Linke will Staatsleistungen abschaffen

Berlin: (hib/BOB) Die Trennung von Staat und Kirche mahnt die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/8791) an. Die Länder seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – die heute Bestandteil des Grundgesetz seien – verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen genössen nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang.

Eine solche Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinschaften und nichtreligiösen wie gesellschaftlichen Gruppen verstoße grundsätzlich gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und die Verpflichtung des Staates zur Wahrung der religiös-weltanschaulichen Neutralität.