Gestern wurde die Studie über Missbrauchsfälle im Bistum Münster veröffentlicht. Der hpd sprach hierüber mit Martin Schmitz, der selbst als Kind Missbrauch durch einen Priester erlebte und Sprecher des Beirats ist, der das Entstehen der Studie begleitete.
hpd: Herr Schmitz, gestern wurde die Studie zu den Missbrauchsfällen im Bistum Münster von 1945 bis 2020 vorgestellt, an der ein Wissenschaftlerteam der Universität Münster drei Jahre lang gearbeitet hat. Sie selbst saßen im Beirat, der das Entstehen der Studie begleitet hat. Was sagen Sie denn zu den Ergebnissen der Studie?
Martin Schmitz: Ich halte sie für sehr aufschlussreich. Es wird deutlich, wie das System Kirche funktioniert hat. Man erfährt viel über die Umstände, die nicht nur den Missbrauch selbst betreffen, sondern den innerkirchlichen Umgang damit, die Versetzungstaktik, die Verknüpfungen untereinander und so weiter. Und deswegen halte ich diese Studie wirklich für eine geglückte Sache, für eine gute Sache. Es ist auch gut, dass sich die Kirche da völlig rausgehalten hat, dass das Bistum letztendlich nur das Geld zur Verfügung gestellt hat, aber die Schwerpunkte der Studie durch die Wissenschaftler bestimmt worden sind. Das hat schon dazu beigetragen, dass diese Studie deutlich macht, was deutlich zu machen ist.
Unter anderem macht die Studie deutlich, dass zwischen 1945 und 2020 196 Kleriker im Bistum Münster zu Missbrauchstätern wurden und 610 Minderjährige von deren Missbrauch betroffen waren – wobei dies nur die bekannten Fälle sind, während die Wissenschaftler von einer 8- bis 10-fach höheren Dunkelziffer bei den Betroffenen ausgehen. Sie selbst, Herr Schmitz, sind einer der 610 in der Studie genannten Betroffenen und waren als Kind im münsterländischen Rhede vom Missbrauch durch einen Priester betroffen. Wie alt waren Sie da?
Ich war zehn Jahre alt. Im Alter von 10 bis 12 habe ich über zwei Jahre hinweg Missbrauch erlebt durch einen Kaplan, der – wie in der Studie jetzt ziemlich gut und deutlich aufgezeigt wird – Serientäter war. Er hat viele Kinder missbraucht, wurde zwischenzeitlich mal zur Rechenschaft gezogen, war also ein straffällig gewordener, verurteilter Täter, wurde aber vom Bistum immer nur weiter versetzt und hat immer wieder neu Kinder missbraucht.
In der Studie ist die Rede von einem spezifischen katholischen Schamgefühl und Klerikalismus, die dazu führten, dass es für Betroffene schwierig war, über den Missbrauch – und noch dazu den Missbrauch durch einen Priester – überhaupt zu sprechen. Haben Sie das auch so erfahren?
Ich hab' das als Kind tatsächlich genauso erfahren. Ich war Messdiener – und ich war begeisterter Messdiener. Ich bin gern dort hingegangen, fand es auch toll, diese ganze Liturgie zu erleben, und und und. Für mich waren Priester eben näher an Gott als alle anderen und das galt bei uns im Zuhause sicherlich genauso. Da ist diese Einstellung entstanden. Es war einfach ein großes Problem, dass ich mit meinen Eltern darüber auch nicht hätte reden können. Denn wenn ich denen das erzählt hätte, hätte man eben gesagt: "Sowas macht ein Priester nicht", und ich hätte ein paar heiße Ohren bekommen und das wäre es gewesen.
Haben Sie denn als Kind versucht, sich irgendjemandem zu öffnen, Freunden vielleicht?
Das ging überhaupt nicht. Als Kind hätte ich das, was da geschehen ist, nicht mal benennen können. Ich hatte eigentlich gar keine Worte dafür. Selbst wenn ich gewollt hätte, hätte ich es also überhaupt nicht erzählen können. Darüber hinaus hat mir der Kaplan dann irgendwann auch gesagt, dass es doch schön ist, wenn zwei Menschen sich so lieb haben. Das wird der liebe Gott doch gern sehen und das wäre jetzt unser Geheimnis, da dürfen wir nichts von erzählen. Und das war für mich genug, dass ich da nie was von erzählt habe.
Und wie lange hat es gedauert, bis Sie dann endlich darüber sprechen konnten – und gesprochen haben?
Ich habe lange Zeit versucht, die Sache für mich zu verarbeiten. Was schiefgegangen ist. Ich habe als Jugendlicher Selbstmordversuche unternommen, ich habe mein ganzes Leben irgendwie völlig durcheinander und chaotisch verbracht, bis ich mich dann letztendlich selbstständig gemacht habe, meine Frau kennengelernt habe und wir dann zwei Jungen bekommen haben. Bis dahin hatte ich die ganze Sache völlig verdrängt, die war völlig weg. Ich hatte keine Erinnerung mehr daran. Und erst als meine Kinder geboren wurden, das war um das Jahr 2000, kamen nach und nach die Erinnerungen wieder. Und dann bin ich entsprechend in die Knie gegangen. Es wurde immer schlimmer. Depressionen, psychogene Krampfanfälle bis es dann wieder nur noch um Selbstmordgedanken ging. Und als dann mein Vater verstorben ist und ich anlässlich seiner Beisetzung zum ersten Mal wieder in die Kirche gekommen bin, ging danach gar nichts mehr. Ich bin zusammengebrochen. Mein Kreislauf hat völlig versagt. Und das war dann der Punkt, wo einfach deutlich war, dass ich so nicht weitermachen kann und dass ich mir Hilfe suchen muss. Ich hab dann Psychotherapeuten aufgesucht und habe über sechs Jahre Therapie gemacht, damit ich überhaupt wieder zurück ins Leben kam.
Wie sieht es eigentlich mit dem Umgang des Bistums Münster mit Betroffenen wie Ihnen aus?
Der ist nach wie vor schwierig. Es wird in Nuancen besser, aber eben nur in Nuancen. Ich habe meinen Fall 2012 dem Bistum angezeigt und habe dann über den Zeitraum von sechs Jahren versucht, dass dieser Fall öffentlich gemacht wird. Ich wollte nicht selber an die Presse gehen oder einen Skandal heraufbeschwören, sondern ich wollte, dass das Bistum diesen Fall öffentlich macht. Ich habe mit drei Pfarrern vor Ort gesprochen, ich habe mit Leuten im Bistum gesprochen. Es ist immer verzögert, immer verschoben worden. Nach sechs Jahren habe ich dann schließlich eine Einladung bekommen nach Berlin, um dort an einem öffentlichen Hearing teilzunehmen, meine Geschichte dort zu erzählen. Und daraufhin hab ich beim Bistum nachgefragt und gesagt: "Was soll ich denn da jetzt erzählen, dass ihr die Sache immer weiter verschleppt?". Das hat letztendlich dazu geführt, dass endlich etwas in Bewegung kam. Und dann ist Ende 2018 wirklich auch in der Öffentlichkeit der Name des Täters und des damals zuständigen Generalvikars öffentlich gemacht worden.
Leben die beiden noch?
Nein, die leben leider nicht mehr. Allerdings ist es so, dass der damalige Generalvikar – der Mann, der später dann auch Bischof war – doch schon deutlich an Reputation dadurch eingebüßt hat, dass er auf einmal als Vertuscher mit Missbrauchsfällen in Verbindung gebracht wird. Und das wird jetzt in der Studie deutlich und ganz konkret so benannt. Das hat für uns als Betroffene den großen Vorteil, dass ich mich jetzt nicht mehr rechtfertigen muss, warum ich anklage, sondern die Anklage kommt von wissenschaftlicher Seite. Das nimmt einfach ein wenig Druck. Und ich hoffe, dass es auch bei anderen Betroffenen so ist, dass es ein bisschen zum Heilungsprozess beiträgt.
Sie selbst engagieren sich ja öffentlich sehr stark für eine Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche. Was ist Ihr Antrieb?
Ich möchte einfach, dass sich Dinge ändern. Das ist für mich das Wichtige. Es geht nicht darum, dass ich was gegen die Kirche unternehme, oder ob ich gerne in der Öffentlichkeit stehe. Das ist sicherlich nicht so, ich bin immer froh, wenn ich meine Ruhe habe. Aber ich möchte, dass sich etwas ändert. Ich möchte etwas für die Betroffenen erreichen. Das ist meine Antriebsfeder. Und deswegen gebe ich Interviews, engagiere mich an vielen Stellen und schreibe im Augenblick ein Buch über meine eigene Geschichte. Ein Buch, das den Betroffenen zeigen soll, dass das Leben nicht vorbei ist, auch wenn man so etwas erlebt. Und ein Buch, das in ganz einfacher, simpler Sprache mein Leben erzählt, damit viele Leute verstehen, was es tatsächlich heißt, wenn gesagt wird "Betroffene haben lebenslänglich".
Die Studie zu den Missbrauchsfällen im Bistum Münster ist ja in vielerlei Hinsicht sehr sehr deutlich und hat viele innerkirchliche und typische katholische Strukturen und Mechanismen offen gelegt, durch die der sexuelle Missbrauch in diesem Ausmaß entstehen konnte. Glauben Sie, dass die Studie dazu führen wird, dass sich in der katholischen Kirche etwas ändert?
Wenn sich etwas ändern wird, dann vielleicht in Nuancen. Eine wirkliche Veränderung wird es nicht geben. Dazu wäre eine Strukturreform der katholischen Kirche notwendig. Und dass es die gibt, ist nicht absehbar. Wir haben jetzt eine sehr gute Studie vorliegen, die aufklärt, was folgen muss, ist die Aufarbeitung. Und die wird, glaube ich, im Bistum Münster wie auch in vielen anderen Bistümern einfach nicht angefangen. Deswegen ist meine Forderung immer wieder, dass der Staat nicht länger einfach nur zusieht, sondern eingreift. Dass es so etwas gibt wie eine Wahrheitskommission, die ermitteln darf, die aufklären darf, die den Bischöfen sagen kann, was sie zu tun und zu lassen haben. Das wäre nötig, damit da überhaupt Aufarbeitung in einem ausreichenden Maß stattfindet.
8 Kommentare
Kommentare
Klaus Bernd am Permanenter Link
"Dass es so etwas gibt wie eine Wahrheitskommission, die ermitteln darf, die aufklären darf,..."
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Lieber Herr Martin Schmitz, was Sie und tausend andere Kinder erleben mussten ist durch nichts wieder Gut zu machen.
Erst wenn es der überwiegenden Anzahl von Konfessionslosen Bürgern und Atheisten gelingt die Kirchen soweit zu dezimieren, das diese keinen Einfluß mehr auf die Politik hat, sehe ich ein Licht am Ende des Tunnels, vermutlich aber werden wir, unsere Generation das nichtmehr erleben.
Es währe daher schon ein Erfolg, wenn die nachkommende Generation von derartigen Abscheulichkeiten verschont würden.
Roland Weber am Permanenter Link
Zwei Dinge gehören in die Diskussion:
1. Es ist endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass der innerkirchliche Schutz eines Priesters absoluten Vorrang vor irgendwelchen weltlichen Benachteiligungen oder Bestrafungen hat. Das ist ein Dogma und keine Zeitungsüberschrift! Deswegen muss ich mich schon sehr wundern, wenn gar von kirchlich orientierten die Vertuschungen kritisiert werden. Es wurde eben getan, was nach Dogma zu tun ist. Punkt. Ggf. in Dogmen-Sammlung nachzulesen.
2. Sind die Opfer nach Kenntnis/Erkenntnis-Erlangung/Bewusstwerden der strafbaren Vorgänge aus der Kirche ausgetreten?
Ja - dann steht ihnen uneingeschränkter staatlicher Schutz zu, der sich auch auf die Strafverfolgung gegen die Vertuscher zu erstrecken hat! Der Staat hat auch in diesem Falle dafür zu sorgen, dass angemessene Entschädigungen gezahlt werden.
Nein - dann sollte das Kirchenrecht gelten, da sich der/die Betroffene gerade nicht von der Organisation distanziert hat! Es handelt sich um einen rein innerkirchlichen Vorgang, der rein innerkirchlich nach Kirchenrecht zu verfolgen ist. Das ist zwingend konsequent.
Es wird kein Atheismus verlangt, irgendein Glaube geht den Staat schlichtweg nichts an (Art.4 GG), sondern die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Organisation, die sich durch Taten (nicht nur Einzelfälle, wie erkennbar!), Täter und Vertuschung als menschenverachtend (Kinder!) erwiesen hat.
So tief das Leid für die Betroffenen sicherlich ist, so erfordert eine allgemeine Aufarbeitung auch eine am Verstand orientierte, sachlogische und sachgemäße Aufarbeitung.
Was demnach überhaupt nicht in Frage kommen kann, ist, dass der/die Betroffene nach wie vor Kirchenmitglied ist/bleibt und die Entschädigung gar aus allgemeinen Steuermitteln (kein gemeinsamer Topf!) erfolgt.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Lieber Roland, was ich absolut nicht begreifen kann ist die Tatsache, dass die RKK seit ca.
21. Jahrhundert noch immer existieren.
Was muss noch geschehen, bis die Menschheit aufwacht aus diesem Albtraum der Widerlichkeiten.
Eine Religion mit einer derartigen Geschichte sollte längst keine Existenzberechtigung mehr haben und dennoch halten unsere gewählten Volksvertreter und ein viel zu großer Teil der Bevölkerung noch immer fest zu diesen Verbrechern ohne darüber nachzudenken.
Was die Welt wirklich braucht, sind selbstbewusste und aufgeklärte Menschen, welche derartige Machenschaften aller Religionen durchschauen und sich von diesen mit Abscheu
abwenden.
Monika Müller am Permanenter Link
bei Punkt 2) muss ich aber ganz entschieden widersprechen
Bei den vorliegenden Missbrauchsfällen handelt es sich um !! Straftaten !! und das StGB steht ausnahmslos und immer über jedem religiösen Recht oder sollte es.
Es kann nicht sein, dass die verfolgende Behörde davon abhängig ist, ob das Opfer Mitglied der Organisation bleibt oder nicht.
Übertragen wir das doch mal auf die Vereinsebene. Wenn ich Mitglied in einem Sportverein bin und mir von einem anderen Mitglied ein strafrechtliches Übel angetan wird, kann es doch nicht sein, dass einmal der Staatsanwalt (mit StGB) und im anderen Fall der Vereinsvorsitzende (mit der Vereinssatzung) zuständig ist, abhängig davon, ob ich weiterhin Mitglied im Verein bleibe oder nicht.
In einem säkularen Rechtstaat ist es immer und ausnahmslos der Staatsanwalt. Wohlgemerkt in einem wirklich säkularen Rechtsstaat (ohne Kirchenfilz).
Und ob das Opfer im Verein oder der Organisation bleibt, ist seine persönliche Entscheidung, auch wenn man die nicht immer nachvollziehen kann. Jedenfalls ist sie aber für die Strafverfolgung nicht relevant.
Roland Weber am Permanenter Link
Hallo Frau Müller und interessierte Denker,
bei 2) habe ich mich an den in Rechtskreisen gepflegten Umgang mit "Beschneidung von Säuglingen (Juden) bzw. Knaben (Mohammedaner) angelehnt.
Wie Sie vermutlich wissen, stand die "freie Sexualität mit Kindern" sogar in Entwürfen zum Partei-Programm der Grünen. Es kam nicht, und das ist gut so.
Natürlich sind das Straftaten, die sich die Priester da leisten! Es wäre schön, wenn sich diese verhindern ließen. Aber mir geht es um den Umgang mit diesem Gebaren im "Nachhinein".
Wenn sich eine missbrauchte Person durch ihren Verbleib in dieser (...)-Organisation entscheidet, billigt sie somit konkludent das Geschehene! Die Unterwürfigkeit wird gerade und demonstrativ nicht beseitigt!
Das nicht mehr rückgängig zu machende Geschehene verdient dann eben auch keine staatliche Sanktion mehr. Da gilt eben dann ein ebenfalls als Rechtsquelle anerkanntes Kirchenrecht. Und selbstverständlich kann sich ein Betroffener immer noch an einen Bischof oder eine sonstige Person in dieser Organisation wenden, um auch kirchenrechtliche Aspekte geltend zu machen.
Und vor allem: Wie geschrieben, in dem Moment, wo sich der/die Betroffene von dieser Organisation durch Austritt trennt, gilt voll das deutsche Strafrecht.
Ein Strafrecht, dass bislang von den Staatsanwaltschaften nicht zur Geltung gebracht wurde, weil man eben den Konflikt mit dem Kirchenrecht und seinen Vertretern scheute.
Ich bleibe bei meiner Meinung und bitte jeden einmal selbst über diese Situationen nachzudenken. Da man auch künftig die Taten nicht wird verhindern können, sollten wenigstens die Folgen für alle Beteiligten berechenbar sein.
Mit einem "Gott" hat dies alles nichts zu tun!
Klaus Bernd am Permanenter Link
„Nein - ...“
Hans Trutnau am Permanenter Link
"... dass der Staat nicht länger einfach nur zusieht, sondern eingreift.
Ist aber bei dem Staatskirchenfilz hienieden (noch) illusorisch.