Klerus gibt keine Ruhe, wenn's ums Geld anderer geht

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Erfurter Dom und Severikirche am Domplatz, Wahrzeichen von Erfurt
Erfurter Dom und Severikirche am Domplatz, Wahrzeichen von Erfurt

WEIMAR. (hpd) Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) will am Vorabend des Nikolaustages bedürftigen Menschen oder braven Kindern keine Liebesgaben in die Stiefel tun. Stattdessen verkündigte sie schon Tage vorher lauthals, dass sie sich für den 5. Dezember 2014 – der Tag, an dem sich ein frömmelnder Bodo Ramelow zum LINKEN Thüringer Ministerpräsidenten wählen lassen will – etwas ganz Besonderes ausgedacht hat.

Und zwar will die EKM genau dann Klage gegen die Gemeinde Hochheim (Landkreis Gotha) beim Verwaltungsgericht Weimar einreichen. Da heuer ökumenische Gottesdienste groß in Mode sind, wird zeitgleich das katholische Bistum Fulda eine Klage gegen die Gemeinde Geisa anstrengen. Das Vorgehen ist zwischen den beiden Kirchen sowie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck als gemeinsame Initiative abgesprochen, heißt es von der EKM.

Worum geht es mit dieser ökumenischen Klageerhebung ausgerechnet am Tage einer bundesweit umstrittenen Ministerpräsidentenkür? Angeblich geht es darum, “Ansprüche aus einer kommunalen Kirchenbaulast gerichtlich klären zu lassen”. Es geht im Kern aber gar nicht um konkrete Geldforderungen gegen diese beiden kleinen Gemeinden. Nein, der Klerus beider Konfessionen will mit dieser konzertierten Aktion grundsätzlich überprüfen lassen, ob die kommunalen Baulastansprüche der Kirchen in den östlichen Bundesländern trotz ablehnender Gerichtsentscheide aus den vergangenen Jahren dennoch weiterhin bestehen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 11. Dezember 2008, nach welchem sämtliche vertragliche Baulastansprüche von Kirchengemeinden gegen Kommunen im sogenannten Beitrittsgebiet mit der deutschen Einheit “untergegangen” seien.

Das Urteil sei seinerzeit nur auf einen Einzelfall hin ergangen, so behaupten nun sechs Jahre später die Kleriker, und dies könne nicht auf die kommunalen Kirchenbaulasten insgesamt übertragen werden. Und vor allem sei dies auch mit den verfassungsmäßig geschützten Rechten der Kirchen nicht vereinbar. Ein jüngst ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Klerus nun wohl in jedweder Hinsicht Morgenluft wittern lassen. Denn die Karsruher Richter hatten den arbeitsrechtlichen Urteilsspruch sinngemäß auch damit begründet, dass sich weltliche “Gerichte nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen dürfen”.

Aus ihrem Selbstverständnis heraus will der Klerus nunmehr mit verschiedenen Fallkonstellationen den Klageweg, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht, beschreiten. Man will also so lange klagen, bis klamme Kommunen ungehindert unter allen möglichen Vorwänden zur Kasse gebeten werden können. Als ein beliebter Vorwand dient die moralisierende Behauptung, dass durch das Leipziger Urteil von 2008 viele denkmalgeschützte Kirchen in Thüringen vom Verfall bedroht seien.

Lt. EKM geht es in Hochheim nur “um eine notwendige Schwammsanierung im Kirchengebäude”. Deshalb habe man Ansprüche an die Kommune in Höhe von 4.500 Euro geltend gemacht; diese aber verweigere die Zahlung, heißt es.

Also klagt in Abwandlung einer frommen biblischen Legende anno 2014 Goliath gegen David.

David, das ist in diesem Fall die 460-Einwohner-Gemeinde Hochheim. Und es darf angenommen werden, dass die Geisaer zu mehr als zwei Dritteln religionsfrei sind, so wie ganz Thüringen.

Goliath, das ist in diesem Fall die EKM, die nach eigenem Bekunden über einen Großgrundbesitz von 88.500 Hektar (das entspricht der Fläche des Bundeslandes Berlin) verfügt.

Und dieser Goliath soll nun über keine 4.500 Euro für eine Sanierungsmaßnahme verfügen? Dabei werden doch auch in Thüringen land- und fortwirtschaftliche Nutzflächen zu vier- und fünstelligen Euro-Preisen je Hektar gehandelt. Nein, es geht nicht um diese läppische Summe. Nein, der Klerus will ganz ungeniert überall und jederzeit die öffentliche Hand, also auch jeden religionsfreien Menschen, zur Kasse bitten können. Ganz wie in mittelalterlich-feudalen Zeiten; damals fielen ja politische und religiöse Gemeinde zusammen und der Landesfürst war in einer Person Staats- und Kirchenoberhaupt. Wie auch der feudale Gutsherr als Kirchenpatron über sein leibeigenes Gesinde in “seiner Gemeinde” – unterstützt vom ausgehaltenen liebedienerischen Dorfpfaffen – nach Gutdünken verfügen konnte. Dieses hatte für das Wohlergehen von Junker und Pfaff’ von früh bis spät zu schuften und wurde selbst auf ein besseres Leben im Jenseits vertröstet.

Übrigens, auch das sollte man bei der neuerlichen Klageerhebung beachten: Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2008 war bereits eine Revision der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen zurückgewiesen und die Auffassung der Vorinstanz bestätigt worden. Die Thüringer Landeskirche hatte seinerzeit gegen die Weigerung der Stadt Hildburghausen, ihre angeblich vertraglich begründeten Kirchenbaulasten als verpflichtend anzuerkennen, vor dem Verwaltungsgericht geklagt, war aber in zwei Instanzen unterlegen. Daraufhin hatte sie die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Ebenfalls erfolglos.

Aber Kleriker geben nun mal keine Ruhe, wenn’s ums Geld anderer geht. Sie wollen nicht barmherzig Stiefel wirklich Bedürftiger mit Geschenken füllen, sondern sich nur ihre eigenen Taschen noch voller füllen lassen.