ablösesumme, die den Kirchen gezahlt werden soll, um ihnen die Abschaffung der Staatsleistungen schmackhaft zu machen.
Der Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP sieht vor, dass die Staatsleistungen durch Zahlung von Ablösesummen abgegolten werden sollen, die sich am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren und damit als maximale Höhe das 18,6-Fache der jährlich zu leistenden Zahlungen im Jahr 2020 betragen, welche bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs noch mit 548 Millionen Euro veranschlagt wurden. Hieraus ergäbe sich eine maximale Ablöseleistung von gut 10 Milliarden Euro, die durch einmalige Zahlung, Ratenzahlung oder – durch Verhandlung und Vertrag mit den Kirchen – auch in anderer Form als durch Geldleistungen, also beispielsweise durch das Überschreiben von Grundstücken oder Gebäuden, erbracht werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Länder innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes eine geeignete Landesgesetzgebung zur Ablösung der Staatsleistungen zu erlassen haben und dass innerhalb von zwanzig Jahren nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes die Ablösung abgeschlossen sein muss. Während dieser Zeit fließen neben der Ablösesumme die Staatsleistungen weiter. Dies sei, so die Begründung der Parteien, notwendig, da die Staatsleistungen Pachtersatzzahlungen im weitesten Sinne seien, und müssten deshalb bis zur vollständigen Ablösung weiter an die Kirchen gezahlt werden. Da die Staatsleistungen jährliche Anpassungen nach oben erfahren, bedeutet dies innerhalb der kommenden 20 Jahre weitere 12 bis 14 Milliarden Euro an Staatsleistungen neben der Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Bisher an die Kirchen gezahlte Staatsleistungen sollen laut Gesetzentwurf ausdrücklich keine Berücksichtigung finden.
Kritik und Alternativvorschläge säkularer Organisationen
Säkulare Organisationen und Experten, die anders als Kirchenvertreter bei den Beratungen zum Gesetzentwurf nicht hinzugezogen worden waren, kritisieren den Gesetzentwurf und sehen erheblichen Klärungsbedarf. Insbesondere die Ablösesumme sowie die enorme Höhe der Gelder, die bis zum vollständigen Abschluss der Ablösung noch an die Kirchen fließen sollen, stoßen bei ihnen auf Kritik. Sie weisen darauf hin, dass die Kirchen seit über hundert Jahren "überzahlt" worden sind, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen bereits seit hundert Jahren vom Gesetzgeber missachtet wird. Die Humanistische Union vertritt deshalb die Auffassung, "dass angesichts der geleisteten immensen Zahlungen, die an sich nach dem Grundgesetz schon vor langer Zeit hätten abgelöst werden müssen, eine Ablösungsentschädigung an die ohnehin reichen Kirchen überhaupt nicht mehr in Betracht kommt, auf keinen Fall in dem jetzt vom Gesetzentwurf vorgesehenen Milliardenumfang". Außerdem müsse die Weiterzahlung der Staatsleistungen sofort beendet werden.
Eine alternative Ablösungs-Variante erarbeitete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in seinem Änderungsantrag zum vorgestellten Entwurf für das Grundsätzegesetz. Statt der gezahlten Staatsleistungen im Jahr 2020 werden hier als Grundlage für die Berechnung einer Ablösesumme die gezahlten Staatsleistungen im Jahr 1919 genommen – jenem Jahr also, in dem die Ablösung als Verfassungsauftrag festgeschrieben wurde. Im Übrigen, so das ifw, handele es sich bei Staatsleistungen auch nicht um "immerwährende Leistungen", die mit dem 18,6-Fachen des Jahreswertes abzugleichen seien, sondern lediglich um "Leistungen von unbestimmter Dauer", die nur mit dem 9,3-Fachen des Jahreswertes abzugelten seien. Daneben soll es laut Änderungsantrag eine Anrechnung zu viel gezahlter Staatsleistungen auf die jeweilige Ablösesumme sowie keine Fortzahlung der Staatsleistungen neben einer ratenweisen Ablösezahlung geben. Diese und andere Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begründet das ifw ausführlich und errechnet eine Ablösesumme von lediglich 135 Millionen Euro.
Keine säkularen Sachverständigen – aber viele kirchennahe
Ob der den Mitgliedern des Bundestags bereits im Dezember 2020 zur Verfügung gestellte Änderungsantrag des ifw bei der am kommenden Montag stattfindenden Anhörung des Innenausschusses Beachtung findet, ist allerdings fraglich. Ebenso wie man bereits bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs keine säkularen Organisationen beratend hinzugezogen hatte, sind auch unter den sieben zur Anhörung am 12. April geladenen Sachverständigen keine säkularen Vertreter zu finden. Im Gegenteil – ein Blick auf die Tätigkeiten der aktuellen Sachverständigen lässt bei den meisten sogar eine mehr oder weniger große Nähe zu Religion und Kirche vermuten:
Rechtsanwalt Dr. Michael Adam ist stellvertretender Vorsitzender der Christen in der AfD, Mitglied eines päpstlichen Ordens und setzt sich "privat für die Wahrung der Interessen und vor allem das Überleben der Christen im Heiligen Land ein". Prof. Dr. Claus Dieter Classen ist Verfasser des führenden Lehrbuchs zum Religionsrecht, Vertrauensdozent des Evangelischen Studienwerks Villigst an der Universität Greifswald und kritisierte jüngst die aus säkularer Sicht erfreulichen Urteile des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht und zur Zulässigkeit eines Schächtverbots. Prof. Dr. Hans Michael Heinig ist Professor für Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen sowie Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland. Prof. Dr. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und Prof. Dr. Joachim Wieland, LL. M., Mit-Herausgeber des "Evangelischen Staatslexikons".
Beteiligung säkularer Experten gefordert
Der Koordinierungsrat Säkularer Organisationen (KORSO) kritisiert sowohl, dass der vorliegende Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen ohne Einbeziehung nicht-kirchlicher, säkularer Gruppen entstanden ist, als auch, dass unter den dazu von den Fraktionen geladenen Sachverständigen keine aus dem säkularen Spektrum gehört werden. "Seit über hundert Jahren erhalten die Kirchen Geldsummen in Milliardenhöhe aus Steuermitteln, die ihnen laut Verfassung nicht zustehen", heißt es in einer Pressemitteilung des KORSO. "Seit 1949 sind auf diesem Wege rund 19 Milliarden Euro an die Kirchen geflossen. (…) Diese Gelder stammen großteils aus Steuermitteln aller Bürgerinnen und Bürger, ungeachtet ihrer Kirchenzugehörigkeit. Betroffen sind auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie, zusammen also fast die Hälfte aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland."
Auch die Humanistische Union (HU) kritisiert das Nicht-Einbeziehen säkularer Experten. Für sie stellt der Entwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen "prinzipiell keinen sachgerechten und den Anforderungen der Verfassung entsprechenden Lösungsansatz dar", heißt es in einer Stellungnahme der HU vom 7. April. "Er sollte abgelehnt, ein neuer Entwurf sollte nach ausführlicher öffentlicher Diskussion, unter Einbeziehung auch nicht kirchlicher, säkularer Gruppen erarbeitet werden."
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München hat anlässlich der Anhörung im Bundestag zu den historischen Staatsleistungen am 12. April Kundgebungen vor dem Erzbischöflichen Palais in der Kardinal-Faulhaber-Straße sowie vor dem evangelischen Landeskirchenamt in der Katharina-von-Bora-Straße in München angekündigt. Denn auch bei Michael Wladarsch, Vorsitzender des bfg München, trifft der Gesetzentwurf der drei Oppositionsparteien auf völliges Unverständnis: "Nach über 200 Jahren 'Entschädigungszahlungen' an die Kirchen gibt es zum Abschluss noch eine zweistellige Milliardensumme hinten drauf – eigentlich ein Fall für die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes. Zudem könnte der Betrag sogar noch höher werden, wie man von Abgeordneten der Union und der SPD hören konnte, denen der Vorschlag der Oppositionsfraktionen nicht weit genug geht."
Politik im Interesse der Kirchen, nicht in dem der Steuerzahler
Dass dieses Szenario keineswegs aus der Luft gegriffen ist, zeigt ein Aufsatz der am Montag ebenfalls zur Anhörung geladenen Sachverständigen Prof. Dr. Diana zu Hohenlohe in der Zeitschrift für Evangelisches Kirchenrecht. Dort erklärt sie, dass in der Literatur als grober Anhaltspunkt das 25-Fache der jährlichen Staatsleistungen als angemessene Ablösesumme vorgeschlagen wird – was die Geldforderungen des aktuellen Gesetzentwurfs (das 18,6-Fache) deutlich übertrifft.
Allerdings empfiehlt sie in ihrem Aufsatz den Kirchen auch, sich auf eine Ablösung der Staatsleistungen einzulassen, da sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Ablösung profitieren könnten: "Zum einen würden sie Planungssicherheit für die Zukunft erhalten. Sie bekämen eine Summe, mit der sie eigenständig wirtschaften sowie den in den nächsten Jahren auf ihre Haushalte zusteuernden erheblichen Anstieg der Pensions- und Beihilfelasten meistern könnten", so Hohenlohe. Vor allem aber müssten sie nicht mehr befürchten, dass sie "aufgrund einer möglicherweise weiter zunehmenden Kirchenfeindlichkeit in Politik und Gesellschaft irgendwann mit Nichts in den Händen zurückgelassen oder mit beinahe Nichts abgespeist werden".
Dass sich Politiker, die ihr Amt dem Volk und nicht den Kirchen zu verdanken haben, beim Thema Staatsleistungen offenbar nur von Sachverständigen beraten lassen, die primär die Interessen der Kirchen im Blick haben, ist ein Skandal. Aufgabe dieser Politiker wäre es, die Interessen der Steuerzahler zu vertreten und entsprechende Experten zu konsultieren. Doch angesichts der anhaltenden und immer wieder offen zur Schau gestellten Verflechtung von Politik und Religion scheint das eigentlich Selbstverständliche wohl ein höchst unrealistischer Traum zu sein.
19 Kommentare
Kommentare
G.B. am Permanenter Link
Schmeißt die Kirchenhörigen Politiker bei den Wahlen aus der Regierung, welche sich offen gegen ca. die hälfte der Wähler stellen und diesen das Geld an die Kirchen verschachern.
A.W. am Permanenter Link
Wo wollen sie denn damit anfangen, wenn selbst Sahra Wagenknecht und Gregor Gysi mit obskuren Äußerungen, den Kirchen in den A....... kriechen?
G.B. am Permanenter Link
All diese Politiker kriechen einer Mörderbande zu Kreuze, ohne Rückgrat und ohne Verstand.
Es muss endlich eine neue Sicht auf die Welt insgesamt her.
< Das grosse Welttheater > daran müssen wir arbeiten, bitte verbreiten!
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Mörderbande"???
G.B. am Permanenter Link
Natürlich einer ehemaligen, heute töten sie nur den freien Willen von Kindern.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Säkulare Experten sucht man ... vergeblich" - in unserer K(irchen)RD etwas Anderes zu hoffen oder gar zu erwarten, wäre auch etwas weltfremd, wenn nicht gar naiv.
Christian Kozla am Permanenter Link
"Eigentlich ein Fall für die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes." Wieso "eigentlich"?
Ich habe den Bundesrechnungshof am 14.11.2020 über die kompletten 20 Milliarden Euro jährlicher Subventionen des Staates an die Kirchen informiert anhand der Petitions-Seite stop-kirchensubventionen.de und um entsprechende Rüge der Politik wegen Verfassungsbruch und Steuerverschwendung gebeten.
Am 27.11. hat mir die Pressestelle des BRH mitgeteilt, dass sie meine "Ausführungen an den Fachbereich weitergeleitet" habe. Dieser entschied dann "in eigenem Ermessen". Eine Antwort bekomme ich nicht. Ob er schon etwas getan hat, weiss ich nicht ...
G.B. am Permanenter Link
Netter Versuch gegen eine Mauer der Ignoranz anzurennen, auch ich habe die Petition unterzeichnet und weiter geleitet, aber gegen die geballte Macht der Kirchenhörigen im Parlament und zwar quer durch alle Parteien is
Werner Helbling am Permanenter Link
Jawohl, dazu wären die Wahlen eigentlich das dazu geeignete «Geschütz» Würde sich eine wirklich demokratische Partei um die religionslose Bevölkerung ernsthaft annehmen und anwerben, könnte man zumindest auf eine Ände
Roland Fakler am Permanenter Link
Man sollte sich doch mal fragen, wie die Großkirchen zu ihren Reichtümern gekommen sind.
Nicht die Kirchen, sondern ihre Opfer sollten entschädigt werden!
G.B. am Permanenter Link
Alles was Roland da schreibt sind belegbare Fakten und nichts als die reine Wahrheit über die Machenschaften der Kirchen.
Die Kirchen lachen doch nur über die Dummheit und Ignoranz unserer Politiker welche ihnen
willfährig dienen. Wir alle sollten uns dies nicht länger gefallen lassen und zum Boykott aufrufen, wir brauchen diese Schmarotzer nicht, die uns ständig nur Märchen erzählen um uns unmündig zu halten, damit muss Schluß sein.
Jeder der noch zu den Kirchen steht, hat m.E. seine Selbstbewusstsein und seine Kraft, so wie seine Kreativität, an ein imaginäres ausgedachtes Wesen abgegeben und damit auch sein selbstbestimmtes Leben.
Denkt mal in aller Ruhe darüber nach.
Werner Helbling am Permanenter Link
Ich kann mich den Äusserungen von Roland + G.B. zu 100 % anschliessen.
Konrad Schiemert am Permanenter Link
Die Kirchen werden immer reicher, aber deren Mitgliederzahl schrumpft. Wenn man den Trend extrapoliert, bleiben am Ende nur paar Leute in der Kirche und sie besitzen dann Millionen. Pro Kopf.
Tyto Alba am Permanenter Link
Nicht nur dass. Am Ende sind es die Fundamentalisten, die über Milliarden-Summen bestimmen. Und mit sehr viel Geld kann man in veraarmten und verelendeten Staaten viel Einfluss gewinnen.
Unechter Pole am Permanenter Link
Ich nehme an, dass jeder säkularer Betriebswirt es bezeugen kann, dass 18,6 oder auch 25 als Barwertfaktor der ewigen Rente im Kontext gegenwärtiger Leitzinsen extrem niedrig ausfällt.
Christian Kozla am Permanenter Link
Hallo G. B.,
was für Boykott-Möglichkeiten sind denkbar?
Wie wäre es mit einer Anzeige in sämtlichen Zeitungen, in der jede Art von Prominenten sich gegen diese Form von fortgesetztem Verfassungsbruch und Geldverschwendung plus Pfaffen-Schamlosigkeit verwahrt? Zeitungen, die sich weigern oder lange bedenken, die Anzeige zu veröffentlichen, werden in einer zweiten Anzeige aufgelistet und endlich als die Pfarrblättchen kenntlich gemacht, die sie sowieso sind.
Beide Aktionen müssen Kirchenaustritt und Union-Abwahl empfehlen für den Fall, dass sich Kirchen und Union nicht umgehend gegen sämtliche Ablösezahlungen aussprechen!
Warum tun die säkularen Organisationen noch nichts? Oder die Gewerkschaften?
Müssen wir erst Geld sammeln dafür? Ich gebe lieber Geld aus gegen Pfaffen, als für sie!
G.B. am Permanenter Link
Ja Christian, genau das müsste von der gbs, dem bfg, sowie allen säkular-humanistischen Organisationen gemacht werden!
Andreas Kielmann am Permanenter Link
In einer Zeit wo Hilfe wegen der Pandemie benötigt wird, den Milliardenschweren Religionskonzernen über 500 Mio € jährlich zu schenken ist Hartherzig.
G.B. am Permanenter Link
Das ist nicht Hartherzig, das ist absolute Ignoranz der Bevölkerung gegenüber und deren Interessen, aber wie Heist es so schön, <Hochmut kommt vor dem Fall>